Normenverzeichnis » Norm: DIN EN ISO 11610

Änderungsvermerk

Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 075-05-01 AA "Allgemeine Anforderungen an Schutzkleidung" im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).

Gegenüber DIN-Fachbericht CEN ISO/TR 11610:2004-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • a) Überführung des DIN-Fachberichts in eine Norm;
    b) Gliederung der Begriffe in Unterabschnitte, die sich jeweils auf unterschiedliche (technische) Aspekte von am Körper getragener Schutzkleidung und Schutzausrüstung beziehen;
    c) Aufnahme weiterer Begriffe und fachliche Überarbeitung der bisherigen Begriffe;
    d) Aktualisierung der Verweisungen.

Beschreibung

Dieses Dokument enthält eine Liste gebräuchlicher Benennungen im Bereich der Normung von Schutzkleidung und Schutzausrüstung, die am Körper getragen wird, einschließlich Hand- und Armschutz und auch Rettungswesten, sowie die Definitionen dieser Benennungen. Die Definitionen sind dafür vorgesehen, die eindeutige Verwendung der aufgelisteten Benennungen zu unterstützen.

Dieses Dokument ist dafür vorgesehen, als Referenzdokument für die Arbeitsgruppen von CEN/TC 162 und ISO/TC 94/SC 13 zu dienen, um festzustellen, welche Definitionen bereits existieren, und darf für die Erstellung neuer Normen und zur Hilfestellung bei der Erarbeitung neuer Definitionen angewendet werden.

Inhaltsverzeichnis

Europäisches Vorwort
Vorwort
Einleitung
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Begriffe
4 Begriffe in Zusammenhang mit Kleidung
5 Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung
6 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Hitze und Flammen
7 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Chemikalien
8 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch schlechtes Wetter, Wind und Kälte
9 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor mechanischen Gefährdungen
10 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Krankheitserreger
11 Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung für das Tauchen
12 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch unzureichende Sichtbarkeit
13 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor elektrostatischen Gefährdungen
14 Begriffe im Zusammenhang mit dem Schutz vor elektrischen Gefährdungen
15 Begriffe in Zusammenhang mit Auswahl, Benutzung, Pflege und Wartung (ABPW)
16 Begriffe in Zusammenhang mit Elektronik

Anhang A (informativ) - Verzeichnis der Begriffsnummern mit den entsprechenden französischen und deutschen Übersetzungen der Benennungen
Literaturhinweise
Stichwortverzeichnis


ISO 11610:2023(de) - Schutzkleidung — Begriffe

Einleitung

Die Grundlage für die Erarbeitung der in diesem Dokument zusammengestellten Definitionen bilden der Technische Bericht ISO/TR 11610:2004 und die von ISO/TC 94/SC 13 und CEN/TC 162 erarbeiteten Normen und Norm‑Entwürfe.

Aus diesem Grund beziehen sich die in diesem Dokument festgelegten Begriffe nicht nur auf Schutzkleidung und hiermit in Zusammenhang stehende Begriffe, sondern auch auf Begriffe aus den Bereichen Schutzhand­schuhe und Rettungswesten, die jeweils im Anwendungsbereich von CEN/TC 162 liegen.

Das Dokument wurde auf der Grundlage der Zusammenstellung von Begriffen erstellt, die im Bereich der Normung des ISO/TC 94/SC 13 und CEN/TC 162 vorliegen, mit der Absicht, eine konsistente Terminologie zu erarbeiten. Der Inhalt der Definitionen aus den Normen und Norm‑Entwürfen wurde für diese Zwecke modifiziert, um einige Widersprüche in den Formulierungen bestehender Definitionen zu beseitigen, um einige Formulierungen verständlicher zu machen oder zu verbessern und um die vorliegenden Definitionen miteinander in Einklang zu bringen.

Das vorliegende Dokument ist dafür vorgesehen, bei der Erarbeitung neuer Normen oder bei der Überarbeitung bestehender Normen im Bereich der Schutzkleidung, Schutzausrüstung, Schutzhandschuhe und Rettungswesten Hilfestellung bei der Verwendung von Begriffen zu bieten und ein Referenzwerk für weitere Begriffsbestimmungen zu bilden.

Dieses Dokument sollte berücksichtigt werden, wenn innerhalb der Arbeitsgruppen von ISO/TC 94/SC 13 und CEN/TC 162 Benennungen definiert werden müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Benennungen im Abschnitt dieses Dokuments in einer von ISO/TC 94/SC 13 oder CEN/TC 162 erarbeiteten Norm mit geänderter Bedeutung neu definiert werden. Wenn die spezifische Verwendung einer Benennung eine weitere Definition erfordert, um deren Bedeutung innerhalb der Definition in diesem Dokument einzugrenzen, muss auf dieses Dokument verwiesen und die entsprechende Begriffsnummer angegeben werden.

Dieses Dokument ist in Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert, die sich auf die verschiedenen (technischen) Aspekte von am Körper getragener Schutzkleidung und Schutzausrüstung beziehen, einschließlich Hand‑ und Armschutz sowie Rettungswesten.

Die Begriffe sind entsprechend der Begriffshierarchie aufgelistet. Somit werden in der Begriffssammlung allgemeinere bis hin zu spezifischen Begriffen berücksichtigt, wie zum Beispiel:

a) Begriffe in Zusammenhang mit Textilien und Kleidung (Abschnitt 4);
b) Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung (Abschnitt 5);
c) Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Hitze und Flammen (Abschnitt 6);
d) Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Chemikalien (Abschnitt 7);
e) Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch schlechtes Wetter, Wind und Kälte (Abschnitt 8);
f) Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor mechanischen Gefährdungen (Abschnitt 9);
g) Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Krankheitserreger (Abschnitt 10);
h) Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung für das Tauchen (Abschnitt 11);
i) Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch unzureichende Sichtbarkeit (Abschnitt 12);
j) Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor elektrostatischen Gefährdungen (Abschnitt 13);
k) Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor elektrischen Gefährdungen (Abschnitt 14);
l) Begriffe in Zusammenhang mit Auswahl, Benutzung, Pflege und Wartung — ABPW (Abschnitt 15);
m) Begriffe in Zusammenhang mit Elektronik (Abschnitt 16).

Jeder Abschnitt (außer Abschnitt 4, Abschnitt 15 und Abschnitt 16) ist in die folgenden Unterabschnitte gegliedert:
Für Abschnitt X gilt:

X.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit … (für Abschnitt X relevanter Definitionsbereich);
X.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten;
X.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien;
X.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen;
X.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren.

Die Gliederung in diese Unterabschnitte erfolgt für jeden Abschnitt (außer Abschnitt 4, Abschnitt 15 und Abschnitt 16), selbst dann, wenn in einem solchen Unterabschnitt keine Begriffe festgelegt wurden. In solchen Fällen wird der folgende Satz eingefügt: „Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.“

In Anhang A sind die französischen and deutschen Begriffe in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

1 Anwendungsbereich

Dieses Dokument enthält eine Liste gebräuchlicher Benennungen im Bereich der Normung von Schutz­kleidung (5.1.4) und Schutzausrüstung, die am Körper getragen wird, einschließlich Hand‑ und Armschutz und auch Rettungswesten, sowie die Definitionen dieser Benennungen.

Die Definitionen sind dafür vorgesehen, die eindeutige Verwendung der aufgelisteten Benennungen zu unterstützen.

Dieses Dokument ist dafür vorgesehen, als Referenzdokument für die Arbeitsgruppen von CEN/TC 162 und ISO/TC 94/SC 13 zu dienen, um festzustellen, welche Definitionen bereits existieren, und darf für die Erstellung neuer Normen und zur Hilfestellung bei der Erarbeitung neuer Definitionen angewendet werden.

2 Normative Verweisungen

Es gibt keine normativen Verweisungen in diesem Dokument.

3 Begriffe

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe. ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit:

  • ISO Online Browsing Platform: verfügbar unter https://www.iso.org/obp
  • IEC Electropedia: verfügbar unter https://www.electropedia.org/

4 Begriffe in Zusammenhang mit Kleidung

4.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit Textilien und Kleidung

4.1.1 Bekleidung

generelle Maßnahmen, von der Gestaltung bis zum Vertrieb, die darauf abzielen, den Körper mit allem außer dem Schuhwerk zu bedecken

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Benennung „Bekleidung“ ist dafür vorgesehen, das Konzept von Bekleidung im Gegensatz zu Bekleidungserzeugnis zu bezeichnen.
Anmerkung 2 zum Begriff: In englischsprachigen Normen werden die Benennungen „clothing“ und „garment“ synonym verwendet. Die Benennung „clothing“ kann sich entweder auf „Bekleidung“ (4.1.1) oder auf „Kleidungsstück“ (4.1.2) beziehen. Ausschließlich der Kontext, in dem die Benennung verwendet wird, bestimmt dabei den gemeinten Begriff. Hierfür wurden in diesem Dokument Definitionen festgelegt, um ihre Bedeutung klar zu differenzieren.

4.1.2 Kleidungsstück

einzelner Artikel der Kleidung (4.1.1)

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Benennung „Kleidungsstück“ ist dafür vorgesehen, das Produkt zu bezeichnen.
Anmerkung 2 zum Begriff: Das Kleidungsstück kann ein‑ oder mehrlagig sein.

BEISPIEL:Hose, Jacke, Mäntel, Handschuhe (4.5.5), Gamaschen (4.5.11), Socken usw.

4.1.3 Textilfaser

Erzeugnis, das durch seine Flexibilität, seine Feinheit und seine große Länge im Verhältnis zum Höchstquerschnitt gekennzeichnet ist und sich somit zur Herstellung von Textilerzeugnissen eignet

[QUELLE:Verordnung (EU) 1007/2011, Artikel 3, 1. (b), (i)]

4.1.4 Textilerzeugnis

Erzeugnis, das im rohen, halbbearbeiteten, bearbeiteten, halbverarbeiteten, verarbeiteten, halbkonfek­tionierten oder konfektionierten Zustand ausschließlich Textilfasern (4.1.3) enthält, unabhängig von dem zur Mischung oder Verbindung angewandten Verfahren

[QUELLE:Verordnung (EU) 1007/2011, Artikel 3, 1. (a)]

4.1.5 textiles Material

aus Textilfasern (4.1.3) gefertigtes Material, das dazu bestimmt ist, allein oder zusammen mit anderen textilen oder textilfremden Artikeln für die Herstellung von Textilerzeugnissen (4.1.4) verwendet zu werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Textiles Material bezieht sich auf lineare textile Materialien (zum Beispiel Fasern, Garne, Fäden) sowie auf flaches textiles Material (zum Beispiel Maschenware, Webware und Vliesstoff).

4.1.6 nicht‑textiles Element

Produkt, das nicht aus Textilfasern (4.1.3) besteht

Anmerkung 1 zum Begriff: Textiles Material bezieht sich auf lineare textile Materialien (zum Beispiel Fasern, Garne, Fäden) sowie auf flaches textiles Material (zum Beispiel Maschenware, Webware und Vliesstoff).

4.1.7 Kleidungsstück mit erweitertem Funktionsumfang

Kleidungsstück (4.1.2), das (eine) erweiterte Funktionalität(en) aufweist

Anmerkung 1 zum Begriff: „Schutz“ ist eine der Funktionen, die ein Kleidungsstück bieten kann.

4.1.8 funktionelles textiles Material

textiles Material (4.1.5), dem eine bestimmte Funktion durch ein Material, die Zusammensetzung, den Aufbau und/oder die Ausrüstung (Auftragen von Additiven usw.) verliehen wird

[QUELLE:ISO/TR 23383:2020, 3.3, modifiziert — „Textilprodukt“ wurde durch „textiles Material“ ersetzt.]

4.1.9 smartes, intelligentes, interaktives textiles Material

funktionelles textiles Material (4.1.8), das mit seiner Umgebung reversibel wechselwirkt, d. h. es reagiert auf Veränderungen in der Umgebung oder passt sich an diese an.

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Benennung „smartes Textil“ kann sich entweder auf ein „smartes textiles Material“ (4.1.9) oder ein „smartes Textilsystem“ (4.1.11) beziehen. Ausschließlich der Zusammenhang, in dem diese Benennung verwendet wird, entscheidet darüber, welche der beiden Benennungen beabsichtigt ist.

[QUELLE:ISO/TR 23383:2020, 3.4, modifiziert — „Textilprodukt“ wurde durch „textiles Material“ ersetzt.]

4.1.10 Textilsystem

Zusammenfügung von (einem) Textilerzeugnis(sen) (4.1.4) und (einem) nicht‑textilen Element(en) (4.1.6)

[QUELLE:ISO/TR 23383:2020, 3.7]

4.1.11 smartes (intelligentes, interaktives) Textilsystem

auf Textilien beruhendes System, das eine beabsichtigte und verwertbare Antwort als eine Reaktion, entweder auf Veränderungen in der Umgebung/im Umfeld oder auf ein Signal/eine Eingabe von außen zeigt

[QUELLE:ISO/TR 23383:2020, 3.8, modifiziert — „(intelligentes, interaktives)“ wurde in der Benennung ergänzt.]

4.2 Begriffe in Zusammenhang mit Körpermaßen und Ergonomie

4.2.1 Torso, Rumpf, Oberkörper

Teil des Körpers, an den sich Kopf und Gliedmaßen anschließen

4.2.2 Finger

einer der fünf Finger der Hand (4.2.24)

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Finger der Hand werden in der Anatomie mit 1 bis 5 benummert, wobei mit dem Dau­men begonnen wird.

4.2.3 Handrücken

Oberseite der Hand (4.2.24) zwischen dem Handgelenk und den Fingern (4.2.2)

4.2.4 Handgelenk

Bereich des Gelenks zwischen der Hand (4.2.24) und dem Unterarm

4.2.5 Handgelenkspunkt

am meisten vorstehender Punkt des Ellenkopfes

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 1.
Anmerkung 2 zum Begriff: Hervorstehender Knochen auf der Seite des Handgelenks (4.2.4), an der sich der kleine Finger befindet).

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 3.1.19, modifiziert — „Bild 19“ wurde durch „Bild 1“ ersetzt, und der zweite Teil der Definition wurde zur Anmerkung 2 zum Begriff.]

4.2.6 Handgelenksumfang

Umfang des Handgelenks (4.2.4) in Höhe des Handgelenkspunktes (4.2.5)

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 2.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 5.3.19, modifiziert — „Bild 75“ wurde durch „Bild 2“ ersetzt.]

4.2.7 Taillenhöhe

Mitte zwischen dem tiefsten Punkt der Rippe und dem höchsten Punkt des Hüftknochens an der Seite des Körpers

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 3.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 3.1.22, modifiziert — „Bild 22“ wurde durch „Bild 3“ ersetzt.]

4.2.8 Brustpunkt

am weitesten vorspringender Punkt der Brust, wenn ein Büstenhalter getragen wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 4.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 3.1.11, modifiziert — „Bild 11“ wurde durch „Bild 4“ ersetzt und Anmerkung 2 zum Begriff wurde gestrichen.]

4.2.9 Brustumfang

horizontaler Umfang, gemessen in Brustpunkthöhe

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 5.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 5.3.4, modifiziert — „Bild 60“ wurde durch „Bild 5“ ersetzt.]

4.2.10 Brustumfang

horizontaler Umfang des Oberkörpers (4.2.1), gemessen an der Achselhöhle

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 6.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 5.3, modifiziert — „Bild 62“ wurde durch „Bild 6“ ersetzt.]

4.2.11 Unterbrustumfang

horizontaler Umfang des Körpers in Unterbrusthöhe

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 7.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 5.3.8, modifiziert — „Bild 64“ wurde durch „Bild 7“ ersetzt.]

4.2.12 Taillenumfang

horizontaler Umfang des Körpers, gemessen in Taillenhöhe

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 8.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 5.3.10, modifiziert — „Bild 66“ wurde durch „Bild 8“ ersetzt.]

4.2.13 hinterer Halsbasispunkt bis zur Taillenhöhe

Abstand vom hinteren Halsbasispunkt (4.2.14) entlang der Halsansatzlinie bis zum seitlichen Halsbasispunkt (4.2.16), über den Brustpunkt, danach direkt bis zur Taillenhöhe

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 9.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 5.4.13, modifiziert — „Bild 97“ wurde durch „Bild 9“ ersetzt.]

4.2.14 hinterer Halsbasispunkt

dorsalster Knochenpunkt hinten am Halsansatz (die Spitze des Dornfortsatzes des siebten Halswirbels) in der Mediansagittalebene und posterior auf die Hautoberfläche projiziert

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 10.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 3.1.6, modifiziert — „Bild 6“ wurde durch „Bild 10“ ersetzt.]

4.2.15 Halsansatzlinie

Linie am Halsansatz, die über dem hinteren Halsbasispunkt (4.2.14) und dem vorderen Halsbasispunkt (4.2.17) verläuft und mithilfe einer Kette bestimmt wurde

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 11.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 3.2.1, modifiziert — „Bild 27“ wurde durch „Bild 11“ ersetzt.]

4.2.16 seitlicher Halsbasispunkt

Kreuzungspunkt der Halsansatzlinie (4.2.15) und des vorderen Randes des Trapezmuskels (siehe Bild 12)

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 12.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 3.1.7, modifiziert — „Bild 7“ wurde durch „Bild 12“ ersetzt.]

4.2.17 vorderer Halsbasispunkt

Kreuzungspunkt der Linie, die die medialen oberen Grenzen des linken und rechten Schlüsselbeins und die vordere Mittellinie verbindet

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Bild 13.

[QUELLE:ISO 8559‑1:2017, 3.1.8, modifiziert — „Bild 8“ wurde durch „Bild 13“ ersetzt.]

4.2.18 Ergonomie (Arbeitswissenschaft)

wissenschaftliche Disziplin, die sich mit dem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen Menschen und anderen Elementen eines Systems befasst, und der Berufszweig, der Theorie, Grundsätze, Daten und Verfahren auf die Gestaltung von Arbeitssystemen anwendet mit dem Ziel, das Wohlbefinden des Menschen und die Leistung des Gesamtsystems zu optimieren

[QUELLE:ISO 9241‑11:2018, 3.2.5]

4.2.19 Anthropometrie

Untersuchung und Messung der physischen Maße und der Masse des menschlichen Körpers und seiner (äuße­ren) Teile

Anmerkung 1 zum Begriff: Abgeleitet von den griechischen Wörtern anthropos (Mensch) und metron (messen).

[QUELLE:ISO 15535:2012, 3.6]

4.2.20 Biometrie

automatisierte Erkennung von Individuen anhand ihrer verhaltensbezogenen und biologischen Charak­teristika

[QUELLE:ISO/IEC 24713‑1:2008, 3.5]

4.2.21 interaktives System

Kombination aus Hardware und/oder Software und/oder Dienstleistungen und/oder Menschen, mit denen Benutzer zur Erreichung bestimmter Ziele interagieren

Anmerkung 1 zum Begriff: Dazu gehören gegebenenfalls Verpackung, Benutzerdokumentation, Online‑Hilfe und menschliche Hilfe, Unterstützung und Schulung.

[QUELLE: ISO 9241‑11:2018, 3.1.5]

4.2.22 menschzentrierte Gestaltung (HCD), en: human‑centred design

Herangehensweise bei der Gestaltung und Entwicklung von Systemen, die darauf abzielt, interaktive Systeme (4.2.21) gebrauchstauglicher zu machen, indem sie sich auf die Verwendung des Systems konzentriert und Kenntnisse und Techniken aus den Bereichen der Arbeitswissenschaft (4.2.18), Ergonomie (4.2.18) und der Gebrauchstauglichkeit anwendet

Anmerkung 1 zum Begriff: Es ist eher der Begriff „menschzentrierte Gestaltung“ zu verwenden als „benutzerzentrierte Gestaltung“, um zu betonen, dass dieses Dokument auch Auswirkungen auf eine Reihe von Stakeholdern berücksichtigt, die normalerweise nicht als Benutzer betrachtet werden. In der Praxis werden diese Begriffe jedoch häufig synonym verwendet.
Anmerkung 2 zum Begriff: Gebrauchstaugliche Systeme können eine Reihe von Vorteilen bieten. Dazu zählen verbesserte Produktivität, gesteigertes Wohlbefinden der Benutzer, Vermeidung von Stress, erhöhte Barrierefreiheit und ein vermindertes Risiko von Schäden (5.4.1).

[QUELLE: ISO 9241‑11:2018, 3.2.6]

4.2.23 Mensch‑System‑Schnittstelle (HSI), en: human system interface

die Grenze, die den Punkt der physikalischen Interaktion zwischen einer Person und der Anwendungs­plattform darstellt

Anmerkung 1 zum Begriff: Auch als Mensch/Computer‑Schnittstelle bezeichnet (abgelehnt).
Anmerkung 2 zum Begriff: In der Prozess‑ und Maschinenindustrie wird die Benutzerschnittstelle oft auch Mensch‑Maschine‑Schnittstelle, MMS genannt (für GA‑Systeme abgelehnt).

[QUELLE:ISO 16484‑2:2004, 3.95, modifiziert — Anmerkung 3 zum Begriff wurde gestrichen.]

4.2.24 Hand

Endteil der oberen Gliedmaße jenseits des Handgelenks (4.2.4)

Anmerkung 1 zum Begriff: Hand schließt die Handinnenfläche, den Handrücken (4.2.3) und die Finger (4.2.2) ein.

4.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten, Materialien und Fertigung

4.3.1 textiles Flächengebilde / Stoff

Element, das eine ausgedehnte Oberfläche im Verhältnis zu seiner Dicke aufweist, die durch Verknüpfen von beliebigen textilen Materialien (4.1.5) gebildet wird und einen Zusammenhalt aufweist, der durch einen beliebigen Textilverarbeitungsprozess erzielt wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Textilverarbeitungsprozesse schließen Weben, Stricken, Flechten, Schnüren, Tufting und Vliesstoff‑Verfestigung ein.

4.3.2 Vliesstoffe

technisch hergestelltes, vorrangig flächiges Gebilde aus Fasern, dem durch physikalische und/oder chemische Mittel ein festgelegter Grad an Festigkeit verliehen wurde; mit Ausnahme von Weben, Stricken oder Papierherstellung

Anmerkung 1 zum Begriff: Film‑ und Papierstrukturen werden nicht als Vliesstoffe angesehen.
[QUELLE:ISO 9092:2019, 3.3.1]

4.3.3 beschichtetes textiles Flächengebilde

textiles Flächengebilde (4.3.1) mit einer oder mehreren anhaftenden Schichten aus einem Material auf Gummi- und/oder Kunststoffbasis auf einer oder beiden Oberflächen, wodurch ein flexibles Erzeugnis entsteht

[QUELLE:ISO 1382:2020, 3.95]

4.3.4 Außenstoff

außenliegender Stoff eines Kleidungsstücks (4.1.2), entweder in Form eines einfachen oder eines Verbund­stoffes (4.3.1)

4.3.5 Material

Ausgangsstoffe, abgesehen von Hardware (4.3.26) und Etiketten, aus denen das Kleidungsstück (4.1.2) hergestellt ist

4.3.6 mehrlagiges Material

Material (4.3.5), das aus verschiedenen Lagen besteht, die vor der Konfektionierung des Kleidungsstücks un­trennbar miteinander verbunden werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Konfektionierungsphasen von Kleidungsstücken sind zum Beispiel Weben, Steppen, Be­schichten, Kleben.

4.3.7 Futter / Innenfutter

innerste Lage aus Stoff (4.3.1) oder anderem Material (4.3.5), die in ein Kleidungsstück (4.1.2) eingefügt wird und dafür vorgesehen ist, dem Körper des Trägers am nächsten zu sein

Anmerkung 1 zum Begriff: Bildet das Futter (4.3.7) einen gesteppten Aufbau, so ist der gesteppte Aufbau als das Innenfutter (4.3.7) anzusehen.

4.3.8 Zwischenfutter

Materiallage, die sich bei einem mehrlagigen Kleidungsstück zwischen der Außenlage und dem Innenfutter (4.3.7) befindet

4.3.9 Liner

herausnehmbares Futter (4.3.7)

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Liner (4.3.9) kann ein innenliegendes Kleidungsstück sein, das dafür vorgesehen wurde, an einem Oberbekleidungsstück (4.3.16) befestigt oder separat unter einem Oberbekleidungsstück getragen zu werden.
Anmerkung 2 zum Begriff: Ein Liner (4.3.9) wird im Allgemeinen verwendet, um bestimmte Eigenschaften wie Wärme­isolation und Wasserdichtigkeit bereitzustellen.

4.3.10 Thermofutter

Futter (4.3.7), das eine Wärmeisolation bereitstellt

4.3.11 Thermoliner

Liner (4.3.9), der eine Wärmeisolation bereitstellt

4.3.12 Feuchtigkeitssperre

textiles Flächengebilde (4.3.1) oder Membran, die in der Kleidungskombination (4.3.30) verwendet wird, und das/die dafür vorgesehen ist, das Eindringen von Wasser in das Kleidungsstück (4.1.2) zu verhindern

Anmerkung 1 zum Begriff: Feuchtigkeitssperren können wasserdampfdurchlässig sein. Feuchtigkeitssperren verhin­dern nicht das Eindringen bestimmter chemischer, biologischer oder radioaktiver Stoffe.

4.3.13 Saugsperre

Material (4.3.5), das verwendet wird, um die Übertragung von Flüssigkeit von der Außenseite des Kleidungs­stückes (4.1.2) ins Innere des Kleidungsstückes (4.1.2) zu verhindern, gewöhnlich zusätzlich zu oder anstelle der Feuchtigkeitssperre (4.3.12) am Rand/an den Rändern

4.3.14 Ablaufnetz

Material (4.3.5), das das Ablaufen von Flüssigkeit ermöglicht

4.3.15 Unterbekleidungsstück / Unterbekleidung

Kleidungsstück (4.1.2), das unter anderen Kleidungsstücken getragen wird

4.3.16 Oberbekleidungsstück

Kleidungsstück (4.1.2), das über anderen Kleidungsstücken getragen wird

4.3.17 Stulpe

Teil eines Kleidungsstücks (4.1.2) (auch von Handschuhen), der das Handgelenk (4.2.4) bedeckt

4.3.18 Verschluss / Befestigung

eine von zahlreichen Vorrichtungen für das Zusammenhalten von zwei Teilen, die manchmal voneinander getrennt werden müssen, d. h. von zwei Rändern oder Bändern eines Kleidungsstücks (4.1.2)

BEISPIEL:Knopf, Reißverschluss, Druckknopf, Klettverschluss, Knebelknopf.

4.3.19 Verschlusssystem

Methode zum Verschließen von Öffnungen im Kleidungsstück (4.1.2), einschließlich Kombinationen von mehr als einer Methode zum Erreichen eines sicheren Verschlusses (4.3.18)

Anmerkung 1 zum Begriff: Dieser Begriff umfasst keine Nähte (4.4.1).

4.3.20 Befestigungspunkt

Teil des Kleidungsstücks (4.1.2), an dem eine Befestigung (4.3.18) angebracht werden kann

4.3.21 Zusammenschluss

Verbund (4.3.22) oder Verbindung (4.3.23)

4.3.22 Verbund

dauerhafte Befestigung von zwei oder mehr verschiedenen Kleidungsstücken (4.1.2) oder von einem Kleidungsstück und Zubehörteilen (4.3.25) oder Hardware (4.3.26)

4.3.23 Verbindung

nicht dauerhafte Befestigung von zwei verschiedenen Kleidungsstücken (4.1.2) oder von einem Kleidungsstück und Zubehörteilen (4.3.25)

4.3.24 Bündchen

Teil eines Kleidungsstücks (4.1.2), der die Handgelenke (4.2.4) oder Knöchel umschließt

4.3.25 Zubehörteil

untergeordnetes oder ergänzendes Teil, Objekt oder dergleichen eines Kleidungsstücks (4.1.2), das hauptsächlich aus Gründen der Bequemlichkeit, Sicherheit usw. verwendet wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Zubehörteil (4.3.25) kann dauerhaft befestigt oder abnehmbar sein.

4.3.26 Hardware

nicht aus textilem Flächengebilde bestehende feste Bestandteile, Objekte oder dergleichen eines Kleidungsstücks (4.1.2)

Anmerkung 1 zum Begriff: Hardware (4.3.26) umfassen solche Teile, die aus Metall oder Kunststoff bestehen, z. B. Verschlüsse (4.3.18), Dienstgradabzeichen.

4.3.27 Außenmaterial

äußerstes Material (4.3.5), aus dem das Kleidungsstück (4.1.2) hergestellt ist

4.3.28 Materialaufbau / Bekleidungszusammenstellung

Kombination aller Materialien (4.3.5) eines mehrlagigen Kleidungsstücks [einschließlich der Hardware (4.3.26)], die exakt der Zusammensetzung des endgefertigten Kleidungsstücks entspricht

4.3.29 Materialkombination

Material (4.3.5), bestehend aus mehreren Einzellagen, die bei der Herstellung des Kleidungsstücks miteinander verbunden werden

4.3.30 Kleidungskombination

Lagen von Kleidungsstücken (4.1.2), angeordnet in der Reihenfolge, wie sie angezogen werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Diese kann mehrlagige Materialien (4.3.6), Materialkombinationen (4.3.29) oder mehrere separate ein‑ oder mehrlagige Kleidungsstücke enthalten.

4.3.31 Aluminiumgewebe

textiles Flächengebilde (4.3.1) mit einer Aluminiumlage auf seiner/seinen Oberfläche(n)

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Aluminiumlage kann durch Metallbeschichtung oder durch Folieren erhalten werden.

4.3.32 integriertes Element

<smarte Textilien> Element, das in einem oder auf einem Produkt enthalten ist

4.3.33 integrierte smarte Textilie

integriertes Element (4.3.32), bei dem das Element ein smartes textiles System (4.1.11) ist

4.3.34 integriertes nicht‑textiles Element

integriertes Element (4.3.32), bei dem das Element ein nicht‑textiles Element ist (4.1.6)

4.4 Begriffe in Zusammenhang mit Gestaltung und Aufbau

4.4.1 Naht

dauerhafte Befestigung zweier oder mehrerer Materialteile (4.3.5) durch Nähen und/oder andere Methoden

Anmerkung 1 zum Begriff: Die anderen Methoden können Schweißen und Kleben usw. sein.

4.4.2 Strukturnaht

für die Stabilität des Kleidungsstücks (4.1.2) notwendige Naht (4.4.1)

4.4.3 Seitennaht

Naht (4.4.1), die in Längsrichtung des getragenen Kleidungsstückes (4.1.2) verläuft

4.4.4 Überlappnaht

Naht (4.4.1), bei der alle Materiallagen (4.3.5) oder Teile einer oder mehrerer Materiallagen eine andere MatValidierungeriallage oder ‑lagen überdecken und dabei eine Überlappung wie bei Dachziegeln bilden

4.4.5 Handschuhlänge

senkrechte Linie zwischen der Stulpen‑ (4.3.17)‑naht (4.4.1) (oder einer entsprechenden Position, falls keine Naht vorhanden ist) und der Spitze des Mittelfingers [oder einer entsprechenden Position bei einem Fäustling (4.5.7) oder einem Drei‑Finger‑Fäustling (4.5.8)]

4.4.6 Übergangsbereich

Bereich, in dem Öffnungen den Verlauf von Material(ien) (4.3.5) oder Kleidungsstücken (4.1.2) unterbrechen

4.4.7 Koller

Übergangsbereich (4.4.6) im Bereich der Schultern

4.4.8 Modell / Modellname

vom Hersteller erteilter einheitlicher Code oder Name, der ein Produkt kennzeichnet, dessen Gestaltung alle Muster einer Art gemeinsam haben

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Modell (4.4.8) eines Kleidungsstücks kann in verschiedenen Größen (4.4.9) und Ausführungen (4.4.10) verfügbar sein.

4.4.9 Größe / Größe eines Modells

vom Hersteller erteilte Bezeichnung des Produkts, welche die Maße und gegebenenfalls das Geschlecht des Benutzers, dem das Teil passen sollte, zum Ausdruck bringt

4.4.10 Ausführung / Ausführung eines Modells

vom Hersteller erteilte Bezeichnung, die eine bestimmte Kombination der Eigenschaften von Varianten eines Modells (4.4.8) zum Ausdruck bringt, die sein Aussehen definieren, jedoch die Art seiner Leistungsstufe (5.1.8) nicht verändern

4.4.11 Handschuhrücken

Teil des Handschuhs, der den Handrücken vom Handgelenk (4.2.4) bis zur Basis der Finger (4.2.2) bedeckt

4.4.12 Handschuhinnenfläche

Teil des Handschuhs, der die Handinnenfläche vom Handgelenk (4.2.4) bis zur Basis der Finger (4.2.2) bedeckt

4.4.13 Handschuhart

einzelne Handschuhausführung (4.4.10) oder einzelner Handschuhtyp mit dem gleichen Innenflächenmaterial bis zum Handgelenk, bei dem nur die Größe (4.4.9), rechte/linke Hand (4.2.24), die Farbe oder das Schnitt­muster variieren

4.5 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

4.5.1 Kleidungsensemble

Gruppe von Kleidungsstücken (4.1.2), die zur gleichen Zeit gemeinsam am Körper getragen werden

4.5.2 Schürze

Kleidungsstück (4.1.2), das die Körpervorderseite bedeckt

4.5.3 geteilte Schürze

Schürze (4.5.2), die vertikal im Oberschenkelbereich geteilt ist und die an jedem Bein gehalten wird

4.5.4 Schürzenhalterung

Mittel, mit dem die Schürze (4.5.2) beim Tragen am Körper gehalten wird

4.5.5 Handschuh

Kleidungsstück (4.1.2), das die Hand (4.2.24) bis zum Handgelenk (4.2.4) und wahlweise auch einen Teil des Unterarms und Arms bedeckt

4.5.6 Fünf‑Finger‑Handschuh

Handschuh (4.5.5), der einen Daumenteil sowie einzelne Finger besitzt

4.5.7 Fäustling

Handschuh (4.5.5), der eine separate Abdeckung für den Daumen sowie eine gemeinsame Abdeckung für die anderen Finger (4.2.2) besitzt

4.5.8 Drei‑Finger‑Fäustling

Handschuh (4.5.5), der eine separate Abdeckung für den Daumen und eine separate Abdeckung für den Zeigefinger sowie eine gemeinsame Abdeckung für die anderen Finger (4.2.2) besitzt

4.5.9 Handschuh mit langer Stulpe / DEPRECATED:Stulpenhandschuh

Handschuh (4.5.5) mit einer dauerhaft befestigten steifen, aber dennoch flexiblen Stulpe (4.3.17), die den Unterarm bedeckt

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Benennung „Stulpenhandschuh“ ist ein ungenaues Synonym für „Handschuh mit langer Stulpe“ und wird daher abgelehnt.

4.5.10 Handschuh mit kurzer Stulpe

Handschuh (4.5.5), dessen Länge etwa bis zum Handgelenk (4.2.4) reicht

4.5.11 Gamaschen

abnehmbare äußere Abdeckung des Teils des Beins unterhalb des Knies, die auch die Oberseite der Schuhe abdecken kann

4.5.12 Balaclava‑Haube

einteiliges Kleidungsstück (4.1.2), das so gestaltet ist, dass es eng am ganzen Kopf anliegt und sich nach unten fortsetzt, um den Hals zu bedecken

4.5.13 Anzug

Kombination von Kleidungsstücken aus dem gleichen Außenstoff (4.3.4), die gleichzeitig getragen werden

4.6 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren, Eigenschaften, Alterung

4.6.1 Adhäsionskraft

Kraft, die gebraucht wird, um eine Trennung an der Grenzfläche zweier verbundener Komponenten eines Prüfkörpers oder eines Produktes zu erreichen

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Adhäsionskraft hängt mit der Beschichtung eines beschichteten textilen Flächengebildes (4.3.3) zusam­men.

[QUELLE:ISO 1382:2020, 3.13, modifiziert — Anmerkung 1 zum Begriff wurde ergänzt.]

4.6.2 Elastizität

Eigenschaft eines Materials (4.3.5), seine Ausgangsgröße und ‑form unmittelbar nach Zurücknahme der die Verformung verursachenden Kraft wieder anzunehmen

[QUELLE:ISO 20932‑1:2018, 3.2]

4.6.3 Schrumpfen

Abnahme bei einem oder mehreren Maßen eines Gegenstandes oder Materials (4.3.5)

4.6.4 Degradation

Verschlechterung einer oder mehrerer physikalischer Eigenschaften eines Materials (4.3.5)

BEISPIEL:Schuppenbildung, Aufquellung, Auflösung, Versprödung (6.5.6), Verfärbung, Veränderung der Maße, Veränderung des Aussehens, Verhärtung, Erweichung.

4.6.5 Beweglichkeit

<Handschuhe> Fähigkeit, durch Bewegung der Hand eine Tätigkeit auszuführen

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Beweglichkeit hängt unter anderem von der Dicke des Handschuhmaterials, seiner Elastizität (4.6.2) und seiner Verformbarkeit ab.

4.6.6 Wärmeisolation

Widerstand gegen die Übertragung trockener Hitze durch Leitung, Konvektion und Strahlung

4.6.7 Wärmedurchgangswiderstand (Rct)

Temperaturdifferenz zwischen den beiden Oberflächen eines Materials (4.3.5), dividiert durch den resultie­renden Wärmefluss je Flächeneinheit entlang des Temperaturgradienten

Anmerkung 1 zum Begriff: Er ist eine spezifische Eigenschaft textiler Materialien (4.1.5) oder textiler Material­aufbauten, die den trockenen Wärmefluss durch eine gegebene Fläche infolge eines bestehenden stationären Temperatur­gradienten bestimmt. Der trockene Wärmefluss kann eine oder mehrere der Komponenten Konduktion, Konvektion und Strahlung beinhalten.
Anmerkung 2 zum Begriff: Der Wärmedurchgangswiderstand wird angegeben in Quadratmeter Kelvin je Watt.

[QUELLE:ISO 11092:2014, 2.1]

4.6.8 Gesamtwärmeisolation

Gesamtwärmedurchgangswiderstand (4.6.7) gegen den Verlust trockener Wärme des Prüfgegenstands, einschließlich des Widerstandes, der von dem Kleidungsstück (4.1.2) und der den angezogenen Prüfgegen­stand umgebenden Luftschicht ausgeht

4.6.9 Wasserdurchgangswiderstand (Wp)

Eigenschaft eines Materials (4.3.5), den hydrostatischen Druck auszuhalten, basierend auf dem Widerstand gegen den Wasserdurchtritt durch das Material (4.3.5)

4.6.10 Wasserdampfdurchgangswiderstand (Ret)

Wasserdampfpartialdruckdifferenz zwischen den beiden Oberflächen eines Materials (4.3.5), dividiert durch den resultierenden Verdampfungswärmefluss je Flächeneinheit entlang des Partialdruckgradienten

Anmerkung 1 zum Begriff: Er ist eine spezifische Eigenschaft textiler Materialien (4.1.5) oder textiler Materialauf­bauten, die den „latenten“ Verdampfungswärmefluss durch eine gegebene Fläche infolge eines bestehenden stationären Partialdruckgradienten bestimmt. Dieser Verdampfungswärmefluss kann sowohl Diffusions‑ als auch Konvektions­komponenten umfassen.
Anmerkung 2 zum Begriff: Der Wasserdampfdurchgangswiderstand wird angegeben in Quadratmeter Pascal je Watt.

[QUELLE:ISO 11092:2014, 2.2]

4.6.11 Wasserdampfdurchgangsindex (imt)

nach der folgenden Gleichung definiertes Verhältnis von Wärme‑ zu Wasserdampfdurchgangswiderstand:
mml_m1
Dabei ist S = 60 Pa/K

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Wasserdampfdurchgangsindex ist dimensionslos und hat Werte zwischen 0 und 1. Der Wert 0 zeigt an, dass das Material wasserdampfundurchlässig ist, d. h. einen unendlichen Wasserdampfdurchgangs­widerstand besitzt. Bei einem Wert 1 hat das Material jeweils den Wärme‑ und Wasserdampfdurchgangswiderstand einer gleich dicken Luftschicht.

[QUELLE:ISO 11092:2014, 2.3]

4.6.12 Wasserdampfdurchlässigkeit (Wd)

charakteristische Eigenschaft eines textilen Materials (4.1.5) oder textilen Materialaufbaus, die nach der fol­genden Gleichung vom Wasserdampfdurchgangswiderstand und der Temperatur abhängt: mml_m2
Dabei ist ϕTm die latente Verdampfungswärme von Wasser bei der Messkopftemperatur Tm, z. B. gleich 0,672 W⋅h/g bei Tm = 35 °C.

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Wasserdampfdurchlässigkeit wird in Gramm je Quadratmeter Stunde Pascal angegeben.

[QUELLE:ISO 11092:2014, 2.4]

4.6.13 Alterung

Änderung der Produkteigenschaften über die Zeit während des Gebrauchs oder der Lagerung

Anmerkung 1 zum Begriff: Zum Beispiel durch:

  • Reinigungs‑ (4.6.16), Instandhaltungs‑ (15.4) oder Desinfektionsprozesse
  • Einwirkung von sichtbarer und/oder ultravioletter Strahlung;
  • Einwirkung von hohen oder niedrigen Temperaturen oder Temperaturwechseln;
  • Einwirkung von Chemikalien einschließlich Luftfeuchte;
  • Einwirkung von biologischen Stoffen wie z. B. Bakterien, Pilzen, Insekten oder anderen Schädlingen;
  • mechanische Einwirkungen wie z. B. Abrieb, Biegebeanspruchung, Druck‑ und Zugbeanspruchung;
  • Kontamination z. B. durch Schmutz, Öl, Spritzer geschmolzenen Metalls usw.;
  • Abnutzung.

4.6.14 Konditionierung

ein oder mehrere Arbeitsgänge, die dazu bestimmt sind, eine Probe oder einen Probekörper bezüglich seiner Temperatur und seines Feuchtegehalts in einen Gleichgewichtszustand zu bringen

[QUELLE:ISO 291:2008, 3.4]

4.6.15 Vorbehandlung

einheitliches Verfahren zur Vorbereitung von Gegenständen vor der Prüfung

Anmerkung 1 zum Begriff: Dies könnte z. B. eine Anzahl von Reinigungszyklen (4.6.17), eine Beanspruchung der Gegen­stände (Proben, Prüfstück, Kleidungsstücke usw.) mit Wärme, mechanische Behandlung oder irgendeine andere relevante Beanspruchung umfassen und wird durch Konditionierung (4.6.14) abgeschlossen.

4.6.16 Reinigung

Prozess, durch den ein Kleidungsstück (4.1.2) durch Entfernen von jeglichem Schmutz oder Kontamination wieder benutzbar und/oder unter hygienischen Aspekten tragbar gemacht wird

4.6.17 Reinigungszyklus

Wasch‑ und Trocknungsvorgang oder chemische Reinigung (4.6.16), gefolgt von Bügeln oder Veredelung, falls dies erforderlich ist

4.6.18 Clo‑Wert

Einheit zur Angabe der relativen Wärmeisolation (4.6.6) von verschiedenen Kleidungskombinationen (4.3.30)

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein clo ist gleich 0,155 m2K/W.

4.6.19 Verzögerungszeit

<Schutz vor Chemikalien> Zeit zwischen dem tatsächlichen Austritt der Prüfchemikalie auf der Sammelseite des Prüfstücks und dem Zeitpunkt, ab dem das Analyseninstrument sie nachweisen kann

4.6.20 Hintergrundmaterial

festgelegtes Prüfmaterial, das während der Prüfung hinter einem Prüfstück angeordnet wird

4.6.21 Rückseite

Seite eines Prüfstücks, die auf dem Hintergrundmaterial (4.6.20) angeordnet wird

5 Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung

5.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung

5.1.1 Schutzkleidung

Kleidung (4.1.1) mit dem Ziel, den gesamten Körper oder einen Teil davon vor einer oder mehreren poten­tiellen Gefährdungen (5.4.2) zu schützen

5.1.2 Schutzkleidungsstück

einzelnes Kleidungsstück der Schutzkleidung (5.1.1), das das/die persönliche(n) Kleidungsstück(e) (4.1.2) bedeckt oder ersetzt

5.1.3 Warnkleidung

Kleidung (4.1.1) mit dem Ziel, auf die Anwesenheit des Trägers aufmerksam zu machen

5.1.4 Schutzkleidungsmodell

Modell (4.4.8) eines Schutzkleidungsstücks (5.1.2)

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Schutzkleidungsmodell (5.1.4) umfasst im Allgemeinen eine bestimmte Leistungsstufe (5.1.8), eine bestimmte Mindestschutzzone (5.4.4) und somit den voraussichtlichen Körperschutz.

5.1.5 Schutzkleidungsmaterial

jedes Material (4.3.5) oder jede Materialkombination, das/die in einem Teil eines Schutzkleidungsstücks (5.1.2) zum Zweck der Abschirmung von Körperteilen gegen Gefährdungen (5.4.2) verwendet wird

5.1.6 Schutzmaterial

jedes Material (4.3.5) oder jede Materialkombination, das/die in einem Schutzkleidungsstück (5.1.2) verwendet wird

5.1.7 Schutzmaterialeinheit

ausgeschnittenes Stück oder Platte Schutzmaterial (5.1.6), bestehend aus dem gesamten textilen Flächengebilde (4.3.1) oder sonstigen Lagen, die das Schutzmaterial (5.1.6) darstellen, das in den Aufbau eines Schutzkleidungsstückes eingeht, ohne jegliche Verbindungen (4.3.23) darin

Anmerkung 1 zum Begriff: Einheiten können miteinander verbunden werden, um den gesamten erforderlichen Schutzbereich (5.4.6) zu bilden, bevor sie in Schutzkleidungsstücke eingefügt oder an diesen angebracht werden, für Prüfungszwecke behalten solche Einheiten jedoch ihre individuellen Merkmale.

5.1.8 Leistungsstufe / Stufe der Leistung

Zahl oder Buchstabe, die/der eine bestimmte Leistungskategorie oder einen bestimmten Leistungsbereich bezeichnet, anhand derer/dessen die Ergebnisse der Prüfung eingestuft werden können

5.1.9 Kompatibilität (der PSA)

Situation, in der zwei oder mehrere Elemente der persönlichen Schutzausrüstung (5.1.11) gemeinsam genutzt werden dürfen und ohne Änderung, Anpassung oder gegenseitige Störung ordnungsgemäß funktionieren

[QUELLE:ISO/TS 20141:2022, 3.1]

5.1.10 smartes persönliches Schutzsystem

Kombination von einzelnen Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung (5.1.11), die vor zutreffen­den/relevanten Risiken (5.4.3), denen der Träger ausgesetzt ist, schützt und die eine beabsichtigte und nutzbare Reaktion entweder auf Veränderungen in der Umgebung/Umwelt oder auf ein(e) externe(s) Sig­nal/Eingabe zeigt

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Ausdruck „smarte PSA“ wird als Metonymie für ein smartes persönliches Schutzsystem (5.1.10) verwendet.
Anmerkung 2 zum Begriff: Beispiele für alle anderen Zusatzgeräte oder ‑elemente sind IKT‑Hardware (16.13) und ‑Software, Datenprotokollierung, Überwachungs‑ und Warnsysteme (sowohl das individuelle als auch das Sicher­heitsmanagement), Lokalisierungsgeräte und Kommunikationssysteme. Teile des PSS (persönliches Schutzsystem) enthalten PSA wie z. B.: Kopfschutz (Helm), Gehörschutz, Augen‑ und Gesichtsschutz, Atemschutz, Schutz gegen Absturz, Fußschutz (Sicherheitsschuhe, ‑Stiefel), Handschutz [Handschuhe (4.5.5), Armschutz], Körperschutz/Schutzklei­dungsstücke (5.1.2) (einschließlich z. B. ballistischer Aufprallschutz).
Anmerkung 3 zum Begriff: Das Vorhandensein von Elektronik bedeutet nicht automatisch smart, und es gibt möglicherweise andere Möglichkeiten, ein persönliches Schutzsystem smart zu gestalten als durch Elektronik.

5.1.11 persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Vorrichtung oder Gerät, das dazu bestimmt ist, um von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um vor einer oder mehreren Gesundheits‑ und Sicherheitsgefährdungen (5.4.2) zu schützen

5.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

5.2.1 Kälteschutzanzug

Anzug (4.5.13), der dafür ausgelegt ist, routinemäßig über einen längeren Zeitraum getragen zu werden, wenn die Möglichkeit einer potentiellen Gefährdung (5.4.2) vorauszusehen ist, dabei jedoch eine körperliche Tätig­keit des Trägers so weit ermöglicht, dass dieser seine Aufgaben ohne unnötige Behinderung erfüllen kann

5.2.2 wiederverwendbare Chemikalienschutzkleidung

Chemikalien‑Schutzkleidungsstück (5.1.2), das aus Materialien (4.3.5) hergestellt ist, die es erlauben, das Kleidungsstück nach mehrmaliger Chemikalieneinwirkung so zu reinigen, dass es für den weiteren Gebrauch geeignet bleibt

5.2.3 Schutzsystem

Kombination von Kleidungsstücken mit anderen Produkten, die im Zusammenhang damit benutzt werden

5.2.4 Schutzärmel

flexibles Kleidungsstück, das den Arm vom Handgelenk (4.2.4) bis über den Ellenbogen bedeckt

Anmerkung 1 zum Begriff: Er kann wegen seiner Elastizität (4.6.2) selbsttragend sein oder durch Bänder oder andere Hilfsmittel gehalten werden. Schutzärmel werden gewöhnlich innerhalb der Stulpe (4.3.17) eines Handschuhs (4.5.5) getragen und umschließen das Handgelenk leicht.

5.2.5 Armschützer

Schutzausrüstung, die den Unterarm bedeckt

5.2.6 langer Armschützer

Schutzausrüstung, die den Unterarm bis hin zum Oberarm bedeckt

Anmerkung 1 zum Begriff: Er kann am Körper oder an einem Kleidungsstück befestigt werden, damit er bei der Anwen­dung nicht verrutscht.

5.2.7 Kombination von Armschützer und Handschuh

Armschützer (5.2.5), der ordnungsgemäß an einem kompatiblen Handschuh (4.5.5) befestigt ist oder ordnungsgemäß zusammen damit getragen wird, mit einer gewissen Gesamtlänge vom Handgelenk (4.2.4) aus gemessen

5.2.8 Beinschutz

jede Art von Schutzkleidungsstück (5.1.2), das mindestens einen festgelegten Schutzbereich (5.4.7) des Beins schützt

5.2.9 Oberkörperschutzmittel

jede Art von Schutzkleidungsstück (5.1.2), das den Oberkörper schützt

5.2.10 Halterung

Teil der Schutzausrüstung zur sicheren Befestigung der Ausrüstung am Körper des Trägers

5.2.11 Fußschützer

jedes Produkt, das den Fuß und den unteren Beinbereich oder einen sonstigen Teil dieses Bereichs schützt

5.2.12 Gesichtsöffnung

Öffnung in der Vorderseite der Schutzhaube

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Gesichtsöffnung kann mit der Atemschutzmaske verbunden sein.

5.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

5.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

5.4.1 Schaden

Verletzung oder Schädigung der Gesundheit von Menschen
[QUELLE:ISO/IEC Guide 51:2014, 3.1, modifiziert — „oder Schädigung von Gütern oder der Umwelt“ wurde gestrichen.]

5.4.2 Gefährdung

potentielle Schadensquelle (5.4.1)

[QUELLE:ISO/IEC Guide 51:2014, 3.2]

5.4.3 Risiko

Kombination der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts (5.4.1) und seines Schadensausmaßes

[QUELLE:ISO/IEC Guide 51:2014, 3.9, modifiziert — Anmerkung 1 zum Begriff wurde gestrichen.]

5.4.4 Schutzzone

Bereich der Schutzausrüstung, der hauptsächlich dafür vorgesehen ist, den Schutz des Trägers sicherzustellen und der besonderen Prüfungen unterzogen wird

5.4.5 Stichwunde

Wunde, verursacht durch einen Gegenstand, der in die Haut eindringt und dabei ein kleines Loch verursacht, das sich nach dem Herausziehen des Gegenstandes mehr oder weniger schließt

5.4.6 Schutzabdeckung

Körperfläche, die von der gesamten Schutzausrüstung und ihren Zusatzteilen bedeckt wird

5.4.7 festgelegter Schutzbereich

erforderliche Schutzabdeckung (5.4.6)

5.4.8 Hitzestress

Summe der Stoffwechsel‑ und Umgebungsfaktoren, die im Körper zur Speicherung von Hitze führen

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Faktoren schließen Kleidungstücke ein.

5.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

6 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Hitze und Flammen

6.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Hitze und Flammen

6.1.1 Hitzeschutz

Eigenschaft, die die Gesamtschutzleistung eines Kleidungsstücks oder eines Schutzkleidungsensembles (4.5.1) in Bezug auf dessen Fähigkeit beschreibt, die Übertragung einer zur Verursachung einer Brandverletzung ausreichenden Wärmeenergiemenge zu verhindern

6.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

6.2.1 Schutzkleidung für die Feuerwehr

Schutzkleidung (5.1.1), die für die Brandbekämpfung ausgelegt ist

6.2.2 Schutzkleidungsstück für die Feuerwehr

einzelnes Kleidungsstück der Schutzkleidung für die Feuerwehr (6.2.1), das dem Torso (4.2.1), dem Hals, den Armen und Beinen, aber nicht dem Kopf, Händen (4.2.24) und Füßen der Feuerwehrleute Schutz bietet

6.2.3 Feuerschutzhaube

Kleidungsstück, das direkt in Kontakt mit dem Kopf getragen wird, um die freiliegenden Teile von Kopf und Hals zu schützen, wobei eine Verbindung mit dem Schutzmantel/Schutzhelm/Atemanschluss des Atem­schutzgeräts (ASG) besteht

[QUELLE:ISO/TR 19591:2018, 3.106]

6.2.4 reflektierende Schutzbekleidung für spezielle Brandbekämpfungsaktionen

Schutzkleidung (5.1.1), die dafür ausgelegt ist, Schutz vor hoher Belastung durch Wärmestrahlung, konvektive Wärme und Kontaktwärme zu bieten, der auf der Fähigkeit des Außenmaterials (4.3.27) basiert, intensive Wärmestrahlung (6.5.43) zu reflektieren, und die für spezielle Brandbekämpfungsaktionen geeignet ist

6.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

6.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

6.4.1 Annäherungsbrandbekämpfung / Brandbekämpfung im Innenangriff

Tätigkeiten zur Rettung, Brandunterdrückung und zum Schutz des Eigentums, die im Allgemeinen im Inneren oder in unmittelbarer Nähe zum Brand der betroffenen Struktur in einem Abstand durchgeführt werden, der mit sehr hohen Belastungen durch Wärmestrahlung, konvektive Wärme und Kontaktwärme einhergeht, und die den freiwilligen direkten Eintritt in die Flammen umfassen können

Anmerkung 1 zum Begriff: Brände können großflächige Brände von entflammbaren Gasen und entflammbaren Flüssig­keiten sein.

6.4.2 Flammen‑Eintrittsbrandbekämpfung

spezielle Brandbekämpfungsmaßnahmen (6.4.4), die den freiwilligen direkten Eintritt in die Flammen umfas­sen können

Anmerkung 1 zum Begriff: Flammen‑Eintrittsbrandbekämpfung kann die Maßnahmen zur Rettung und Brandunter­drückung bei Vorfällen einschließen, bei denen es zu einer sehr hohen Belastung durch Wärmestrahlung, konvektive Wärme und Kontaktwärme kommt, wie bei Flugzeugbränden und großflächigen Bränden von entflammbaren Gasen und entflammbaren Flüssigkeiten.

6.4.3 (sehr) dichte Annäherungsbrandbekämpfung

spezielle Brandbekämpfungsmaßnahmen (6.4.4), die die Rettungseinsätze und Brandunterdrückungs­maßnahmen bei Vorfällen mit sehr hoher Belastung durch Wärmestrahlung, konvektive Wärme und Kontaktwärme einschließen können, und die nahe am Brand durchgeführt werden, jedoch ohne Eintritt in die Flammen

Anmerkung 1 zum Begriff: Brände können Flugzeugbrände und großflächige Brände von entflammbaren Gasen und entflammbaren Flüssigkeiten sein.

6.4.4 spezielle Brandbekämpfung

Brandbekämpfungsmaßnahmen, die die Annäherungsbrandbekämpfung, die (sehr) dichte Annäherungs­brandbekämpfung (6.4.3) und die Flammen‑Eintrittsbrandbekämpfung (6.4.2) umfassen

6.4.5 Brandverletzung

Schädigung durch Verbrennung menschlichen Gewebes in unterschiedlicher Tiefenausdehnung

Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Brandverletzung menschlichen Gewebes tritt auf, wenn das Gewebe erwärmt und über eine kritische Dauer bei erhöhter Temperatur gehalten wird. Das Ausmaß von Brandverletzungen ersten, zweiten oder dritten Grades hängt vom Niveau der erhöhten Temperatur und von der Einwirkdauer ab.

6.4.6 Brandverletzung ersten Grades / Verbrennung ersten Grades

Verbrennungsschaden, bei dem nur der oberflächliche Teil der Epidermis verletzt wurde

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Haut wird rot, es kommt aber nicht zur Blasenbildung oder zum tatsächlichen Durchbrennen. Brandverletzungen ersten Grades sind reversibel.

6.4.7 Brandverletzung zweiten Grades / Verbrennung zweiten Grades

Verbrennung, bei der die Epidermis und ein veränderlicher Teil der Dermis verbrannt sind, jedoch keine vollständige Zerstörung der Dermis über ihre Gesamtdicke erfolgt und die subkutane Schicht nicht verletzt wird

6.4.8 Bereich der Brandverletzungen zweiten Grades / Bereich der Verbrennungen zweiten Grades

Summe der Flächen, die durch Wärmestromsensoren (6.5.33) dargestellt werden und eine Brandverletzung (6.4.5) an der Grenzfläche von Epidermis und Dermis im menschlichen Gewebe aufweisen

6.4.9 Brandverletzung dritten Grades / Verbrennung dritten Grades

irreversibler Verbrennungsschaden an der Grenzfläche von Dermis und Subcutis im menschlichen Gewebe

6.4.10 Bereich der Brandverletzungen dritten Grades / Bereich der Verbrennungen dritten Grades

Summe der Flächen, die durch Wärmestromsensoren (6.5.33) dargestellt werden und eine Brandverletzung (6.4.5) an der Grenzfläche von Dermis und Subcutis im menschlichen Gewebe aufweisen

6.4.11 Gesamtbereich der voraussichtlichen Brandverletzung

Summe der Flächen, die durch Wärmestromsensoren (6.5.33) dargestellt werden und mindestens eine Brandverletzung zweiten Grades (6.4.7) aufweisen

6.4.12 Schmerzschwelle

Hauttemperatur, bei der Schmerz auftritt

Anmerkung 1 zum Begriff: Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass die Hitze‑Schmerzschwelle (6.4.12) bei 43 °C und die Kälte-Schmerzschwelle (6.4.12) bei 15 °C liegt.

6.4.13 Hyperthermie

thermischer Zustand eines menschlichen Körpers, dessen Kerntemperatur über 38 °C ansteigt

6.4.14 Zeit bis zum Schmerz

Zeit, die die Schmerzrezeptoren benötigen, um 43,2 °C zu erreichen

6.4.15 unterstützende Tätigkeiten bei der Brandbekämpfung

Tätigkeiten, die von Feuerwehrleuten ausgeführt werden, die nicht an der Brandbekämpfung im Innenangriff (6.4.1) beteiligt sind

BEISPIEL:Unterstützende Tätigkeiten bei der Brandbekämpfung können folgende sein:

  • Versorgung mit Wasser und Material;
  • Löschen von Bränden von der Außenseite der Struktur;
  • Verhinderung des äußeren Übergreifens des Brandes auf angrenzende Strukturen, wodurch Umweltschäden verhin­dert und die Auswirkung des Rauchs begrenzt werden;
  • Absicherung des Verkehrs und der Umgebung;
  • Erste‑Hilfe‑Maßnahmen;
  • Vorbereitung der Brandstelle für nachfolgende Tätigkeiten;
  • Aufgaben bezüglich des Nachschubs von Atemschutzgeräten;
  • Brandabschnittsbewertung;
  • Kommunikation mit Atemschutzgeräteträgern;
  • Führungsstelle am Einsatzort;
  • Evakuierung;
  • Unterstützen der Planung;
  • Unterstützen der Logistik;
  • Unterstützen der Kommunikation;
  • Transport.

6.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

6.5.1 Beflammungszeit

Zeit, die die Probe der Zündflamme ausgesetzt ist

6.5.2 Flammenverteilung

räumliche Verteilung einfallender Flammen aus den Brennern der Prüfeinrichtung, die eine gesteuerte Wärmestromdichte über die Oberfläche der Prüfpuppe bewirkt

6.5.3 inhärente Flammbeständigkeit

Flammbeständigkeit, die sich aus den grundlegenden Eigenschaften der Faser oder des Polymers ergibt

6.5.4 horizontale Reichweite

horizontale Länge der Zündflamme bei horizontaler Position des Brenners, gemessen als der Abstand zwi­schen der Spitze des Brenners und dem äußersten Ende der gelben Flammenfärbung, betrachtet bei schwacher Beleuchtung

6.5.5 Entzündung

Einleiten der Verbrennung

6.5.6 Versprödung / Verkohlen

Bildung eines kohlenstoffhaltigen und spröden Rückstandes bei Beanspruchung des Materials (4.3.5) mit Wärmeenergie

6.5.7 Schmelze

<Materialien> Reaktion auf Wärme in Form von Fließen oder Abtropfen (6.5.10)

6.5.8 Schmelzen

Verflüssigung eines Materials (4.3.5) bei Beanspruchung mit Wärme

6.5.9 Tropfen

<Schutz gegen kleine flüssige Metallspritzer> Menge von geschmolzenem Metall, die durch das Schmelzen eines Metallstabes mithilfe eines Schweißbrenners entsteht, und die infolge ihres eigenen Gewichtes und der gleichzeitig durch den Schweißbrenner hervorgerufenen Luftbewegung herunterfällt

6.5.10 Abtropfen

Reaktion des Materials, die sich durch Fließen des Materials (4.3.5) und durch Bildung von fallenden Tröpfchen zeigt

6.5.11 Loch

Lücke in der ursprünglichen Struktur des textilen Flächengebilde (4.3.1) der Probe in beliebiger Richtung mit durchgehender Umrandung, hervorgerufen durch z. B. Schmelzen (6.5.8), Glimmen oder Brennen

6.5.12 Partikelablösung

Material (4.3.5), das sich während des Prüfverfahrens von der Probe ablöst und ohne zu brennen von der Probe abfällt

6.5.13 brennende Partikelablösung

Material (4.3.5), das sich während der Durchführung der Prüfung von der Probe ablöst und unter die Unterkante der Probe fällt und während des Fallens weiterbrennt

6.5.14 schmelzende Partikelablösung

<Schutz gegen Hitze oder Flammen> geschmolzenes Material, das sich während der Durchführung der Prüfung von der Probe ablöst und ohne zu brennen von der Probe abfällt

6.5.15 Trennen

Reaktion auf Wärme in Form von Spalten, Delaminieren oder Abblättern

6.5.16 Kleben

Reaktion, die sich durch Erweichen eines Materials (4.3.5) und Anhaften eines Materials an der Oberfläche von sich selbst oder einem anderen Material zeigt

6.5.17 Nachbrennen

Weiterbrennen des Materials (4.3.5) unter festgelegten Prüfbedingungen, nachdem die Zündquelle (6.5.5) entfernt worden ist

6.5.18 Verkohlung

Rückstand beim Verkohlen (6.5.6)

6.5.19 Nachbrennzeit

Zeit, die ein Material (4.3.5) unter festgelegten Prüfbedingungen weiterbrennt, nachdem die Zündquelle (6.5.5) entfernt worden ist

6.5.20 Nachglimmen

Weiterglimmen eines Materials (4.3.5) unter festgelegten Prüfbedingungen nach dem Verlöschen der Flammen, oder, falls keine Flammen aufgetreten sind, nachdem die Zündquelle (6.5.5) entfernt worden ist
Anmerkung 1 zum Begriff: Nachglimmen ist eine Fortsetzung der Verbrennung unter Wärme‑ und Lichtentwicklung, aber ohne Flamme. Einige Materialien nehmen während der Beflammung Wärme auf und geben diese aufgenommene Wärme wieder ab, nachdem die Zündflamme entfernt ist. Dieses Glimmen ohne Verbrennung sollte nicht als Nachglimmen verzeichnet werden.

6.5.21 Nachglimmzeit

Dauer, die ein Material (4.3.5) unter festgelegten Prüfbedingungen nach Verlöschen der Flammen oder nach Entfernung der Zündquelle (6.5.5) weiter nachglimmt (6.5.20), unter Vernachlässigung von glimmender Partikelablösung

6.5.22 Aufbrechen

Bildung eines Lochs (6.5.11) im Material (4.3.5) während der Beanspruchung mit Wärme

6.5.23 Aussehensveränderung der Probe

<Wärme und Flammen> jede Veränderung des Aussehens des Materials (4.3.5) wie z. B. Schrumpfung (4.6.3), Verkohlung (6.5.18), Verfärbung, Versengen, Glimmen, Schmelzen (6.5.8) usw.

6.5.24 Kontakttemperatur

<Schutz gegen Hitze oder Flammen> Oberflächentemperatur der Kontaktfläche des Heizzylinders, die konstant gehalten wird

6.5.25 Strahlungsenergie

aufrechterhaltene Wärmeenergie, mit der die Probe beansprucht wird

6.5.26 Bestrahlungsdauer

Gesamtzeit, über die das Prüfmaterial mit der Strahlungsenergie (6.5.25) beansprucht wird

6.5.27 Index der begrenzten Flammenausbreitung

<Schutz gegen Hitze oder Flammen> Zahl, die angibt, dass das Material (4.3.5) bzw. der Materialaufbau (4.3.28) eine spezifische Leistungsstufe (5.1.8) erreicht hat

6.5.28 auftreffende Wärmestromdichte

Energiemenge, die je Zeiteinheit auf die exponierte Fläche des Kalorimeters trifft

Anmerkung 1 zum Begriff: Die auftreffende Wärmestromdichte wird in kW/m2 angegeben.

6.5.29 Stoll‑Kurve

Verhältnis der Menge der Wärmeenergie, die auf menschliches Gewebe übertragen wird, zur Bestrahlungs­dauer, woraus sich die Entstehung einer Verbrennung zweiten Grades des menschlichen Gewebes vorher­sagen lässt

6.5.30 Wärmetoleranz des menschlichen Gewebes

Menge der Wärmeenergie, die auf menschliches Gewebe übertragen wird, woraus sich eine Reaktion des menschlichen Gewebes vorhersagen lässt, wie z. B. ein Schmerzempfinden oder eine Verbrennung zweiten Grades

6.5.31 thermischer Schwellenwert (TTI), en: thermal‑threshold index

Zeit bis die durch ein Material (4.3.5) übertragene Wärme beginnt, eine Verbrennung zweiten Grades im menschlichen Gewebe zu verursachen

Anmerkung 1 zum Begriff: Der TTI wird in Sekunden angegeben.

6.5.32 Wärmestrom

thermische Intensität, angegeben durch die übertragene Energiemenge je Flächeneinheit und je Zeiteinheit

6.5.33 Wärmestromsensor

Gerät, das die unter Prüfbedingungen auf die Oberfläche der Prüfpuppe auftreffende Wärmestromdichte (6.5.32) direkt messen oder das Daten erzeugen kann, die zur Berechnung der Wärmestromdichte (6.5.32) verwendet werden können

6.5.34 Wärmeübergangsindex (HTI), en: heat transfer index
ganze Zahl, berechnet aus der mittleren Zeit zum Erreichen eines festgelegten Temperaturanstiegs bei festgelegtem Wärmedurchlass durch eine Beflammung und einer Ausgangstemperatur

Anmerkung 1 zum Begriff: Üblicherweise wird dabei ein Temperaturanstieg von 24 °C angewendet.

6.5.35 Wärmeübergangsindex (Wärme) (HTI‑T), en: heat‑transfer index‑thermal

ganze Zahl, berechnet aus der mittleren Zeit zum Erreichen eines festgelegten Temperaturanstiegs bei festgelegter kombinierter (Wärme‑)Beanspruchung mit Konvektionswärme und Strahlungswärme (6.5.43) und einer Ausgangstemperatur

Anmerkung 1 zum Begriff: Üblicherweise werden dabei Temperaturanstiege von 12 °C und 24 °C angewendet.

6.5.36 Brenndauer bei Wärmeübergang

Zeit ab dem Beginn der Beanspruchung mit Wärme bis zum Brennpunkt bei Wärmeübergang

6.5.37 Wärmeübertragungsstufen t12, t24

Stufe, gegeben durch die Dauer t12 oder t24, und angegeben in Sekunden, bis zum Erreichen eines Temperatur­anstiegs im Kalorimeter von 12 °C bzw. 24 °C

6.5.38 Wärmedurchlassgrad

Anteil an Wärme, der durch eine Probe durchgelassen wird, die einer Strahlungswärmequelle (6.5.43) ausgesetzt ist

Anmerkung 1 zum Begriff: Zahlenmäßig entspricht er dem Verhältnis der durchgelassenen zur auftreffenden Wärmestromdichte (6.5.28).

6.5.39 Brennpunkt bei Wärmeübergang

Punkt, an dem die Wärmeenergie, die durch das Material (4.3.5) durchgelassen wird, den Punkt auf einer Stoll‑Kurve (6.5.29) schneidet, an dem eine Brandverletzung zweiten Grades (6.4.7) vorhergesagt wird

6.5.40 Flüssigmetallspritzer‑Index

Zahl, die der kleinsten Masse der vergossenen Metallschmelze entspricht, welche gerade eine Beschädigung der PVC‑Sensorfolie verursacht

6.5.41 prozentualer Wärmedurchlassgrad (TF%)

prozentualer Anteil an Wärme, die vom Kalorimeter empfangen wird, wenn eine Probe vor diesem angeordnet ist

Anmerkung 1 zum Begriff: Zahlenmäßig entspricht er dem prozentualen Verhältnis der durchgelassenen zur auftreffenden Wärmestromdichte (6.5.28).

6.5.42 voraussichtlicher Gesamtbereich der Brandverletzungen

Summe der Flächen, die durch die Wärmestromsensoren dargestellt werden und mindestens eine Brandverletzung zweiten Grades (6.4.7) aufweisen

6.5.43 Strahlungswärme

Wärme, die durch Energie übertragen wird, welche sich durch den Raum ausbreitet und von elektro­magnetischen Wellen übertragen wird

6.5.44 Übertragungsindex für Strahlungswärme (RHTI), en: radiant heat transfer index

ganze Zahl, berechnet aus der mittleren Zeit zum Erreichen eines festgelegten Temperaturanstiegs bei festgelegter auftreffender Wärmestromdichte (6.5.28) und einer Ausgangstemperatur

Anmerkung 1 zum Begriff: Üblicherweise wird dabei ein Temperaturanstieg von 24 °C angewendet.

6.5.45 Reaktion auf Wärmeeinwirkung

sichtbare Reaktion des textilen Gewebes auf die Einwirkung von Wärmeenergie durch Aufbrechen (6.5.22), Schmelzen (6.5.8), Abtropfen (6.5.10), Verkohlen (6.5.6), Versprödung (6.5.6), Schrumpfen (4.6.3), Kleben (6.5.16) oder Entzünden (6.5.5)

6.5.46 resultierende Grundwärmeisolation (Icl,r)

Wärmeisolation (4.6.6), ausgehend von der Haut bis zur Oberfläche eines Oberbekleidungsstücks (4.3.16) unter definierten Bedingungen, gemessen mit einer sich bewegenden Prüfpuppe

Anmerkung 1 zum Begriff: Der resultierende Grundwärmeisolationswert wird im Verhältnis zur Oberfläche des nackten Körpers bestimmt. Der Wert wird in m2 K W−1 oder in clo mit dem folgenden Umrechnungsfaktor angegeben: 1 clo = 0,155 m2 K W−1.

6.5.47 resultierende Wärmeisolation der Grenzluftschicht (Ia,r)

<Schutz gegen Kälte> Widerstand gegen den Wärmeaustausch durch Strahlung und Konvektion zwischen der nackten Haut oder der Oberfläche eines Oberbekleidungsstücks (4.3.16) und der Umgebungsatmosphäre, gemessen mit einer sich bewegenden Prüfpuppe

6.5.48 resultierende Gesamtwärmeisolation (It,r)

<Schutz gegen Kälte> Gesamtwärmeisolation (4.6.8) zwischen der Haut und der Umgebungsatmosphäre einschließlich des Kleidungsstücks und der Grenzluftschicht unter definierten Bedingungen, gemessen mit einer sich bewegenden Prüfpuppe

7 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Chemikalien

7.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Chemikalien

7.1.1 Chemikalienschutz

Eigenschaft, die die Gesamtschutzleistung eines Kleidungsstücks oder eines Schutzkleidungsensembles (4.5.1) in Bezug auf dessen Fähigkeit beschreibt, das Eindringen von Chemikalien zu verhindern
Anmerkung 1 zum Begriff: Chemikalien können durch Penetration (7.5.21) oder Permeation (7.5.13) als Feststoffe, luftgetragene Partikel, Aerosole, Flüssigkeiten und Gase eindringen.

7.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

7.2.1 Chemikalienschutzkleidung

Kleidungskombination (4.3.30), die getragen wird, um die Haut vor der Einwirkung von Chemikalien oder vor dem Kontakt mit Chemikalien zu schützen

7.2.2 Chemikalienschutzanzug

Kleidungsstück, das den ganzen oder den größten Teil des Körpers bedeckt und zum Schutz vor Chemikalien getragen wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein Chemikalienschutzanzug kann aus Kleidungsstücken bestehen, die zum Schutz des Körpers miteinander kombiniert sind. Ein Anzug (4.5.13) kann auch mit verschiedenen zusätzlichen Schutzmitteln wie Haube oder Helm, Stiefeln und Handschuhen (4.5.5) kombiniert werden.

7.2.3 Zusammenstellung des Chemikalienschutzanzuges

Kombination eines Chemikalienschutzanzugs (7.2.2) mit der Atemschutzausrüstung des Trägers, Handschuhen (4.5.5), Stiefeln, Kommunikationssystem und Kühlgerät oder Kombinationen dieser Ausrüstungen

7.2.4 gasdichter Anzug / gasdichte Chemikalienschutzkleidung

<Schutz vor Chemikalien> einteiliges Kleidungsstück mit Haube, Handschuhen (4.5.5) und Stiefeln/Halbstiefeln, das für den Träger, wenn es mit geeigneten Atemschutzgeräten getragen wird, ein hohes Maß an Schutz vor schädlichen Flüssigkeiten, Partikeln und gas‑ oder dampfförmigen Verunreinigungen bietet

7.2.5 Schutzkleidung gegen radioaktive Kontamination

Schutzkleidung (5.1.1) zum Schutze der Haut und gegebenenfalls der Atemwege vor radioaktiver Kontamination

7.2.6 unbelüftete Schutzkleidung

Schutzkleidung (5.1.1), die den gesamten Körper vor einer radioaktiven Kontamination durch feste Partikel (7.4.2) schützt, außer die Atemwege, das Gesicht, die Hände (4.2.24) und Füße, und die nicht über eine Reinluftzufuhr verfügt

7.2.7 belüftete Schutzkleidung

<Schutz gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel> Schutzkleidung (5.1.1), die die Atemwege und den gesamten Körper vor einer radioaktiven Kontamination durch feste Partikel (7.4.2) schützt und über eine Atemluftversorgung verfügt, wodurch eine innere Belüftung und Überdruck sichergestellt sind

7.2.8 Chemikalienschutzkleidung zum begrenzten Einsatz

Chemikalienschutzkleidungsstück (5.1.2) für die Anwendung mit begrenzter Tragezeit, d. h. zu tragen, bis eine Reinigung (4.6.16) aus hygienischen Gründen erforderlich wird oder bis eine chemische Kontamination auftritt, weshalb die Entsorgung erforderlich ist

Anmerkung 1 zum Begriff: Eingeschlossen sind Schutzkleidungsstücke (5.1.2) für einmaligen Gebrauch und für begrenzte Wiederverwendung entsprechend den Informationen des Herstellers.

7.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

7.3.1 Luftzuführungsvorrichtung / Luftzuführung

<Schutz vor Chemikalien> Hilfsmittel, mit dem komprimierte Luft zum Atmen und/oder zu Belüftungs­zwecken durch die Wandung des Kleidungsstücks geleitet werden kann

7.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

7.4.1 radioaktive Kontamination

Vorhandensein radioaktiver Substanzen in oder auf einem Material (4.3.5) oder an einer Stelle, an der sie unerwünscht sind oder gefährlich werden könnten

7.4.2 radioaktive Kontamination durch feste Partikel

Kontamination durch radioaktive oder radioaktiv kontaminierte feste Partikel

7.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

7.5.1 Abweisung

Eigenschaft, der Benetzung mit und der Penetration (7.5.21) von Wasser zu widerstehen

7.5.2 Prüfchemikalie

Flüssigkeit oder das Gas, die/das bei der Prüfung zur Beanspruchung der Probe aus Schutzmaterial (5.1.6) verwendet wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Flüssigkeit bzw. das Gas kann entweder aus einer Komponente bestehen (d. h. unverdünnte Flüssigkeit oder Gas) oder verschiedene Komponenten haben (d. h. Gemisch).

7.5.3 Prüfflüssigkeit

Prüfchemikalie (7.5.2) in flüssiger Form

7.5.4 Aerosol

Suspension von festen, flüssigen oder festen und flüssigen Partikeln in einem gasförmigen Medium

7.5.5 Kalibrier‑Fleck

fluoreszierender oder sichtbarer Fleck mit einer festgelegten Mindestfläche, der durch Auftropfen einer festgelegten Prüfflüssigkeitsmenge auf ein saugfähiges Material erzeugt wird

7.5.6 Sammelmedium

Flüssigkeit oder Gas auf der inneren nicht beanspruchten Seite der Probe, in der alle permeierten Chemikalien gesammelt werden

7.5.7 nach innen gerichtete Leckage (Li)

Eindringen von Prüfpartikeln von der Außenseite des Chemikalienschutzkleidungsstücks (5.1.2) zur Innenseite

7.5.8 gesamte nach innen gerichtete Leckage (Li,tot)

Verhältnis der Prüfpartikelkonzentration im Inneren des Anzugs (4.5.13) zur Prüfpartikelkonzentration in der Prüfkammer während der Prüfung

Anmerkung 1 zum Begriff: Die gesamte nach innen gerichtete Leckage Li,tot wird als prozentualer Anteil angegeben.
Anmerkung 2 zum Begriff: Die Konzentration während der Prüfung entspricht 100 %.

7.5.9 flüssigkeitsdicht

<Schutz vor Chemikalien> beständig gegen die Penetration (7.5.21) von Flüssigkeiten in Form eines ununterbrochenen Strahles

Anmerkung 1 zum Begriff: Unter diesen Begriff fallen auch „strahldicht“ und „sprühdicht“.

7.5.10 Nenn‑Schutzfaktor (100:Li)

Verhältnis der Konzentration des Kontaminationsstoffes in der Umgebungsatmosphäre zur Konzentration des Kontaminationsstoffes im Anzug (4.5.13)

7.5.11 offenes Leitungssystem

<Schutz vor Chemikalien> Prüfmodus, bei dem frisches Sammelmedium (7.5.6) kontinuierlich durch die Sammelkammer der Prüfzelle fließt und nicht wiederverwendet oder wiederverwertet wird

7.5.12 geschlossenes Leitungssystem

<Schutz vor Chemikalien> Prüfmodus, bei dem das Sammelmedium (7.5.6) kontinuierlich zirkuliert oder wiederverwertet wird

7.5.13 Permeation

Prozess, bei dem eine Chemikalie das Schutzkleidungsmaterial (4.3.5) auf molekularer Ebene durchdringt

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Permeation umfasst die Sorption der Moleküle der Chemikalie in der Berührungs­oberfläche (Außenfläche) eines Materials, die Diffusion der aufgenommenen Moleküle durch das Material und die Desorption der Moleküle von der entgegengesetzten Oberfläche (Innenoberfläche) des Materials.

7.5.14 Permeationsmasse

Menge von Prüfchemikalien, die innerhalb einer bestimmten Zeit durch das Schutzkleidungsmaterial (5.1.5) dringt

7.5.15 kumulative Permeationsmasse

Gesamtmenge der Chemikalie, die während einer festgelegten Dauer ab Beginn der Prüfung durch die Probe dringt

7.5.16 kleinste nachweisbare Masse des permeierten Stoffes

kleinste Masse der Prüfchemikalie, die mit dem vollständigen Permeationsprüfsystem nachweisbar ist

7.5.17 Permeationsrate

<Schutz vor Chemikalien> Masse der Prüfchemikalie, die je Zeiteinheit durch eine Flächeneinheit der Probe dringt

7.5.18 kleinste nachweisbare Permeationsrate

geringste Permeationsrate, die mit dem vollständigen Permeationsprüfsystem messbar ist

7.5.19 kumulative Permeationszeit

Zeit, nach der die Gesamtmenge an Chemikalien, die durch jeden Quadratzentimeter textiles Flächengebilde (4.3.1) permeiert ist, eine vorgegebene Masse erreicht hat

7.5.20 Permeationsrate für die Normalisierung

Permeationsrate (7.5.17), die zur Bestimmung der normalisierten Durchbrucherkennungszeit verwendet wird

7.5.21 Penetration

<Schutz vor Chemikalien> Prozess, bei dem eine Chemikalie durch die Poren, Löcher oder sonstigen Öffnungen eines Materials (4.3.5) oder fertigen Kleidungsstücks dringt

7.5.22 Durchbrucherkennungszeit

vergangene Zeit vom Beginn der Prüfung bis zum Zeitpunkt der Probenahme, bei dem die Prüfchemikalie erstmalig nachgewiesen wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Durchbrucherkennungszeit hängt von der Empfindlichkeit des Verfahrens und von der Probenahmehäufigkeit des Sammelmediums (7.5.6) ab.
Anmerkung 2 zum Begriff: Siehe Fußnote a in Bild 14.

Legende
1 stabile Permeation
t Zeit (min)
Y Permeationsrate (µg/cm2/min)
tatsächlicher Datenpunkt der Probenahme
a Durchbrucherkennungszeit.
b Normalisierte Durchbrucherkennungszeit.
c Durchbruchzeit.

7.5.23 normalisierte Durchbrucherkennungszeit

Zeit, nach der die Permeationsrate die Permeationsrate für die Normalisierung (7.5.20) erreicht

Anmerkung 1 zum Begriff: Siehe Fußnote b in Bild 14.

7.5.24 Flüssigkeitsretention

Vorgang, bei dem sich eine Flüssigkeit in einem Material (4.3.5) oder einem fertigen Kleidungsstück sammelt

7.5.25 sprühdicht

<Schutz vor Chemikalien> beständig gegen die Penetration (7.5.21) von Flüssigkeiten in Form eines Sprühnebels

7.5.26 saugfähiger Overall

Overall aus einem saugfähigen Material (4.3.5), der unter dem Prüfkleidungsstück getragen wird und dafür vorgesehen ist, penetrierte (7.5.21) Flüssigkeit bei der Sprühnebel‑ und Strahlprüfung von Chemikalienschutzkleidungsstücken (5.1.2) aufzufangen

8 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch schlechtes Wetter, Wind und Kälte

8.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

8.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

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8.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

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8.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

8.4.1 schlechtes Wetter

spezifische Bedingungen, die durch die Kombination von Niederschlag, Regen und Nebel, Bodenfeuchtigkeit und Wind bei Temperaturen von −5 °C und darüber gekennzeichnet sind

8.4.2 kalte Umgebung

spezifische Bedingungen, die durch die Kombination von festgelegten niedrigen Temperaturen, Luftfeuchte, Wind und Wärmestrahlung gekennzeichnet sind

8.4.3 Unterkühlung / Hypothermie

Sinken der Körpertemperatur unter den Normalwert

Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Unterkühlung beginnt, wenn die Kerntemperatur des Körpers unter 35 °C sinkt.

8.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

8.5.1 erforderliche Isolation (IREQ) en: insulation required

erforderliche Isolation eines Kleidungsstücks, um das thermische Gleichgewicht des Körpers bei festgelegten Niveaus der physiologischen Beanspruchung aufrechtzuerhalten

Anmerkung 1 zum Begriff: IREQ bedeutet erforderliche Isolation (en: insulation required).

[QUELLE:ISO 11079:2007, 3.1.3, modifiziert durch Ersetzen von „Bekleidung“ durch „Kleidungsstück“ und Ergänzung von Anmerkung 1 zum Begriff.]

9 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor mechanischen Gefährdungen

9.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor mechanischen Gefährdungen

9.1.1 Kettensäge

tragbare motorbetriebene Säge mit Schneidezähnen auf einer Sägekette

9.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

9.2.1 Strahlerschutzkombination

Kombination von Schutzkleidungsstücken (5.1.2) gegen die bei Strahlarbeiten entstehenden Risiken (5.4.3), mit einem geeigneten Atemschutzgerät

9.2.3 Kettensägen‑Schutzhandschuh

Produkt, das den Handrücken (4.2.3) vor Schnitten durch eine handgeführte Kettensäge (9.1.1) schützt

9.2.4 Schuhwerk mit integriertem Schutz

Schuhwerk, dessen Material (4.3.5) aus Kettensägen‑ (9.1.1) ‑Schutzmaterial (5.1.6) besteht oder bei dem das Schutzmaterial unlösbar mit dem Schuhwerk verbunden ist

9.2.5 Protektor

Gefüge aus energieabsorbierendem und/oder energieverteilendem Material (4.3.5), das dafür ausgelegt ist, einen gewissen Schutz gegen Aufprall zu bieten

9.2.6 Körperschützer

ärmelloses Kleidungsstück, das bestimmte Bereiche des Torsos (4.2.1) und des unteren Rückens abdeckt und das aus einer oder mehreren Materiallagen (4.3.5) besteht und so ausgeführt ist, dass Verletzungen durch stumpfen Aufprall, Stürze und Tritte verringert werden

9.2.7 Schutzplatte

<Körperschutz> Material (4.3.5) oder Materialkombination in einem starren Aufbau, der für die Aufnahme besonders hoher Energie, hoher Geschwindigkeiten oder schutzdurchdringender Geschosse und Projektile vorgesehen ist

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Materialien sind häufig als regelmäßig geformte Platten ausgeführt, die in den Taschen des Bezuges einer schusssicheren Weste (9.2.8.1), die eine schusssichere Packung (9.5.3) enthält, angeordnet werden können.

9.2.8 Schutzweste

<Körperschutz> ärmelloses Kleidungsstück, das den gesamten Torso (4.2.1) oder einen Teil davon sowie einen Teil des Abdomens bedeckt, um die Perforation des Kleidungsstücks zu verhindern

Anmerkung 1 zum Begriff: Üblicherweise besteht eine Weste aus einem Bezug (9.2.10) oder Träger (9.2.10), der eine oder mehrere Packungen enthält, die dafür ausgelegt sind, Schutz gegen eine oder mehrere Gefährdungen über dem Loch (6.5.11) für einen Großteil des Oberkörpers (4.2.1) zu bieten. Der Bezug kann auch modulare Einlagen (9.2.11.1), wie z. B. Schutzplatten (9.2.7), und/oder eine Traumapackung enthalten.

9.2.8.1 schusssichere Weste

<Körperschutz> Schutzweste (9.2.8) zur Verhinderung der Perforation durch ein Geschoss

9.2.8.2 messerfeste Weste

<Körperschutz> Schutzweste (9.2.8) zur Verhinderung der Perforation durch ein Messer

9.2.8.3 durchstoßsichere Weste

<Körperschutz> Schutzweste (9.2.8) zur Verhinderung der Perforation durch einen Spieß

9.2.9 Traumapackung

<Körperschutz> besonderer Aufbau von Materialien (4.3.5), der dafür ausgelegt ist, als Teil eines Systems mit anderen speziellen Komponenten, wie z. B. einem Bezug und einer schusssicheren Packung (9.5.3), getragen zu werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Traumapackungen (9.2.9) sind dafür vorgesehen, ein stumpfes Trauma zu verringern, das durch die Reduzierung der Eindringtiefe bei der ballistischen Prüfung zum Ausdruck kommt. Es ist jedoch nicht nachgewiesen, dass sie wirksam sind.

9.2.10 Bezug / Träger

<Körperschutz> umhüllendes Kleidungsstück aus textilem Flächengebilde, in das die speziellen Schutzpackungen eingefügt werden, um den Aufbau einer bestimmten festgelegten Schutzweste (9.2.8) zu vervollständigen

9.2.11 Unterziehkörperschutz

Körperschutz, der dafür ausgelegt ist, eng am Körper unter einer kurzen Hose, einer Bluse oder einem enganliegenden Strickpullover oder einem Hemd getragen zu werden
Anmerkung 1 zum Begriff: Es ist üblicherweise vorgesehen, dass er unauffällig und enganliegend sein sollte.

9.2.11.1 modulare Einlage

<Körperschutz> zusätzliches Element, das einer schusssicheren (messerfesten oder durchstoßsicheren) Weste hinzugefügt werden darf, um den Schutzgrad oder die Anzahl der Bedrohungen, gegen die sie einen Schutz in speziellen Bereichen bietet, zu erhöhen

9.2.12 Überziehkörperschutz

Körperschutz, der dafür ausgelegt ist, über anderen Kleidungsstücken getragen zu werden und der oftmals die äußerste Lage der Kleidung bildet

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Maße des Überziehkörperschutzes sind größer als die des Unterziehkörperschutzes (9.2.11), um einem Anwender zu passen, die Größenbezeichnung (4.4.9) bleibt aber bei gleicher Anwendergröße dieselbe.

9.2.13 Reiter‑Schutzjacke

<Schutz für Reiter> Kleidungsstück mit kurzen oder langen Ärmeln aus Materialien (4.3.5), die die Anfor­derungen an Körper‑Protektoren (9.2.5) und Schulterprotektoren (9.2.5) erfüllen, und bestimmte Bereiche des Torsos (4.2.1), des unteren Rückens und der Schultern abdecken und so ausgeführt sind, dass Verletzungen durch stumpfen Aufprall und Stürze verringert werden

9.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

9.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

9.4.1 Platzwunde

Aufplatzen der Haut, was zu einer unregelmäßig ausgedehnten Wunde führt

Anmerkung 1 zum Begriff: Platzwunden können durch das Verletzen mit einem scharfen Gegenstand oder durch Schläge mit einem stumpfen Gegenstand oder durch stumpfe Gewalt entstehen.

9.4.2 stumpfes Trauma

Verletzungen, die durch die Energieübertragung bei Schlägen auf den Körper entstehen, bei denen die Haut nicht aufreißt

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Verletzung kann durch einen direkten Schlag mit einer Stange oder einem Baseball­schläger verursacht werden, oder entsteht durch übertragene Energie vom Körperschutz, der das Durchdringen einer Kugel oder eines Messers abgewehrt hat. Die Verletzungen, die ein stumpfes Trauma bilden, variieren vom leichten blauen Fleck über zeitweilige Handlungsunfähigkeit bis zu größeren Schädigungen innerer Organe und Tod. Es wird manchmal der Ausdruck „ballistisches Trauma hinter dem Körperschutz“ verwendet. Es besteht kein Zusammenhang zwischen Plastilinverformung bei der ballistischen Prüfung oder Stichprüfung und dem stumpfen Trauma.

9.4.3 Kontusion / Prellung

Verletzung, üblicherweise verursacht durch einen stumpfen Schlag, bei dem die Haut nicht aufreißt

Anmerkung 1 zum Begriff: Das darunterliegende Weichgewebe wird durch Druck und Scherkräfte beschädigt. Dünne Blutgefäße werden beschädigt, was zu Hämatomen, Verfärbungen und Schwellungen führt.

9.4.4 durchdringendes ballistisches Trauma

Verletzungen, die sich durch den Durchtritt eines Geschosses oder ähnlichen Projektils durch die Haut ergeben

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Verletzungen variieren von leicht zu schwer bis hin zu tödlich.

9.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

9.5.1 Widerstandsfähigkeit gegen Geschosse

<Körperschutz> Eigenschaft eines Materials (4.3.5) oder einer Materialkombination, die deren Fähigkeit wiedergibt, den Durchschlag eines Geschosses oder ähnlichen Projektils abzuwehren

9.5.2 schussbeständig

Widerstandsfähigkeit (9.5.1) eines Materials (4.3.5) oder Produkts gegen Geschosse

9.5.3 Schutzpackung

<Körperschutz> spezieller Aufbau von Materiallagen (4.3.5), die dafür ausgelegt sind, in einem speziellen Bezug getragen zu werden und einen festgelegten Schutz gegen eine oder mehrere Bedrohungen durch ein Geschoss oder Messer oder einen Spieß zu bieten

9.5.4 Schusspackung / Stichpackung

<Körperschutz> speziell aufgebaute Platte aus einem Material (4.3.5), das jenes nachbildet, das in einem bestimmten Körperschutz verwendet wird und das ausschließlich für die Qualitätssicherung und Entwicklungsarbeit verwendet wird

9.5.5 Auftreffseite

<Körperschutz> äußere Oberfläche einer Probe oder eines Probekörpers, die von einem Projektil oder einer Prüfklinge oder einem Prüfspieß getroffen wird

9.5.6 Rückseite

<Körperschutz> Innenseite einer Probe oder eines Probekörpers, die dem Körper zugewandt ist

9.5.7 Aufprallbereiche

<Aufpralldämpfer> Bereiche des Körpers, bei denen das größte Risiko (5.4.3) für einen Aufprall besteht

9.5.8 Auftreffwinkel

<Körperschutz> Winkel zwischen der Flugbahn des Geschosses, Messers oder Spießes und der Linie senkrecht zur Auftreffseite (9.5.5) des Probekörpers

9.5.9 Abstand zur Kante

<Körperschutz> Abstand zwischen einem Auftreffpunkt und der nächsten Linie, die die Kante der Schutzzone (5.4.4) kennzeichnet

9.5.10 Abstand zwischen den Treffern

<Körperschutz> Abstand zwischen den Auftreffpunkten bei der ballistischen Prüfung oder der Stichprüfung

9.5.11 normaler Schuss / normaler Treffer

<Körperschutz> Schuss, der in Bezug auf Geschwindigkeit, Auftreffwinkel (9.5.8) und Auftreffpunkt mit den Anforderungen des Prüfverfahrens übereinstimmt

9.5.12 nicht normaler Schuss / nicht normaler Treffer

<Körperschutz> Schuss, der in Bezug auf Geschwindigkeit, Auftreffwinkel (9.5.8) und Auftreffpunkt nicht mit den Anforderungen des Prüfverfahrens übereinstimmt

9.5.13 normale Prüffolge

<Körperschutz> jede Prüffolge, die vollständig aus normalen Schüssen (9.5.11) besteht oder eine Folge, die nicht normale Schüsse (9.5.12) enthält, und bei der der Probekörper die Annahmekriterien erfüllt

9.5.14 Eindrucktiefe

<Körperschutz> Höchsttiefe des Eindrucks, der bei einer Auftreffprüfung im Hintergrundmaterial (4.6.20) zurückbleibt

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Tiefe wird relativ zur ursprünglichen Vorderseite des Hintergrundmaterials (4.6.20) gemessen, wie sie durch das Niveau des umgebenden ungestörten Materials angezeigt wird.

9.5.15 Eindringen

<Körperschutz> Ergebnis des Vorgangs, bei dem die Rückseite (9.5.6) vollständig durchdrungen wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Eindringen kann durch ein Geschoss oder ein Fragment davon oder durch jeden starren Teil des Probekörpers (Metall, Keramik oder Verbundwerkstoff), oder durch eine Messer‑ oder Spießspitze, die aus dem Hintergrundmaterial (4.6.20) mehr als 1 mm hervorsteht, erreicht werden.

9.5.16 Eindringtiefe

<Körperschutz> Höchst‑Eindringtiefe (9.5.15) der Spitze einer Messerklinge, einer Nadel oder eines Spießes in das Hintergrundmaterial (4.6.20)

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Eindringtiefe wird von der Oberseite des Hintergrundmaterials (4.6.20) an der Stelle des Eindrucks, der durch die Rückseite (9.5.6) des Probekörpers verursacht wird, gemessen.

9.5.17 Abbremsen der Kette

<Schutz für Benutzer von handgeführten Kettensägen> Effekt, bei dem die Geschwindigkeit der Sägekette durch Fasern oder andere Materialien (4.3.5) der persönlichen Schutzausrüstung (5.1.11) abgebremst wird

9.5.18 Kettenstoppzeit

Zeitspanne, die die Sägekette benötigt, um von einer bestimmten Kettengeschwindigkeit zum vollständigen Stillstand zu gelangen, sobald die Antriebseinheit abgekoppelt wurde

9.5.19 Auslaufzeit ohne Kette

Zeit, die das Schwungrad benötigt, um zum vollständigen Stillstand zu gelangen, sobald die Antriebseinheit abgekoppelt wurde und wenn an der Sägeschiene keine Kette angebracht ist

9.5.20 Kettenabweisung

Schutz, bei dem die Sägekette ohne Einschneiden über die Oberfläche des Schutzmaterials (5.1.6) rutscht

9.5.21 Kettengrenzgeschwindigkeit

höchste Kettengeschwindigkeit, der eine Probe ohne Durchtrennung widerstehen kann

9.5.22 Verstopfen

<Schutz für Benutzer von handgeführten Kettensägen> Effekt, bei dem Fasern, Fäden oder andere Materialien (4.3.5) von der Sägekette in die Schneidgarnitur gezogen werden, wodurch die Sägekette gestoppt wird

9.5.23 Durchtrennung

<Schutz für Benutzer von handgeführten Kettensägen> durch die Sägekette verursachte sichtbare Veränderung auf der Unterseite der innersten Schicht der Probe

Anmerkung 1 zum Begriff: Üblicherweise beträgt die festgelegte Länge 10 mm.

9.5.24 Durchtrennung

<Schutz gegen Schnitte> Ergebnis des Vorgangs, bei dem beim ersten Eindringen (9.5.15) der Schneide in den Probekörper das Substrat berührt wird

9.5.25 Schnittlinie

<Schutz für Benutzer von handgeführten Kettensägen> Tangente zu der Kurve der Sägezähne im Kontaktpunkt mit einem Prüfstück

9.5.26 Schneidkraft

berechnete Kraft, die auf eine Klinge von genormter Schärfe aufgebracht werden müsste, um gerade so mit einer festgelegten Schnittführungslänge ein Material (4.3.5) zu durchtrennen

Anmerkung 1 zum Begriff: Üblicherweise beträgt die festgelegte Länge 20 mm.

9.5.27 Schnittführungslänge

von der Klinge zurückgelegte Strecke bis zur Durchtrennung (9.5.23, 9.5.24)

9.5.28 Fuge

Raum oder Öffnung zwischen zwei oder mehr Elementen eines Aufbaus

Anmerkung 1 zum Begriff: Bei messerfesten Materialien (Körperschutz) sind Fugen die Räume zwischen Platten, Ringen oder anderen harten Elementen. Beim Schutz gegen Schnitte und Stiche ist ein Aufbau die Schutzfläche eines Kleidungsstücks.

9.5.29 Schnittfestigkeit

Eigenschaft, die die verschiedenen Möglichkeiten beschreibt, ein Schutzmaterial (5.1.6) mit einem scharfkantigen oder vergleichbaren Gegenstand zu durchdringen

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein scharfkantiger Gegenstand könnten die Kette einer Kettensäge (9.1.1), Messer, Blech­teile, Späne, Glas, Schneidwerkzeuge oder Gussstücke sein.

9.5.30 Prüfklinge

<Körperschutz> Stahlklinge mit mindestens einer geschärften Schneide, die für den Einsatz in Prüfungen festgelegt ist

9.5.31 angelieferte Prüfklingen

<Körperschutz> Prüfklinge (9.5.30), wie vom Hersteller geliefert, mit geschliffener oder mit geschliffener und abgezogener Schneide

9.5.32 vorbereitete Prüfklingen

<Körperschutz> Prüfklinge (9.5.30) nach Bestätigung ihrer Maße, Abziehen auf einem Ölwetzstein und Überprüfung

9.5.33 Reißklinge

<Widerstand gegen Durchstoßen und dynamisches Weiterreißen von Materialien> aus dem Fallgewicht hervorstehende stumpfe Klinge, die die Probe durchstößt und einreißt

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Reißklinge aus Hartstahl hat eine keilförmig geschliffene Stirnseite mit einem solchen Kurvenradius, dass sie nicht scharf ist, jedoch Prüfmaterialien durchstößt. Der Hauptteil der Klinge ist 3 mm dick, und die Unterseite ist halbrund geformt. Diese Unterseite führt in der Probe den stumpfen Riss herbei, der bei der Prüfung gemessen wird. Diese Klinge hat die gleiche Funktion wie die Nadel in ASTM D 2582-90, ist jedoch starrer, so dass sie größeren Kräften standhalten kann.

9.5.34 Widerstandsfähigkeit gegen Messerstiche

<Körperschutz> Eigenschaft eines Materials (4.3.5) oder einer Materialkombination, die dessen/deren Fähigkeit wiedergibt, das Durchstoßen mit einem Messer oder einer ähnlichen Waffe mit mindestens einer geschärften Schneide abzuwehren

9.5.35 messerstichbeständig

<Körperschutz> Material (4.3.5) oder Produkt, das eine Widerstandsfähigkeit gegen Messerstiche aufweist

9.5.36 Widerstandsfähigkeit gegen Spieß‑ oder Nadelstiche

<Körperschutz> Eigenschaft eines Materials (4.3.5) oder einer Materialkombination, die dessen/deren Fähigkeit wiedergibt, das Durchdringen mit einem scharfen Spieß, schmalen Stemmeisen oder einer Nadel abzuwehren

9.5.37 spieß‑ oder nadelstichbeständig

<Körperschutz> Material (4.3.5) oder Produkt, das eine Widerstandsfähigkeit gegen Spieß‑ oder Nadelstiche (9.5.36) aufweist

9.5.38 Schwingungsübertragung eines Handschuhs

<Vibrationsschutzhandschuhe> Verhältnis der Beschleunigung, die am Adapter zwischen Handfläche und Handschuh gemessen wird, zu derjenigen, die an dem mit einer Messeinrichtung ausgestatteten Griff gemessen wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Schwingungsübertragungswerte eines Handschuhs über 1 zeigen an, dass der Handschuh (4.5.5) die Schwingungen verstärkt, und Werte unter 1 zeigen an, dass der Handschuh (4.5.5) die Schwingungen abschwächt.

[QUELLE:ISO 10819:2013, 3.1]

9.5.39 Einstichfestigkeit

Höchstkraft, die erforderlich ist, um einen Spieß mit einer festgelegten Geschwindigkeit durch die Probe­körper zu drücken

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Einstichfestigkeit wird in Newton angegeben.

10 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Krankheitserreger

10.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch Krankheitserreger

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

10.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

10.2.1 Zubehör für den Schutz gegen biologische Gefährdungen

Schutzzubehörteile (4.3.25) wie Kopfbedeckungen, Schuhüberzieher und Armschützer, die Körperteile vor dem Eindringen biologischer Gefahrstoffe schützen

10.2.3 medizinische Gesichtsmaske

Element eines Schutzkleidungsstücks (5.1.2), das dafür ausgelegt ist, Teile des Gesichts des Trägers zu schützen, einschließlich mindestens der Bereiche der Nasen‑ und Mundschleimhaut des Trägers, um die direkte Übertragung von Krankheitserregern zwischen Belegschaft und Patienten auf ein Mindestmaß zu begrenzen

10.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

10.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

10.4.1 Körperflüssigkeit

jede vom Körper generierte Flüssigkeit
Anmerkung 1 zum Begriff: Die Körperflüssigkeit kann abgesondert oder ausgeschieden werden.

10.4.2 aerosolförmige Körperflüssigkeiten

Körperflüssigkeiten (10.4.1), die als sehr kleine Tröpfchen fein in der Luft verteilt wurden

10.4.3 biologische Gefahrstoffe

Oberbegriff für Krankheitserreger und biologisch gewonnene Stoffe, die eine Gefährdung (5.4.2) für den Menschen darstellen

10.4.4 Virus

Infektionserreger ohne eigenen Stoffwechsel, der sich nur in einer lebenden Wirtszelle reproduzieren kann

10.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

10.5.1 Prüfsuspension

Flüssigkeit, in der ein Erreger enthalten ist, die für die Prüfung des Eindringwiderstands von Materialien (4.3.5) verwendet wird

10.5.2 Bakteriophage / Bakterienvirus

Virusart (10.4.4), die Bakterien infiziert

Anmerkung 1 zum Begriff: Im betrachteten Prüfverfahren handelt es sich um den Bakteriophagen Phi‑X174. Der Bakterio
phage Phi‑X174 ist für den Menschen nicht pathogen, dient jedoch zur Simulation von für den Menschen pathogenen Viren.

10.5.3 durch Blut übertragbarer Krankheitserreger

jedes abgesonderte oder ausgeschiedene infektiöse Bakterium, Virus (10.4.4) oder jeder andere krankheitsauslösende Keim, die im Blut oder in anderen Körperflüssigkeiten (10.4.1) enthalten sind

10.5.4 Ersatzkeim

Mikroorganismus, der zur Simulation anderer Mikroorganismen verwendet wird

10.5.5 synthetisches Blut

Gemisch aus dem Farbstoff Amaranth, einem Netzmittel, einem Eindickungsmittel, anorganischen Salzen und destilliertem Wasser, mit einer Oberflächenspannung und Viskosität, die für Blut und einige andere Körperflüssigkeiten (10.4.1) repräsentativ ist

10.5.6 Agar

halbfestes Kulturmedium zur Förderung des Wachstums von Bakterien und anderen Mikroorganismen

10.5.7 Agarplatte

Schale mit sterilem Nähragarmedium (10.5.6)

10.5.8 Luftübertragungsweg

Übertragung über die Atemwege

10.5.9 Untersuchung

Analyse eines Gemischs, um das Vorhandensein oder die Konzentration einer bestimmten Komponente zu bestimmen

10.5.10 Untersuchungsfluid

sterile Flüssigkeit, die bei der Bestimmung der mikrobiologischen Eindringung zum Waschen der Prüfmaterialoberfläche benutzt wird

10.5.11 Körperflüssigkeitssimulant

Flüssigkeit, die modellhaft für Körperflüssigkeiten des Menschen verwendet wird

10.5.12 Widerstand gegen das Eindringen von Bakterien im feuchten Zustand

Widerstand einer Barriere gegen das Eindringen von in einer Flüssigkeit enthaltenen Bakterien, wenn diese mechanischer Reibung ausgesetzt ist

10.5.13 Eindringen von Viren

Eindringen eines Virus (10.4.4) in ein Material (4.3.53

10.5.14 virusresistent

das Eindringen von Viren (10.5.13) hemmend unter festgelegten Prüfbedingungen im Labor und bei festgelegten Nachweisverfahren

11 Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung für das Tauchen

11.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit Schutzkleidung für das Tauchen

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11.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

11.2.1 Trockentauchanzug

<Schutzkleidung gegen Unterkühlung im Wasser> Kleidungsstück, das beim Eintauchen das Eintreten von erheblichen Wassermengen verhindert

11.2.2 Nassanzug

<Schutzkleidung gegen Unterkühlung im Wasser> Kleidungsstück, das nach dem Eintauchen des Trägers ein kontrolliertes Eintreten und Austreten von Wasser ermöglicht

11.2.3 Schutzkleidung gegen Unterkühlung im Wasser

Anzug (4.5.13), der dafür vorgesehen ist, den Träger vor den Folgen des Eintauchens in kaltes Wasser zu schützen

11.2.4 Seenot‑Kälteschutzanzug

Schutzkleidung gegen Unterkühlung im Wasser (11.2.3), die so gestaltet ist, dass sie im Falle eines bevorstehenden unbeabsichtigten Eintauchens in kaltes Wasser schnell angezogen werden kann

11.2.5 automatisch funktionierende Rettungsweste

Rettungsweste, die nach dem Anlegen keine weitere Handlung des Trägers erfordert

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Auftrieb und die Funktion werden entweder ständig [Feststoff‑Auftriebswerkstoff (11.2.10)] oder zeitweise (Gasaufblasung) über ein vollautomatisches System erzeugt. Es können eine oder mehrere aufblasbare Kammern vorhanden sein.

11.2.6 Auftrieb

resultierende Auftriebskraft einer Schwimmhilfe, die vollständig in Süßwasser so eingetaucht ist, dass sich ihr oberer Teil gerade unter der Wasseroberfläche befindet

11.2.7 Schwimmhilfe

Bekleidungsstück oder Hilfsmittel, das, wenn es ordnungsgemäß im Wasser getragen und benutzt wird, einen bestimmten Auftrieb (11.2.6) erzeugt, der es dem Träger ohne größere Anstrengung ermöglicht, in Rückenlage oder senkrechter Position Mund und Nase über Wasser zu halten

11.2.8 Auftriebsschwimmhilfe

Kleidungsstück oder Hilfsmittel, das, wenn es ordnungsgemäß angezogen oder gehalten und im Wasser unter ständiger Aufsicht benutzt wird, den Auftrieb (11.2.6) erzeugt, der erforderlich ist, um sich an das Bewegen im Wasser zu gewöhnen, um das Schwimmenlernen zu unterstützen oder Schwimmbewegungen zu verbes­sern

11.2.9 aufblasbare Schwimmhilfe

Schwimmhilfe (11.2.7), deren Auftrieb (11.2.6) durch Aufblasen mit einem Gas aus einem Druckgasbehälter oder mit dem Mund erzeugt wird

11.2.10 Feststoff‑Auftriebswerkstoff

Werkstoff (4.3.5), der eine geringere Dichte als Wasser hat

11.2.11 mit Druckgas aufblasbare Rettungsweste

Rettungsweste, deren Auftrieb (11.2.6) durch Aufblasen mit einem Gas erzeugt wird, das in einem Druckgasbehälter gespeichert ist

11.2.12 Hubschrauberpassagieranzug

<Schutzkleidung gegen Unterkühlung im Wasser> Kälteschutzanzug (5.2.1), der von einem Hubschrauberpassgier bei Flügen über oder nahe dem Wasser getragen wird, um im Falle eines Absturzes oder einer Notlandung Schutz zu bieten

11.2.13 Rettungsweste

Bekleidungsstück oder Hilfsmittel, das, wenn es ordnungsgemäß im Wasser getragen und benutzt wird, einen bestimmten Auftrieb (11.2.6) des Kleidungsstücks erzeugt, um eine hilflose Person so im Wasser aufzurichten und in stabiler Schwimmlage zu halten, dass sich ihre Atemwege über Wasser befinden und die Wahrscheinlichkeit ihrer Rettung erhöht wird

11.2.14 manuell funktionierende Rettungsweste

Rettungsweste (11.2.13), die nach dem Anlegen weiterer Handlungen des Trägers bedarf, bis sie den vollen Auftrieb (11.2.6) bietet

11.2.15 mit dem Mund aufblasbare Rettungsweste

manuell funktionierende Rettungsweste (11.2.14), deren Auftrieb (11.2.6) ausschließlich durch Aufblasen mit dem Mund erzeugt wird

11.2.16 Spritzschutzhaube

<Schwimmhilfen> Abdeckung, die vor dem Gesicht des Trägers platziert wird, um das Spritzen von Wasser auf die Atemwege zu reduzieren oder auszuschließen und so die Überlebenschancen des Trägers in rauen Gewässern zu verbessern

11.2.17 Körperleine / Buddyleine / Verbindungsleine

<Schwimmhilfen> Seil, das an andere Rettungswesten (11.2.13) oder Schwimmhilfen (11.2.7), Rettungsflöße oder andere Objekte gebunden oder anderweitig an ihnen befestigt werden kann, um den Träger in der Nähe dieser Person oder dieses Objektes zu behalten, damit das Auffinden und dadurch die Rettung erleichtert wird

11.2.18 Notleuchte

<Schwimmhilfen> Vorrichtung, die Licht ausstrahlt, um damit die Chancen für den Träger der Vorrichtung zu erhöhen, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht gefunden zu werden

11.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

11.3.1 primärer Anzugverschluss

<Schutzkleidung gegen Unterkühlung im Wasser> jeder Verschluss (4.3.18), der beim Anlegen eines Anzugs (4.5.13) für übliche Zwecke benutzt wird

11.3.2 sekundärer Anzugverschluss

<Schutzkleidung gegen Unterkühlung im Wasser> jeder zusätzliche Verschluss (4.3.18), der vom Träger im Wasser betätigt werden darf

11.3.3 Schutzhülle

<Schwimmhilfen> Hülle, die üblicherweise über die Funktionselemente einer Rettungsweste (11.2.13) oder einer Schwimmhilfe (11.2.7) gezogen wird, beispielsweise über die aufblasbare Kammer einer aufblasbaren Rettungsweste (11.2.13), um diese Elemente vor mechanischer Beschädigung zu schützen, und sie dürfen auch verwendet werden, um zu verhindern, dass Einzelteile innerhalb der Hülle an außenliegenden Teilen hängenbleiben

Anmerkung 1 zum Begriff: Hüllen können auch zusätzlichen Schutz für jedes andere Teil der Rettungsweste (11.2.13) oder Schwimmhilfe (11.2.7) bieten, das beschädigt werden kann.

11.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

11.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

11.5.1 Clo‑Wert, eingetaucht

<Schutzkleidung gegen Unterkühlung im Wasser> clo‑Wert (4.6.18), der gemessen wird, wenn eine Kleidungskombination (4.3.30) eingetaucht und hydrostatischem Druck ausgesetzt ist

11.5.2 Mehrkammer‑Auftriebssystem

System, das den Auftrieb (11.2.6) einer aufblasbaren Rettungsweste (11.2.13) auf zwei oder mehr getrennte Kammern aufteilt, so dass bei einer mechanischen Beschädigung einer dieser Kammern die anderen immer noch funktionstüchtig bleiben, um dem Träger im Wasser Auftrieb (11.2.6) zu geben

12 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch unzureichende Sichtbarkeit

12.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor Gefährdungen durch unzureichende Sichtbarkeit

12.1.1 Straße

verkehrsbezogener Bereich mit fahrenden Fahrzeugen

12.1.2 aktiver Verkehrsteilnehmer

Person auf der Straße (12.1.1), die am Straßenverkehr teilnimmt und die ihre Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr gerichtet hat

12.1.3 passiver Verkehrsteilnehmer

Person auf der Straße (12.1.1), die nicht am Fahrzeugverkehr teilnimmt und die ihre Aufmerksamkeit nicht auf den Straßenverkehr gerichtet hat

12.1.4 Fluoreszenz

Emission optischer Strahlung, wenn ein Stoff einer beliebigen Art elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt ist, wobei die ausgesendete Strahlung im Allgemeinen innerhalb von 10 ns nach der Anregung erscheint

Anmerkung 1 zum Begriff: Fluoreszenz ist auf einen „erlaubten“ Übergang zurückzuführen, im Allgemeinen aus einem angeregten Singulett‑Zustand in einen Singulett‑Grundzustand.
Anmerkung 2 zum Begriff: Dieser Eintrag wurde in IEC 60050-845:1987 mit 845‑04‑20 benummert.

[QUELLE:IEC 60050‑845:2020, 845‑24‑023]

12.1.5 Retroreflexion / Rückstrahlung

Reflexion, bei der die reflektierten Strahlen bevorzugt in Richtungen zurückgestrahlt werden, die der Richtung der einfallenden Strahlen annähernd entgegengerichtet sind, wobei diese Art der Reflexion weitgehend unabhängig von der Anstrahlrichtung ist

Anmerkung 1 zum Begriff: Dieser Eintrag wurde in IEC 60050-845:1987 mit 845‑04‑92 benummert.

[QUELLE:IEC 60050‑845:2020, 845‑24‑099]

12.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

12.2.1 Warnkleidung mit hoher Sichtbarkeit

Warnkleidung (5.1.3) zur Verbesserung der Sichtbarkeit in Situationen, in denen das Risiko (5.4.3), nicht gesehen zu werden, hoch ist

12.2.2 Überwurf

Oberbekleidungsstück, entweder ärmellos oder mit kurzen Ärmeln

12.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

12.3.1 Hintergrundmaterial

farbiges fluoreszierendes Material (12.3.2), das dafür vorgesehen ist, stark aufzufallen, und das keine retroreflektiven Eigenschaften besitzt

12.3.2 fluoreszierendes Material

Material (4.3.5), das elektromagnetische Strahlung bei sichtbaren Wellenlängen emittiert, die länger als die absorbierten sind

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Eigenschaft dieses Materials basiert auf Fluoreszenz (12.1.4).

12.3.3 retroreflektierendes Material

Material (4.3.5) mit retroreflektiven Eigenschaften, das keine fluoreszierenden Eigenschaften besitzt

12.3.4 Material mit kombinierten Eigenschaften

Material (4.3.5), das sowohl fluoreszierende als auch retroreflektierende Eigenschaften besitzt

12.3.5 Material mit einzelnen Eigenschaften

Material (4.3.5), das entweder die Eigenschaften des Hintergrundmaterials oder die Eigenschaften des retroreflektierenden Materials besitzt, aber nicht beide gemeinsam

12.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

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12.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

12.5.1 richtungsempfindliches Material

<Warnkleidung mit hoher Sichtbarkeit> Material (4.3.5) mit Rückstrahlkoeffizienten (12.1.5), die bei der Messung an den beiden Drehwinkeln ε1 = 0° und ε2 = 90° um mehr als 15 % voneinander abweichen

13 Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor elektrostatischen Gefährdungen

13.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor elektrostatischen Gefährdungen

13.1.1 elektrostatisch ableitfähig / statisch ableitfähig / ableitfähig

eine elektrostatische Ladung innerhalb einer angemessenen Zeit auf ein angemessenes Niveau ableitend

13.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

13.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

13.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

13.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

13.5.1 Oberflächenwiderstand

elektrischer Widerstand, der unter Verwendung festgelegter Elektroden bestimmt wird, die auf der Oberfläche des Materials (4.3.5) angeordnet werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Definition ist abgeleitet von IEC 60050-151:2001, 212‑11‑1, in der sich die Bedeutung des Oberflächenwiderstands nur auf elektrisch homogene Materialien (13.5.6) bezieht.
Anmerkung 2 zum Begriff: Der Oberflächenwiderstand wird in Ohm angegeben.

13.5.2 spezifischer Oberflächenwiderstand

Widerstand zwischen den gegenüberliegenden Seiten eines Quadrats an der Oberfläche eines Materials (4.3.5)

Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Definition ist abgeleitet von IEC 60050-151:2001, 212‑11‑13, in der sich die Bedeutung des spezifischen Oberflächenwiderstands nur auf elektrisch homogene Materialien (13.5.6) bezieht.

13.5.3 Durchgangswiderstand (Rv)

elektrischer Widerstand, in Ohm, durch ein Material (4.3.5) hindurch, bestimmt unter Verwendung definierter Elektroden, die auf beiden Oberflächen des Materials (4.3.5) angeordnet werden

13.5.4 Durchgangswiderstand

elektrischer Widerstand, in Ohm, durch ein Materialvolumen (4.3.5) hindurch, bestimmt unter Verwendung definierter Elektroden, die auf beiden Oberflächen des Materials (4.3.5) angeordnet werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Definition ist abgeleitet von IEC 60050-151:2001, 212‑11‑10, in der sich die Bedeutung des Durchgangswiderstands nur auf elektrisch homogene Materialien (13.5.6) bezieht.

13.5.5 spezifischer Durchgangswiderstand

elektrischer Widerstand durch ein festgelegtes Materialvolumen (4.3.5) hindurch, bestimmt unter Verwendung definierter Elektroden, die auf beiden Oberflächen des Materials (4.3.5) angeordnet werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Diese Definition ist abgeleitet von IEC 60050-151:2001, 212‑11‑11, in der sich die Bedeutung des Durchgangswiderstands (13.5.4) nur auf elektrisch homogene Materialien (13.5.6) bezieht.
Anmerkung 2 zum Begriff: Der spezifische Durchgangswiderstand, in Ohm · m, wird durch Multiplikation des gemessenen Widerstands mit dem Quotienten aus der Elektrodenfläche und der Materialdicke berechnet.

13.5.6 homogenes Material

<elektrostatische Eigenschaften> Material (4.3.5), bei dem sich die elektrischen Eigenschaften der Bestandteile (Fasern, Schichten) nicht wesentlich voneinander unterscheiden, oder Material (4.3.5), in das auf spezielle Weise leitfähige Fasern eingearbeitet sind

Anmerkung 1 zum Begriff: Dies führt zu elektrostatischen Eigenschaften, die von der Ausrichtung der Messelektrode unabhängig sind.

13.5.7 inhomogenes Material

<elektrostatische Eigenschaften> Material (4.3.5), das geringe Mengen leitfähiger Fäden enthält, die vereinzelt gitterförmig im Material (4.3.5) verteilt sind, oder Material (4.3.5), das mit Polymer‑ oder Metallüberzügen bzw. ‑beschichtungen versehen ist, wobei die elektrischen Eigenschaften der Materialbestandteile wesentlich voneinander abweichen

Anmerkung 1 zum Begriff: Die elektrischen Eigenschaften weichen an verschiedenen Stellen wesentlich voneinander ab, beispielsweise um mehr als einen Faktor von 10.

13.5.8 antistatisch

Eigenschaft eines Materials (4.3.5), die dessen Neigung zum Aufbau elektrostatischer Ladungen vermindert oder den schnellen Abbau der elektrostatischen Ladungen zulässt

[QUELLE:ISO 18080‑3:2015, 3.1]

13.5.9 leitfähig

eine ausreichend hohe Leitfähigkeit bietend, so dass Potentialunterschiede über beliebigen Teilen eines Materials (4.3.5) oder Objekts nicht so groß sind, dass sie von praktischer Bedeutung wären

[QUELLE:ISO 18080‑3:2015, 3.2, modifiziert — Anmerkung 1 zum Begriff wurde gestrichen.]

13.5.10 Halbwertszeit des Ladungsabbaus (HDT), en: half decay time

Zeit, die der gemessene elektrische Parameter (Spannung, Feldstärke, Ladung) benötigt, um auf die Hälfte des Spitzenwerts abzufallen

14 Begriffe im Zusammenhang mit dem Schutz vor elektrischen Gefährdungen

14.1 Allgemeine Begriffe in Zusammenhang mit dem Schutz vor elektrischen Gefährdungen

14.1.1 elektrischer Lichtbogen

selbständige elektrische Leitung in Gas, bei der die meisten Ladungsträger Elektronen sind, die durch Primärelektronenemission geliefert werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Bei Arbeiten unter Spannung entsteht der elektrische Lichtbogen durch Gasionisation, die entweder aus einer unbeabsichtigten elektrisch leitfähigen Überbrückung oder einem Durchschlag zwischen spannungs­führenden Teilen beziehungsweise zwischen einem spannungsführenden und geerdeten Teil einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Gerätes resultiert. Bei der Prüfung wird der elektrische Lichtbogen durch das Abschmelzen eines Zünddrahtes eingeleitet.

[QUELLE:IEC 60050‑121:1998, 121‑13‑12, modifiziert — Anmerkung 1 zum Begriff wurde ergänzt, um speziell auf Arbeiten unter Spannung und Lichtbogenprüfung Bezug zu nehmen.]

14.1.2 thermische Lichtbogenschutzwirkung

<Lichtbogenprüfung> Niveau des thermischen Schutzes (6.1.1) gegenüber einem elektrischen Lichtbogen (14.1.1) unter festgelegten Lichtbogen‑Prüfbedingungen, angegeben entweder durch den Lichtbogenkennwert (14.1.4) oder die Lichtbogenschutzklasse (14.1.3)

Anmerkung 1 zum Begriff: Für Materialien wird die thermische Lichtbogenschutzwirkung aus der Messung der Durchgangsenergie und durch Beurteilung anderer thermischer Kriterien [Nachbrennzeit, Lochbildung, Schmelzen (6.5.8)] bestimmt.
Anmerkung 2 zum Begriff: Für Kleidungsstücke wird die thermische Lichtbogenschutzwirkung durch die Beurteilung von thermischen Kriterien [Nachbrennzeit, Lochbildung, Schmelzen (6.5.8)] des Materials/der Materialien, aus dem/denen das Kleidungsstück besteht, und des Funktionserhalts von Verschlüssen (4.3.18) und Zubehörteilen (4.3.25) bestimmt.

[QUELLE:IEC 61482‑2:2018, 3.1.3]

14.1.3 Lichtbogenschutzklasse (APC), en: arc protection class

<Lichtbogenprüfung> Kategorie der thermischen Lichtbogenschutzwirkung (14.1.2) eines Materials (4.3.5) und/oder Produkts, das im Box‑Test geprüft wurde (APC 1 oder APC 2)

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Lichtbogenschutzklasse ist durch den Energiepegel der Lichtbogeneinwirkung der Prüfung (Lichtbogenenergie und Einwirkenergie) gekennzeichnet.
Anmerkung 2 zum Begriff: Geprüftes Material und/oder geprüfte Produkte weisen eine thermische Lichtbogen­schutzwirkung (14.1.2) auf, die mindestens dem Energiepegel der Klasse entspricht, im Allgemeinen ist jedoch der tatsächliche Grenzwert der Energieeinwirkung, bis zu welchem das Material und/oder das Produkt einen Schutz bieten, höher.

[QUELLE:IEC 61482‑2:2018, 3.1.1]

14.1.4 Lichtbogenkennwert

<Lichtbogen-Prüfung> Zahlenwert, der einem Produkt zugeordnet ist, und dessen Schutzwirkung bei der Prüfung entsprechend der Prüfung des offenen Lichtbogens (14.5.1) beschreibt

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Lichtbogenkennwert kann der thermische Lichtbogenkennwert (ATPV), die Schwellen­energie zum Aufbrechen (EBT) oder die Einwirkenergiegrenze (ELIM) sein.
Anmerkung 2 zum Begriff: Der Lichtbogenkennwert wird in kJ/m2 (cal/cm2) angegeben.

[QUELLE:IEC 61482‑1‑1:2019, 3.1.5]

14.1.5 Störlichtbogen

gefährlicher Zustand im Zusammenhang mit der Freisetzung von Energie, die durch einen elektrischen Lichtbogen (14.1.1) verursacht wurde

14.2 Begriffe in Zusammenhang mit Produktarten

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

14.3 Begriffe in Zusammenhang mit Komponenten und Materialien

Dieser Unterabschnitt enthält keine Begriffe und wird nur eingefügt, um die Gliederung dieses Dokuments beizubehalten.

14.4 Begriffe in Zusammenhang mit Risiken und Gefährdungen

14.4.1 Lichtbogengefährdung

potenzieller Schaden (5.4.1) durch die Energiefreisetzung aus einem elektrischen Lichtbogen (14.1.1), der üblicherweise durch einen Kurzschluss oder einen Anlagenfehler bei elektrotechnischen Arbeiten verursacht wird

Anmerkung 1 zum Begriff: Eine Lichtbogengefährdung besteht, wenn unter Spannung stehende Leiter oder Anlagen­teile zugänglich sind, und diese sich innerhalb von Anlagenteilen befinden, sogar dann, wenn diese verkleidet oder gekapselt sind, wenn eine Person an der Anlage Tätigkeiten auf eine Weise ausführt, dass ein elektrischer Lichtbogen (14.1.1) verursacht werden könnte. Unter bestimmungsgemäßen Bedingungen kann von geschlossenen Anlagen, die korrekt gestaltet, montiert und gewartet sind, keine Lichtbogengefährdung ausgehen.
Anmerkung 2 zum Begriff: Dokumente, wie NFPA 70E, IEEE 1584, ISSA Guide, und DGUV‑I 203-77, geben aus praktischer Sicht Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (5.4.2)
Anmerkung 3 zum Begriff: Die Gefährdungen (5.4.2) können thermische Wirkungen, Schall, Wirkungen der Druck­welle, Wirkungen geborstener austretender Teile, geschmolzenes Metall, optische und andere Wirkungen umfassen. Zum Schutz vor verschiedenen Wirkungen sind möglicherweise unterschiedliche PSA [persönliche Schutzausrüstungen (5.1.11)] erforderlich. Es ist wichtig, dass bei der Risikobeurteilung alle potentiellen Gefahren in Betracht gezogen werden.

[QUELLE:IEC 61482‑2:2018, 3.1.7]

14.5 Begriffe in Zusammenhang mit Prüfverfahren

14.5.1 offener Lichtbogen

<Lichtbogen‑Prüfung> elektrischer Lichtbogen (14.1.1) zwischen zwei vertikal sich gegenüberstehenden Elektroden, bei dem eine gleichmäßige Verteilung der Energieabgabe um die Mittelachse, die durch die Elektroden gebildet wird, beabsichtigt ist und keine Richtwirkung der Energieabgabe durch physikalische Einwirkungen (z. B. Umhausungen, Wände) erzeugt wird

[QUELLE:IEC 61482‑2:2018, 3.1.13]

14.5.2 Box‑Test‑Lichtbogen

<Lichtbogen‑Prüfung> elektrischer Lichtbogen (14.1.1) (IEV 651‑27‑11), der sich zwischen zwei einander vertikal gegenüberstehenden Elektroden (IEV 114‑02‑03) entwickelt, bei dem die abgegebene Energie durch physikalische Einschränkungen, die in Form einer Box erzeugt werden, gerichtet ist

[QUELLE:IEV 651‑27‑20]

15 Begriffe in Zusammenhang mit Auswahl, Benutzung, Pflege und Wartung (ABPW)

15.1 Auswahl

<Schutzkleidungsstücke> Prozess zum Bestimmen der Art der Schutzkleidungsstücke (5.1.2), die für den erforderlichen Schutz benötigt werden

15.2 Benutzung

<Schutzkleidungsstücke> Prozess zur Anwendung von Schutzkleidungsstücken (5.1.2) einschließlich ihrer Beschränkungen

15.3 Pflege

<Schutzkleidungsstücke> Prozess zum Erhalt der Schutzkleidungsstücke (5.1.2) in funktionsfähigem Zustand, einschließlich Verfahren zur Reinigung (4.6.16), Dekontaminierung (15.6) und Aufbewahrung

15.4 Wartung

<Schutzkleidungsstücke> Prozess für die Inspektion, Pflege (15.3) und Instandsetzung mit dem Ziel, die Schutzeigenschaften aufrechtzuerhalten und eine übermäßige Verschlechterung des Zustands der Kleidungs­stücke zu verhindern

15.5 Imprägnierung

Verfahren zum Füllen, Durchtränken oder Sättigen eines Kleidungsstücks oder Zubehörteils (4.3.25) mit einer Flüssigkeit zu Reinigungszwecken (4.6.16) oder zur Erhaltung oder Wiedererlangung seiner Schutzleistung

15.6 Dekontaminierung

Entfernen einer oder mehrerer Verunreinigungen von der Oberfläche und/oder der Matrix eines Schutzkleidungsstücks (5.1.2), soweit dies für seinen nächsten vorgesehenen Einsatz notwendig ist

16 Begriffe in Zusammenhang mit Elektronik

16.1 E‑Textilie / elektronische Textilie

jedes Produkt, bei dem mindestens eine textile Komponente und ein elektronisches Bauelement oder Gerät kombiniert werden

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Kombination eines elektronischen Bauelements/elektronischer Bauelemente oder Geräts/Geräte beruht auf der Integration von Elektronik in das smarte Textilsystem (4.1.11) (mit verschiedenen Graden der Integration).

16.2 textilienbasierte Elektronik

Elektronik, die ausschließlich textile Komponenten umfasst

16.3 (elektronisches) Bauelement

wesentlicher (elektronischer) Bestandteil eines Gerätes, der nicht physisch in kleinere Bestandteile aufgeteilt werden kann, ohne seine spezifische Funktion zu verlieren

[QUELLE:IEC 60050‑151:2001, 151‑11‑21]

16.4 (elektronisches) Gerät

Gegenstand oder Gruppe von zusammenwirkenden Gegenständen, der bzw. die dazu vorgesehen ist, eine bestimmte Funktion auszuführen

[QUELLE:IEC 60050‑151:2001, 151‑11‑20]

16.5 (elektronisches) System

Menge von verknüpften Elementen, die in einem festgelegten Zusammenhang als Ganzes betrachtet werden und getrennt von ihrer Umgebung

Anmerkung 1 zum Begriff: Ein System wird im Allgemeinen unter dem Gesichtspunkt festgelegt, ein bestimmtes Ziel zu erreichen, z. B. durch Ausführen einer bestimmten Funktion.
Anmerkung 2 zum Begriff: Elemente eines Systems können Gegenstände aus natürlichen oder künstlichen Werkstoffen sowie Denkweisen und deren Ergebnisse (z. B. Organisationsformen, mathematische Verfahren, Programmiersprachen) sein.
Anmerkung 3 zum Begriff: Das System wird als durch eine imaginäre Oberfläche getrennt von der Umgebung und den anderen externen Systemen betrachtet, welche die Verknüpfungen zwischen diesen und dem System trennt.
Anmerkung 4 zum Begriff: Die Benennung „System“ sollte eingeschränkt werden, wenn aus dem Zusammenhang nicht klar wird, worauf es sich bezieht, z. B. Steuersystem, farbmetrisches System, Einheitensystem, Übertragungssystem.

[QUELLE:IEC 60050‑151:2001, 151‑11‑27]

16.7 Integrationsgrad

Grad, der die Integration eines elektronischen Bauelements oder Gerätes auf oder in ein textiles Material (4.1.5) oder textiles Produkt (4.1.4) darstellt
Anmerkung 1 zum Begriff: Eine E‑Textilie (16.1) kann mehrere elektronische Geräte und/oder Bauelemente enthalten, die unterschiedliche Integrationsgrade aufweisen können. Diese können miteinander verbunden sein (miteinander kommunizieren usw.) oder auch nicht.

16.8 Geber / Sensor / Messelement

Teil eines Messgeräts oder einer Messkette, das direkt von der Messgröße beeinflusst wird und das ein Signal, das in Beziehung zur Messgröße steht, erzeugt

[QUELLE:IEC 60050‑311:2001, 311‑05‑01]

16.9 Messumformer (mit elektrischem Ausgang)

Gerät, das mit einer festgelegten Genauigkeit und nach einer gegebenen Beziehung die Messgröße oder eine daraus bereits abgeleitete Größe in eine elektrische Größe umwandelt

Anmerkung 1 zum Begriff: Wenn die Eingangsgröße eine elektrische Größe ist, brauchen Eingangs‑ und Ausgangs­größe nicht unbedingt von der gleichen Art zu sein, beispielsweise sind sie eine Spannung und eine Stromstärke.
Anmerkung 2 zum Begriff: In bestimmten Fällen haben Messumformer eine auf ihre Funktion bezogene spezielle Benennung (zum Beispiel Verstärker, Umsetzer, Transformator, Frequenzumformer usw.).

[QUELLE:IEC 60050‑312:2001, 312‑02‑15]

16.10 (elektrischer) Steller

Einrichtung, die durch ein elektrisches Signal eine festgelegte Bewegungsausgabe hervorruft

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Ausgabe kann in Form von Wärme, Licht (elektromagnetische Strahlung), mechanischer Bewegung, eines anderen elektrischen Signals, oder eines anderen Signals erfolgen.

[QUELLE:IEC 60050‑151:2001, 151‑13‑49, modifiziert — Die Definition wurde an dieses Dokument angepasst.]

16.11 Informations‑ und Kommunikationstechnik (ICT), en: information and communications technology

Abkürzung, die sich häufig auf vereinheitlichte Systeme von Computern, digitale Kommunikation, Software, Middleware, Speicherung, eingebettete Systeme und audiovisuelle Systeme bezieht, welche es Anwendern ermöglichen, auf Informationen zuzugreifen, diese zu speichern, zu senden, zu messen und zu bearbeiten

16.12 Hardware (in der Elektronik)

von Menschen geschaffener Gegenstand

BEISPIEL:Bauten, mechanische, elektrische und elektronische Bauelemente, Baugruppen, Befestigungen, Steuergeräte und Messeinrichtungen.

[QUELLE:IEV 192‑01‑06]

16.13 Hardware <in der Informationsverarbeitung>

Gerät oder Zusammenschluss von Geräten, die zur Datenverarbeitung verwendet werden

BEISPIEL:Peripheriegeräte, Übertragungsleitungen.

Anmerkung 1 zum Begriff: Die Geräte können elektronische, elektrische, mechanische oder optische Phänomene verwenden.
Anmerkung 2 zum Begriff: Hardware benötigt Software für die Ausführung von Computerprogrammen und für die Speicherung und Übertragung von Daten.

[QUELLE:IEV 171‑01‑20]

16.14 Hardware <in der Telekommunikation>

elektrische, mechanische oder andere physikalische Einrichtungen, die miteinander verbunden sind, um Telekommunikationsfunktionen auszuführen

[QUELLE:IEV 702‑09‑01]
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Literaturhinweise

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