- Name:
- DIN EN 207
- Titel (Deutsch):
- Persönlicher Augenschutz - Filter und Augenschutzgeräte gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen)
- Titel (Englisch):
- Personal eye-protection equipment - Filters and eye-protectors against laser radiation (laser eye- protectors)
- letzte Aktualisierung:
- :2017-05
- Seiten:
- 30
- Link (Herausgeber):
- https://dx.doi.org/10.31030/2631708
Änderungsvermerk
Bei DIN Deutsches Institut für Normung e. V. ist hierfür der DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO), Arbeitsausschuss NA 027-01-01 AA "Augenschutz", Arbeitskreis Laserschutz zuständig.
Gegenüber DIN EN 207:2012-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Begrenzung des Strahldurchmessers in B.3.1;
b) Zusammenführung von zwei Wellenlängenbereichen in Tabelle B.2;
c) redaktionelle Fortschreibungen.
Beschreibung
Vermerk: Verweis auf Persönlicher Augenschutz und DIN EN 166 vs DIN EN ISO 16321 ...
Diese Europäische Norm gilt für Augenschutzgeräte, die zum Schutz gegen unbeabsichtigt einwirkende Laserstrahlung nach EN 60825-1:2007 im Spektralbereich zwischen 180 nm (0,18 µm) und 1.000 µm Verwendung finden.
Sie legt die Anforderungen, Prüfmethoden und die Kennzeichnung fest. Einen Leitfaden für die Auswahl und die Anwendung von Augenschutzgeräten gegen Laserstrahlung und Filtern in Geräten gibt der informative Anhang B.
Diese Europäische Norm gilt nicht für Schutzgeräte gegen absichtliche Laserstrahlenexposition. Für Laser-Justierbrillen gilt EN 208.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Anforderungen
3.1 Spektraler Transmissionsgrad von Filtern und Tragkörpern
3.2 Lichttransmissionsgrad der Filter
3.3 Beständigkeit von Filtern und Tragkörpern gegen Laserstrahlung
3.4 Brechwerte von Filtern und Augenschutzgeräten
3.5 Werkstoff- und Oberflächengüte von Filtern
3.5.1 Werkstoff- und Oberflächenfehler
3.5.2 Streulicht
3.6 Beständigkeit von Filtern und Augenschutzgeräten gegen UV-Strahlung und erhöhte Temperatur
3.6.1 Beständigkeit gegen UV-Strahlung
3.6.2 Beständigkeit gegen erhöhte Temperatur
3.7 Beständigkeit von Filtern und Tragkörpern gegen Entzündung durch den Kontakt mit heißen Oberflächen
3.8 Gesichtsfeld von Augenschutzgeräten
3.9 Aufbau von Filtern und Tragkörpern
3.10 Mechanische Festigkeit von Augenschutzgeräten
3.10.1 Grundanforderung
3.10.2 Wahlfreie Anforderungen
4 Prüfung
4.1 Allgemeines
4.2 Spektraler Transmissionsgrad von Filtern und Tragkörpern
4.3 Lichttransmissionsgrad von Filtern
4.4 Beständigkeit von Filtern und Tragkörpern gegen Laserstrahlung
4.5 Brechwerte von Filtern und Augenschutzgeräten
4.6 Werkstoff- und Oberflächengüte von Filtern
4.6.1 Werkstoff- und Oberflächenfehler
4.6.2 Streulicht
4.7 Beständigkeit gegen UV-Strahlung und gegen erhöhte Temperatur
4.7.1 Beständigkeit gegen UV-Strahlung
4.7.2 Beständigkeit gegen erhöhte Temperatur
4.8 Beständigkeit von Filtern und Tragkörpern gegen Entzündung bei Kontakt mit heißen Oberflächen
4.9 Gesichtsfeld von Augenschutzgeräten
4.10 Bestimmung des geschützten Bereichs
4.11 Tragkörper
4.12 Mechanische Festigkeit
5 Herstellerinformation
6 Kennzeichnung
6.1 Augenschutzgeräte
6.2 Filter
Anhang A - Grundlagen (informativ)
A1 Grenzwerte und Zeitbasis
A2 Strahlquerschnitte
A3 Winkelabhängigkeit
A4 Beispiel eines Prüfberichts
Anhang B - Empfehlungen für die Verwendung von Augenschutzgeräten gegen Laserstrahlung (informativ)
B1 Allgemeines
B2 Laserarten
B3 Bestimmung der Schutzstufen
B3.1 Allgemeines
B3.2 Dauerstrichlaser (D)
B3.3 Gepulste Laser (I,R), Impulsdauer ≥ 10 s
B3.3.1 Allgemeines
B3.3.2 Berechnung bei Impulsbetrieb
B3.3.3 Berechnung der mittleren Leistung
B3.4 Modengekoppelte Laser (M), Impulsdauer < 10 s
B3.4.1 Allgemeines
B3.4.2 Berechnung bei Impulsbetrieb
B3.4.2.1 Wellenlängenbereich 400 nm bis 1400 nm
B3.4.2.2 Wellenlängenbereiche < 400 nm und > 1400 nm
B3.4.3 Berechnung der mittleren Leistung
B4 Zeitbasis
B5 Filter in Geräten
Anhang C - Grundlegende technische Änderungen dieser Europäischen Norm gegenüber der vorhergehenden Ausgaben (informativ)
AnhangZA - Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Richtlinie 89/686/EWG (informativ)