Zuletzt bearbeitet am 30.06.2025 um 13:40:06 durch Sachkunde24-Redaktion.
- Name:
- DGUV G 312-906 - AGBF - SRHT
- Titel (Deutsch):
- DGUV Grundsatz 312-906: - Teilbereich: Sachkunde zur Prüfung von Ausrüstungen für den Höhenrettungsdienst - Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (AGBF - SRHT)
- Titel (Englisch):
- DGUV Principle 312-906: - Part: Expertise for testing equipment for height rescue services - Special rescue from heights and depths (AGBF - SRHT)
Hinweise der Redaktion
Titel | letzte Änderung |
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Rettungssystem | 27.06.2025 12:50 |
Beschreibung
Vermerk: Die überarbeitete Struktur der Teilbereiche ist ein Hilfsmittel in der aktuellen Systematik von Sachkunde24, um eine hinreichende Differenzierung und Plausibilität bei der Austellung von Zertifikaten (Unterweisung/Lehrgänge), Verifizierung von Schulungsinhalten und bei der Zuweisung anhänglicher Betriebsanweisungen bzw. Gefährdungsbeurteilungen (als wirksame Gegenmaßnahme zur Absturzgefährdung inkl. der Anforderungen Benutzerkompetenz) vornehmen zu können.
- DGUV Grundsatz 312-906 - Prüfung von Persönlichen Absturzschutzsystemen
- DGUV Grundsatz 312-906 - Grundlagen
- DGUV Grundsatz 312-906 - Ausrüstungen für Rettungsdienste - AGBF - Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (AGBF-SRHT)