- Kategorie:
- Arbeitsmedizin
- Ordnung:
- PSA gegen Absturz
- Titel:
- Untersuchung - G 41 - Arbeiten mit Absturzgefahr
- Kürzel:
- AMUG41
- Prüfgrundlage:
- ArbSchG § 11, PSA-BV § 2
- Zeiteinheiten à 45 Minuten:
- 1
Ziel
Von Seiten eines Arbeitgebers kann auf Grundlage von PSA-BV § 2 Abs. 1 Nr. 4 die Notwendikeit einer Vorsorgeuntersuchung entstehen, wenn Beschäftigte sich mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gegen Absturz) gegen Gefährdung durch Absturz sichern sollen.
Beschäftigte können aber auch auf eigenen Wunsch eine arbeitsmedizinische Untersuchung "G41- Arbeiten mit Absturzgefahr" einfordern, wenn nachstehend oder ähnliche Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten ausgeführt werden sollen:
- Arbeiten in luftiger Höhe (Freileitung, Fahrleitung, Antennenanlagen, Brücken, Masten, Türme, Schornsteine, Flutlichtanlagen, Auf- und Abbau freitragender Konstruktionen)
- Arbeiten in der Tiefe (Schächte, Blindschächte)
- Gerüstbauarbeiten
- Dach- und Fassadenarbeiten
- Fenster- und Fassadenreinigungen
Nicht von Relevanz ist, ob die Arbeiten nur kurzzeitig oder gelegentlich durchgeführt werden.
Häufig ist die gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung "G41- Arbeiten mit Absturzgefahr" bereits eine Zulassungsvoraussetzung vor Schulungen zur Erlangung der Fachkunde zur Anwendung von:
- Persönliche Absturzschutzausrüstung (PSA gegen Absturz) - Fall- und Steigschutz
- Seilklettertechnik (SKT) - Baumklettern - Baumkletter/in
- Seilgestütze Zugangs- und Positionierungstechnik (SZP) - Industrieklettern - Höhenarbeiter/in
- Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT) - Höhenretter/in
Dauer
Die Untersuchung dauert etwa 45 Min bis 1,5 h (bei Ergometrie).
Schwerpunkte
Der Untersuchungsumfang der G 41 beinhaltet:
- Ärztliche Untersuchung
- Laborwerte (Blut, Urin)
- Blutdruck
- Sehtest
- Hörtest
- Ergometrie („Belastungs-EKG“) ab dem 40 Jahre
- Perimetrie bei jeder 2. Untersuchung
Hinweise
Eine Nachuntersuchung muss je nach Lebensjahr oder ärztlichem Ermessen nach 12 – 36 Monaten erfolgen.
Inhalte (normativ)
| Name | Titel |
|---|---|
| ArbSchG § 11 | Arbeitsmedizinische Vorsorge |
| ArbMedVV Anhang - Teil 3 | Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge - Teil 3 - Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen |
| ArbMedVV Anhang - Teil 4 | Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge - Teil 4 - Sonstige Tätigkeiten |
| PSA-BV § 2 | Bereitstellung und Benutzung |
| DGUV I 204-011 | DGUV Information 204-011 - Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma |
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