Normenverzeichnis » Norm: DGUV G 312-906 - SFA

Beschreibung

Vermerk: Die überarbeitete Struktur der Teilbereiche ist ein Hilfsmittel in der aktuellen Systematik von Sachkunde24, um eine hinreichende Differenzierung und Plausibilität bei der Austellung von Zertifikaten (Unterweisung/Lehrgänge), Verifizierung von Schulungsinhalten und bei der Zuweisung anhänglicher Betriebsanweisungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen (als wirksame Gegenmaßnahme zur Absturzgefährdung inkl. der Anforderungen Benutzerkompetenz) vornehmen zu können.

  • DGUV Grundsatz 312-906 - Prüfung von Persönlichen Absturzschutzsystemen
    • DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen
    • DGUV Grundsatz 312-906 - Ausrüstungen für Spiel-, Sport-, Freizeitanlagen und -aktivitäten (SFA) - DAV, IAPA, ERCA
      - Bergsport- und Bergsteigerausrüstung (SFA-BS)
      - Künstliche Kletteranlagen, Boulderwände und Klettergriffe (SFA-KKA)
      - Hoch- und Niederseilgärten (SFA-S)
      - Temporäre Erlebnisaktivitäten und -pädagogik mit Betreuung (SFA-STEP)
      Bergführung und Klettersteige (SFA-STEP-BF)
      Bergsteigen (SFA-STEP-BS)
      Canyoning (SFA-STEP-C)
      Fallschirm (SFA-STEP-F)

Auszug DGUV Grundsatz 312-906 Abs. 5.1 Theoretische Inhalte (Teilbereich SFA: Ergänzung)

  • Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (SFA-STEP)
    • Sport- und Freizeitanlagen – Seilgärten, Anforderungen an den Betrieb
    • ERCA – Industriestandards für mobile und stationäre Ropes Courses
    • ERCA – Ausbildungslehrplan für stationäre Seilgärten
    • IAPA Standards
    • IAPA Ausbildungshandbuch

Auszug DGUV Grundsatz 312-906 Abs. 5.2.3 Praktische Inhalte (Teilbereich SFA: Ergänzung)

Bergsportausrüstungen im Sport- und Freizeitbereich

Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes von Bergsportausrüstungen entsprechend der anerkannten Lehrmeinungen der Fachverbände anhand von praktischen Beispielen. Als Anwendungsbereiche sind zu behandeln:

  • Klettersteiggehen
  • Sportklettern (Einseillängen)
  • Mehrseillängen- und Alpinklettern
  • Eisklettern
  • Hochtourengehen (Gletscherseilschaft)
  • Routenbauen an künstlichen Kletteranlagen (bei Bedarf)

Auszug DGUV Grundsatz 312-906 Abs. 5.2.4 Praktische Inhalte (Teilbereich SFA: Ergänzung)

Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP)

Vermittlung des bestimmungsgemäßen Einsatzes und die Funktion von verschiedenen Systemen anhand von praktischen Beispielen. Dabei sind die spezifischen Anwendungsbereiche aus SFA-S und STEP zu behandeln.

  • SFA-S
    • Adventureparks (Klettergärten in Bäumen)
    • temporäre Adventureparks
    • traditionelle Hochseilgärten
    • temporäre Hochseilgärten
    • mobile Hochseilgärten
  • STEP
    • stationäre Niederseilgärten
    • temporäre Niederseilgärten
    • temporäre Hochseilelemente
    • sonstige mobile Seilaufbauten die zur Vermittlung erlebnispädagogischer Inhalte errichtet und betrieben werden