DGUV Grundsatz (DGUV G)
Definition
DGUV Grundsätze (DGUV G) enthalten Maßstäbe für bestimmte Verfahrensfragen, für die Vorgehensweise bei Prüfungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Die gesetzlich festgelegte Verpflichtung zur Herstellung eines abgestimmten Vorschriften- und Regelwerkes ist ein Kernbestandteil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Leitprinzip ist, dass staatliche Vorschriften sowie das Regelwerk staatlicher Ausschüsse vorrangige Instrumente zur Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind.
Normative Einordnung
Eine Relevanz zum Stand der Technik kann angenommen werden. Sofern Grundsätze (DGUV G) von der Mitgliederversammlung der DGUV beschlossen worden sind, sind sie nach Vereinsrecht für die UV-Träger als Mitglieder der DGUV verbindlich.
Quelle: Das Vorschriften- und Regelwerk der Unfallversicherungsträger; KANBrief 1/12; Marcus Hussing