Standard-Personenzertifikatstyp: Anwendung - Fahrbare Hebetechnik- und Hubarbeitsbühnen (FHAB)

Hinweise

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Bediener mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen, die im Zertifikat ausgewiesen sind, vom Unternehmer beauftragt werden. Quelle DGUV G 308-008 (5)

Inhalte (normativ)

Name Titel
BetrSichV ... Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
TRBS 1116 Qualifikation, Unterweisung und Beauftragung von Beschäftigten für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
DGUV G 308-008 DGUV Grundsatz 308-008 - Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
VSG 4.2 Anhang 3 Arbeitssicherheit Baum (I + II + Richtlinie)
DGUV R 112-198 DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
DGUV G 308-003 DGUV Grundsatz 308-003 - Prüfbuch für Hebebühnen
DGUV G 308-002 DGUV Grundsatz 308-002 - Prüfung von Hebebühnen
FB PSA - 010 FBPSA-010: PSA gegen Absturz in Arbeitsbühnen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen
DGUV G 312-001 DGUV Grundsatz 312-001 - Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
DGUV I 208-019 DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen
DIN EN 280-1 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 1: Berechnung - Standsicherheit - Bau - Sicherheit - Prüfungen
DIN EN 280-2 Fahrbare Hubarbeitsbühnen - Teil 2: Zusätzliche Sicherheitsanforderung für Lastaufnahmemittel an Hubeinrichtung und Arbeitsbühne
DIN EN 1495 Hebebühnen - Mastgeführte Kletterbühnen
DIN EN 19427 Persönliche Absturzschutzausrüstung - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zur Verwendung in Arbeitskörben auf fahrbaren Hubarbeitsbühnen
DIN EN 1570-1 Sicherheitsanforderungen an Hubtische - Teil 1: Hubtische, die bis zu zwei feste Haltestellen anfahren

Inhalte

Bauarten

Fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHAB) unterscheiden sich durch die Art der Hubeinrichtungen. Es gibt:

  • Stempelmastbühnen
    Eine Stempelmastbühne (auch Senkrechtarbeitsbühne) ist eine kompakte, fahrbare Hubarbeitsbühne mit einem oder mehreren vertikalen Masten, die eine Plattform gerade nach oben bewegen. Sie zeichnet sich durch geringes Gewicht, einen kleinen Wendekreis und hohe Stabilität aus. Idealerweise wird sie für Wartungs-, Montage- oder Inventurarbeiten in Innenräumen und engen Platzverhältnissen genutzt.
  • Teleskopmastbühnen
    Eine Teleskopmastbühne ist eine kompakte, wendige Hubarbeitsbühne, bei der ein Arbeitskorb an einem vertikalen, teleskopierbaren Mast in die Höhe gefahren wird. Sie eignet sich ideal für Arbeiten in beengten Innenbereichen, Hallen oder an Fassaden. Typische Merkmale sind geringes Gewicht, kleine Abmessungen, abriebfreie Reifen und elektrische Antriebe.
  • Scherenbühnen
    Eine Scherenbühne ist eine selbstfahrende oder stationäre Hubarbeitsbühne, die Personen, Werkzeuge und Materialien ausschließlich vertikal auf Arbeitsplatformen hebt. Ihr charakteristischer, kreuzweise angeordneter Scherenmechanismus wird durch Hydraulikzylinder angetrieben und erreicht Arbeitshöhen von ca. 6 bis über 30 Metern. Sie zeichnet sich durch hohe Traglasten und große Plattformflächen aus.
  • Gelenkarmbühnen
    Eine Gelenkarmbühne (oft auch Gelenkteleskopbühne) ist eine spezielle Hubarbeitsbühne, die durch ein oder mehrere Gelenke im Auslegerarm eine hohe Flexibilität beim Heben von Personen oder Lasten bietet. Sie ist darauf ausgelegt, Hindernisse oder Störkanten zu überwinden und schwer zugängliche Arbeitsbereiche zu erreichen.

Gruppen

  • FHAB - Gruppe A
    Die vertikale Projektion des Flächenmittelpunkts des Arbeitskorbs liegt immer innerhalb der Kippkante der FHAB (z. B. Stempelmast- oder Scherenbühnen).
  • FHAB - Gruppe B
    Alle sonstigen mobilen (fahrbaren) Hubarbeitsbühnen

Typen:

  • FHAB - Typ 1:
    Verfahren nur mit Arbeitsbühne in Transportstellung zulässig
  • FHAB - Typ 2:
    Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne nur von einem Steuerpult am Untergestell erlaubt (Sondergeräte)
  • FHAB - Typ 3:
    Verfahren mit angehobener Arbeitsbühne nur von einer Steuerstelle auf der Arbeitsbühne möglich

Sicherheitseinrichtungen

Je nach Bühnentyp und Bauart verhindern verschiedene Sicherheitsfunktionen ein Umkippen der FHAB, z. B.:

  • Stellungsüberwachung
  • Momentmesseinrichtung
  • Lastmesseinrichtung und/oder
  • Stützdrucküberwachung

Diese Sicherheitsfunktionen sind gegen unbefugten Zugriff gesichert, z. B. verplombt.

Organisatorische Vorbereitung/Maßnahmen

  • Geeignete Bedienpersonen auswählen, qualifizieren und schriftlich beauftragen.
  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung für FHAB und Rettungskonzept erstellen.
  • Bedienperson maschinenbezogen einweisen.
  • Beschäftigte mindestens jährlich oder vor jeder neuen Arbeitsaufgabe zu den besonderen Gefährdungen unterweisen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge bei entsprechenden Anlässen gemäß ArbMedVV; gegebenenfalls Eignungsbeurteilung veranlassen (DGUV Information 250-010).
  • Wenn erforderlich, z. B. in Auslegerbühnen, persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zur Verfügung stellen.
  • Geeignete Hubarbeitsbühne auswählen (Arbeitshöhe, Reichweite, Untergrund).
  • Regelmäßige Prüfungen veranlassen.

Anforderungen an Bedienpersonen

  • Mindestalter 18 Jahre, körperlich und geistig geeignet (eventuell Eignungsuntersuchung)
  • Allgemein unterwiesen zu FHAB und eingewiesen in die spezielle FHAB
  • Nachgewiesene Befähigung (Qualifizierung) zum Bedienen von FHAB
  • schriftliche Beauftragung zum Bedienen von FHAB

Einsatzvorbereitung (FHAB)

  • Unterlagen einsehen (Betriebsanleitung, Prüfprotokolle).
  • Sicht- und Funktionsprüfung gemäß Betriebsanleitung durchführen.
  • Abstützungen nach den Angaben der Herstellfirma ausfahren und angepasst an den Untergrund ausreichend unterlegen.
  • Fahrweg kontrollieren (Unebenheiten, Löcher, Hindernisse, Kanäle, Schächte etc.).
  • Gegenseitige Gefährdungen ausschließen (unter Umständen Arbeitsbereiche absperren).

Einsatzdurchführung (FHAB)

  • Einsatzbeschränkungen laut Betriebsanleitung beachten.
  • Auf zulässige Personenzahl und Zuladung achten (Vorsicht bei Übernahme von Lasten im angehobenen Zustand).
  • Keine Lasten anhängen.
  • Lose Teile gegen Herabfallen sichern.
  • FHAB mit angehobener Arbeitsbühne langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund verfahren.
  • Bei Gewitter Arbeiten einstellen.
  • Sicherheitsabstände zu Gruben und Gräben beachten.
  • Bei höheren Windgeschwindigkeiten (in der Regel 12,5 m/s) Betrieb einstellen (siehe Betriebsanleitung).
  • Arbeitsbühne in angehobener Stellung nicht verlassen (kein Übersteigen auf Konstruktionsteile).
  • Auf allen Auslegerbühnen wegen des Peitscheneffekts PSA gegen Absturz benutzen.
  • Nicht auf das Geländer steigen oder setzen.
  • Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen einhalten.
  • Isolierte Bühnen benutzen, wenn an unter Spannung stehenden Teilen gearbeitet werden soll (siehe Betriebsanleitung).
  • Bei Arbeiten unter Konstruktionen auf Quetschgefahren achten, wenn erforderlich Bühnen mit abgesichertem Geländer benutzen.
  • Material nicht aus der Arbeitsbühne werfen.
  • Keine großflächigen Teile transportieren.
  • Unnötige Schwingbewegungen verhindern und größere Montagekräfte vermeiden.

Einsatznachbereitung (FHAB)

  • FHAB in Transportstellung bringen, gegen Wegrollen sichern, Schlüssel abziehen
  • Geeignetes Zugfahrzeug verwenden, Beleuchtung kontrollieren und Durchfahrtshöhen beachten
  • Prüfungen
  • Vor und nach jedem Einsatz (arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung)
  • Mindestens einmal jährlich durch eine zur Prüfung befähigte Person
  • Außerordentliche Prüfung (nach Unfällen, Veränderung an der Konstruktion) durch eine befähigte Person (Sachverständige(r))

Weitere Informationen

Wichtiger Hinweis: Bei der Arbeit an und in Bäumen ist der VSG 4.2 Anhang 3 (AS-Baum II) zu beachten