- Kategorie:
- Fachkunde
- Ordnung:
- Fahrgerüste, Leitern und Tritte
- Titel:
- Hebe- und Hubarbeitsbühnen - Bedienung
- Kürzel:
- HuHB
- Prüfgrundlage:
- DGUV I 208-019, DGUV G 308-008
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 8
Dauer
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und endet mit einer Abschlussprüfung. Beim praktischen Teil ist auf ein angemessenes Zahlenverhältnis von Ausbildern zu Teilnehmern zu achten. Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt in der Regel mindestens einen Tag.
Quelle: DGUV G 308-008 (3)
Voraussetzungen
- Quelle DGUV G 308-008 (2)
- Quelle: VSG 4.2 Anhang 3 (AS-Baum II) ?
Hinweise
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Bediener mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen, die im Zertifikat ausgewiesen sind, vom Unternehmer beauftragt werden. Quelle DGUV G 308-008 (5)
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| DIN EN 19427 | Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verwendung in Arbeitskörben auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen |
| DIN EN 280-1 | Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 1: Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen |
| DIN EN 280-2 | Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 2: Zusätzliche Sicherheitsanforderung für Lastaufnahmemittel an Hubeinrichtung und Arbeitsbühne |
| DGUV G 312-001 | DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen |
| TRBS 1116 | Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln |
| DIN EN 1570-1 | Sicherheitsanforderungen an Hubtische - Teil 1: Hubtische, die bis zu zwei feste Haltestellen anfahren |
| DIN EN 1495 | Hebebühnen - Mastgeführte Kletterbühnen |
| DGUV R 112-198 | DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz |
| VSG 4.2 Anhang 3 | Arbeitssicherheit Baum (I + II + Richtlinie) |
| ASR A2.1 | Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen |
| FB PSA - 010 | FBPSA-010: PSA gegen Absturz in Arbeitsbühnen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen |
| DGUV I 208-019 | DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen |
| DGUV G 308-003 | DGUV Grundsatz 308-003 - Prüfbuch für Hebebühnen |
| DGUV G 308-008 | DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen |
| DGUV G 308-002 | DGUV Grundsatz 308-002 - Prüfung von Hebebühnen |