- Name:
- DGUV G 312-906 - SFA
- Titel (Deutsch):
- DGUV Grundsatz 312-906: - Teilbereich: Sachkunde zur Prüfung von Ausrüstungen für Spiel-, Sport-, Freizeitanlagen und -aktivitäten (SFA)
- Titel (Englisch):
- DGUV Principle 312-906: - Part: Expertise for testing equipment for play, sports and leisure facilities and activities (SFA)
- Familien:
- Klettereinrichtungen, Klettergriffe und Boulderanlagen (SpPl)
Beschreibung
Vermerk: Die überarbeitete Struktur der Teilbereiche ist ein Hilfsmittel in der aktuellen Systematik von Sachkunde24, um eine hinreichende Differenzierung und Plausibilität bei der Austellung von Zertifikaten (Unterweisung/Lehrgänge), Verifizierung von Schulungsinhalten und bei der Zuweisung anhänglicher Betriebsanweisungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen (als wirksame Gegenmaßnahme zur Absturzgefährdung inkl. der Anforderungen Benutzerkompetenz) vornehmen zu können.
- DGUV Grundsatz 312-906 - Prüfung von Persönlichen Absturzschutzsystemen
- DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen
- DGUV Grundsatz 312-906 - Ausrüstungen für Spiel-, Sport-, Freizeitanlagen und -aktivitäten (SFA) - DAV, IAPA, ERCA
- Bergsport- und Bergsteigerausrüstung (SFA-BS)
- Künstliche Kletteranlagen, Boulderwände und Klettergriffe (SFA-KKA)
- Hoch- und Niederseilgärten (SFA-S)
- Temporäre Erlebnisaktivitäten und -pädagogik mit Betreuung (SFA-STEP)
Bergführung und Klettersteige (SFA-STEP-BF)
Bergsteigen (SFA-STEP-BS)
Canyoning (SFA-STEP-C)
Fallschirm (SFA-STEP-F)
Auszug DGUV Grundsatz 312-906 Abs. 5.1 Theoretische Inhalte (Teilbereich SFA: Ergänzung)
Auszug DGUV Grundsatz 312-906 Abs. 5.2.3 Praktische Inhalte (Teilbereich SFA: Ergänzung)
Bergsportausrüstungen im Sport- und Freizeitbereich
Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes von Bergsportausrüstungen entsprechend der anerkannten Lehrmeinungen der Fachverbände anhand von praktischen Beispielen. Als Anwendungsbereiche sind zu behandeln:
- Klettersteiggehen
- Sportklettern (Einseillängen)
- Mehrseillängen- und Alpinklettern
- Eisklettern
- Hochtourengehen (Gletscherseilschaft)
- Routenbauen an künstlichen Kletteranlagen (bei Bedarf)
Auszug DGUV Grundsatz 312-906 Abs. 5.2.4 Praktische Inhalte (Teilbereich SFA: Ergänzung)
Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP)
Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes und die Funktion von verschiedenen Systemen anhand von praktischen Beispielen. Dabei sind die spezifischen Anwendungsbereiche aus SFA-S und STEP zu behandeln.
- SFA-S
- Adventureparks (Klettergärten in Bäumen)
- temporäre Adventureparks
- traditionelle Hochseilgärten
- temporäre Hochseilgärten
- mobile Hochseilgärten
- STEP
- stationäre Niederseilgärten
- temporäre Niederseilgärten
- temporäre Hochseilelemente
- sonstige mobile Seilaufbauten die zur Vermittlung erlebnispädagogischer Inhalte errichtet und betrieben werden