Standard-Personenzertifikatstyp: Untersuchung - G 41 - Arbeiten mit Absturzgefahr

Hinweise

Eine Nachuntersuchung muss je nach Lebensjahr oder ärztlichem Ermessen nach 12 – 36 Monaten erfolgen. Ab 50. Lebensjahr in der Regel alle 18 Monate.

Inhalte (normativ)

Name Titel
ArbSchG § 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
ArbMedVV Anhang - Teil 3 Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge - Teil 3 - Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
ArbMedVV Anhang - Teil 4 Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsvorsorge - Teil 4 - Sonstige Tätigkeiten
PSA-BV § 2 Bereitstellung und Benutzung
DGUV I 204-011 DGUV Information 204-011 - Erste Hilfe - Notfallsituation: Hängetrauma

Inhalte

Der Untersuchungsumfang der G 41 beinhaltet:

  • Ärztliche Untersuchung
  • Laborwerte (Blut, Urin)
  • Blutdruck
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Ergometrie („Belastungs-EKG“) ab dem 40 Jahre
  • Perimetrie bei jeder 2. Untersuchung