- Kategorie:
- Sachkunde
- Ordnung:
- Anschlagpunkte
- Titel:
- Prüfung - Steigleitern, Steigeisengänge und Zugänge
- Kürzel:
- SSuZ
- Prüfgrundlage:
- DGUV I 208-032, ASR A1.8
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 8
Ziel
Ziel des Lehrgangs zur Sachkunde für die Prüfung von Steigleitern, Steigeisengängen und Zugängen ist es Teilnehmer so zu befähigen, dass diese Anlagen sicherheitstechnisch geprüft und beurteilt werden können. Teilnehmer lernen, wie man die Anlagen hinsichtlich Sicherheit und Funktionstüchtigkeit untersucht, Mängel erkennt und die Ergebnisse sachgerecht dokumentiert. Dies beinhaltet auch das Wissen um die relevanten Normen, Vorschriften und Gesetze, um eine rechtssichere Prüfung zu gewährleisten.
Zielgruppe
- Haustechnisches Fachpersonal
- Montage-, Instandhaltungs- und Wartungspersonal
- Sicherheitsbeauftragte
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Schwerpunkte
- Grundlagen, Durchführung, Dokumentation
- Rechtsgrundlagen: EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln
- Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV)
- ASR A1.8: Technische Regel für Arbeitsstätten, Definitionen, Anforderungen
- DGUV Information 208-032: Auswahl und Benutzung von Steigleitern
- DGUV Regel 103-007: Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
- Reparatur und Instandhaltung
- Informationen zur Prüfung an ausgewählten Steigleitern und Steigeisen (Einholmleiter, Zweiholmleiter, Rückenschutz, Steigeisen):
- Anforderungen,
- Prüfmethoden,
- Prüffristen,
- Dokumentation
- Praxis anhand von Echtmustern und/oder dem digitalen Schaubild einer Steigleiternprüfung
- Schriftliche Abschlussprüfung
Voraussetzungen
Das Seminar eignet sich besonders für Personen, die bereits an Schulungen zum Thema Leitern, Tritte und fahrbare Arbeitsbühnen oder PSA gegen Absturz teilgenommen haben.
Hinweise
Für eine Bestellung zur Befähigten Person müssen Sie die in der BetrSichV genannten Anforderungen an Befähigte Personen (themenrelevante Ausbildung, Berufserfahrung, Kenntnis der Anlagen) erfüllen.
Bei hinreichender Kenntnis über die betrieblichen Verhältnisse und Einsatzgebiete der Prüfgegenstände kann für den Teilnehmer eine hinreichende fachliche Befähigung zur Prüfung von "Steigleitern, Steigeisengänge und Zugänge" gemäß TRBS 1203 angenommen werden.
Das Zertifikat befähigt nicht zu einer Verkürzung der vom Hersteller oder Inverkehrbringer eines Prüfgegenstandes festgelegten Prüfanforderung oder ersetzt diese. Prüfanforderungen wie z.B. Angaben zur
- Prüfkompetenz,
- Versuchsaufbau,
- Einsatz von Prüf-, Mess- und Kallibriermittel und
- Dokumentation
sind vom ausführenden Prüfer vollständig sicherzustellen.
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| DIN 18799-1 | Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen - Teil 1: Steigleitern mit Seitenholmen |
| DIN 18799-2 | Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen - Teil 2: Steigleitern mit Mittelholm |
| DIN EN ISO 14122-4 | Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 4: Ortsfeste Steigleitern |
| DIN EN ISO 14122-1 | Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 1: Wahl eines ortsfesten Zugangs und allgemeine Anforderungen |
| DIN EN ISO 14122-2 | Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 2: Arbeitsbühnen und Laufstege |
| DIN EN ISO 14122-3 | Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 3: Treppen, Treppenleitern und Geländer |
| DIN EN 14396 | Ortsfeste Steigleitern für Schächte |
| DIN 19572 | Haltevorrichtungen zum Einsteigen in begehbare Schächte - Anforderungen, Prüfung |
| DIN EN 124 | Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen |
| DIN EN ISO 14122 | Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen |
| DIN 18799 | Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen |
| DIN 18799-3 | Ortsfeste Steigleiteranlagen an baulichen Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfungen - Teil 3: Zubehörteile |
| DIN 14094 | Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen |
| DIN 14094-1 | Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 1: Ortsfeste Notsteigleitern mit Rückenschutz, Haltevorrichtung, Podeste |
| DIN 14094-2 | Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern |
| TRBS 1203 | Zur Prüfung befähigte Personen |
| DGUV I 208-032 | DGUV Information 208-032 - Auswahl und Benutzung von Steigleitern |
| ASR A1.8 | Verkehrswege |
| ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
| ASR A1.3 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung |
| DIN EN ISO/IEC 17020 | Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen |
Inhalte
Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen oder als Zugang zu maschinellen Anlagen. Je nach Art und Häufigkeit der Benutzung und den vorhandenen Gefahren sind sie in regelmäßigen Abständen auf ihre ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und, falls erforderlich, instand zu setzen. Art, Umfang und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Dabei sind aktuelle Vorschriften zu beachten – u. a. die ASR A1.8, die DGUV Information 208-032 und, bei Zugängen zu maschinellen Anlagen, die BetrSichV.