angelegt: 03.07.2025 11:55, letzte Änderung: 03.07.2025 11:57 (Sachkunde24-Redaktion)
Die ICAR bietet der Bergrettung und verwandten Organisationen eine Plattform zur Wissensverbreitung mit dem Hauptziel, die Bergrettungsdienste und deren Sicherheit zu verbessern. Die ICAR ist eine unabhängige, weltweite Organisation, die ihre Mitglieder respektiert und die internationale Zusammenarbeit fördert.
Mindestanforderungen an IKAR-Mitglieder
20171021-BOA-REC0005 Empfehlung des Vorstands
Die Delegiertenversammlung der Internationalen Kommission für Alpines Rettungswesen (IKAR), in Erwägung der Zielsetzung gemäss Statuten:
- Die Mitglieder der IKAR sollten einen Bezug zur Bergrettung aufweisen.
- Die Mitglieder der IKAR sollten ein substantielles Interesse an der Bergrettung haben.
Und in Erwägung nachstehender Gründe:
Erlässt die folgende Empfehlung:
- Mitglieder der Kategorie A sollen alle Bereiche der Bergrettung abdecken, d.h. Bodenrettung, Luftrettung, Lawinenrettung. In allen Bereichen sollen die medizinischen Aspekte wenn nötig einbezogen werden. Mitglieder der Kategorie A haben nationale Bedeutung.
- Mitglieder der Kategorie B sollen mindestens eines der Teilgebiete gemäss Punkt 1 oben abdecken oder eine Organisation mit substantiellem Interesse an der Bergrettung sein. Mitglieder der Kategorie B haben regionale Bedeutung.
- Mitglieder der Kategorie C sollen einen Bezug zur Bergrettung haben, oder erfüllen derzeit die Anforderungen der Kategorie A oder B Mitgliedschaft noch nicht.
- Mitglieder der Kategorien A und B sollen mindestens fünf Jahre aktiv sein, bevor sie sich um eine Mitgliedschaft in der IKAR bewerben.
- Anträge für die Mitgliedschaft sollen die folgenden Informationen enthalten:
- Vollständige Kontaktinformation (Antragsformular Mitgliedschaft)
- Rechtlicher Status
- Statuten
- Aktivitäten (Arten der Rettung, Anzahl der aktiven Mitglieder, Rettungsstationen, Statistiken über Aktivitäten in den
vergangenen Jahren) - Anerkennung durch nationale politische Institutionen
- Geschäftsbericht über Finanzen
- Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Organisationen mit Bezug zur Bergrettung
- Ausbildungsprogramme
- Minimalqualifikationen für Personal
- Vorhandene Ausrüstung (technisch, Fahrzeuge)
- Präventionsaktivitäten in den vergangenen Jahren
- Kompatibilität mit den IKAR Empfehlungen (BOA-REC0002 und BOA-REC0003)
- Referenzen und Empfehlungen von anderen IKAR Mitgliedern
- Andere Rettungsorganisationen mit ähnlicher Zielsetzung im gleichen Gebiet
- Der Antrag auf Mitgliedschaft soll in einer der IKAR Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch abgefasst sein.
- Mitgliedschaftsanträge sollen jeweils spätestens bis am 31. Mai an das IKAR Sekretariat eingereicht werden, für eine Aufnahme im selben Jahr.
- Der IKAR Vorstand kann Ausnahmen von diesen Regeln zulassen
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Literaturverweise
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