Mobile Anschlageinrichtungen
Allgemein:
Mobile Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 B und DIN EN 795 E sind zertifizierte Arbeitsmittel mit einem oder mehreren Punkten zur tragfähigen Befestigung eines oder mehrerer Persönlichen Absturzschutzsystems nach DIN EN 363. Diese Anschlageinrichtungen sind wichtiger Systembestandteil und dienen der Aufnahme und Überleitung des Fangstoß in das Tragwerk (Ankerpunkt). Sie müssen geeignet und geprüft sein.
- Transportable, vorübergehend angebrachte Anschlageinrichtungen (Klasse B)
- vernähte Rundschlingen, Rundseile
- horizontale Anschlagsysteme mit/ohne Spannfunktion
- Anschlagketten
- Trägerklemmen
- Teleskopierbare Klapphaken
- Fenster- und Türanker
- Dreibeine
- Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen (Klasse E)
Bergsport und Sportklettern:
- Felshaken nach UIAA 122 / DIN EN 569
- Klemmkeile nach UIAA 124 / DIN EN 12270
- Reibungsanker nach UIAA 125 / DIN EN 12276
- Eisschrauben nach UIAA 151 / DIN EN 568
Hilfreiche Links und Informationen zur Kennzeichnung, Pflege und Kontrolle
- Tipps zur Pflege und Schutz eines Prüfprotokolls für eine Rundschlinge- PDF 2,1 MB
- Muster: Ablauf einer Prüfung eines Prüfprotokolls für eine Rundschlinge- PDF 3,94 MB
- Muster: eines Prüfprotokolls für eine Rundschlinge- PDF 180 KB
Quelle: Petzl
Hinweis im Umgang mit Sachkunde24.de:
Komponenten ortsfester Anschlageinrichtungen sollten nicht hier, sondern in der Ordnung ortsfeste Anschlageinrichtungen (AE) inventarisiert werden um die geltenden arbeitsschutz-charakteristischen Sonderbedingungungen mit Unterstützung von Sachkunde24 bestmöglich erfüllen zu können. Im besten Fall starten Sie hiermit bereits in der Planungsphase des Systems, um eine solide Montage, Errichtung, Inbetriebnahme im Hinblick auf den Erhalt einer bedenkenlosen Prüffähigkeit aufrecht zu erhalten.
Ortsfeste Systeme nach DIN EN 353-1 und DIN EN 795 (A,C,D,E) (Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Prüfung)
Die dauerhafte Montage von Systemen bzw. Systemkomponeneten nach DIN EN 353-1 oder ortsfesten Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 (A,C,D) an und auf baulichen Anlagen, Leitern und Steigeisengängen müssen in Art und Ausführung eindeutig markiert und umfangreich dokumentiert werden.
Dies gilt insbesondere für alle Aspekte der statischen Festigkeit zum Trag- bzw. Bauwerks, welche spätestens nach Inbetriebnahme möglicherweise vollständig optisch uneinsehbar werden (Verankerung unter Isolationsschichten oder Dachverkleidungen) oder deren Befestigungstechniken (z.B. Klebeverfahren), welche während der Errichtung von einem exakt einzuhaltenden Montageprotokoll abhängig sind.
Die Hinweise der Hersteller zur Inbetriebnahme sind ausserordentlich penibel und daher sehr detailliert zu dokumentieren. Das Ergebnis zukünftiger Prüfungen steht in hoher Abhängigkeit zur bestehenden Dokumentation. Achten Sie auf im Bauablauf unbedingt auf Ihre Pflichten als späterer Betreiber und holen Sie sich vom Planer, Hersteller, Errichter und Abnehmer der ortsfesten Systeme unbedingt alle notwendigen Unterlagen ein.
Die Befähigung zur Montage, Inbetriebnahme und Prüfung wird ebenfalls sehr häufig vom jeweiligen Hersteller des Systems reglementiert.
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