Standard-Personenzertifikatstyp: Untersuchung - G 41 - Arbeiten mit Absturzgefahr

Hinweise

Eine Nachuntersuchung muss je nach Lebensjahr oder ärztlichem Ermessen nach 12 – 36 Monaten erfolgen.

Inhalte (normativ)

Name Titel
ArbSchG § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
ArbMedVV Anhang - Teil 3 Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge - Teil 3 - Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
ArbMedVV Anhang - Teil 4 Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge - Teil 4 - Sonstige Tätigkeiten
PSA-BV § 2 Bereitstellung und Benutzung
DGUV I 204-011 DGUV Information 204-011 - Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma

Inhalte

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