Norm: VdS 10002

Beschreibung

Kurzreferat

Grundlagen dieser VdS-Richtlinien sind die Anforderungen der Richtlinien VdS 10000, VdS 10010 und VdS 10020. Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) führt nach Beauftragung ein unabhängiges und unparteiliches Zertifizierungsverfahren durch.

Zertifizierungsaufträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Bevorteilung einzelner Auftraggeber erfolgt nicht. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens werden keine Beratungen durchgeführt.

Siehe auch:

  • VdS 10000 - Informationsverarbeitung - Informationssicherheitsmanagementsystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - Anforderungen
  • VdS 10001 - Informationsverarbeitung - VdS Quick-Audit - Verfahren
  • VdS 10003 - Informationsverarbeitung - Richtlinien für die Anerkennung von Beratern für Cyber-Security
  • VdS 10005 - Informationsverarbeitung - Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Klein- und Kleinstunternehmen - Anforderungen
  • VdS 10006 - Informationsverarbeitung - Testierung der Informationssicherheit von Klein- und Kleinstunternehmen - Verfahren
  • VdS 10010 - Informationsverarbeitung - Datenschutzmanagementsystem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Umsetzung der DSGVO - Anforderungen
  • VdS 10012 - Informationsverarbeitung - Umsetzung der DSGVO - Zertifizierung von Datenschutzmanagementsystemen - Verfahren
  • VdS 10013 - Informationsverarbeitung - Richtlinien für die Anerkennung von Beratern für Datenschutzmanagement