angelegt: 27.11.2023 18:23, letzte Änderung: 16.02.2024 13:20
Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)
Der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) berät das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Fragen des Arbeitsschutzes bei der
- Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und beim
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
und ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (jetzt Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS) angesiedelt.
Aufgaben
Der ABS wird in BetrSichV § 21 mit dieser Umsetzung beauftragt. Er bekam damit den Auftrag der Beratung in allen Fragen des Arbeitsschutzes zur Ermittlung des Standes der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene
- für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und
- für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und
- Ableitung und Intergration von gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
- Abstimmung der Arbeit im Bereich überwachungsbedürftiger Anlagen mit dem Technischen Ausschuss für Anlagensicherheit
- Ermittlung von Regeln um die gestellten Anforderungen der Verordnung zu erfüllen
- Beratung des zuständigen Ministeriums in Fragen der betrieblichen Sicherheit