Normenverzeichnis » Norm: DIN EN ISO 4869-3

Änderungsvermerk

Die Internationale/Europäische Norm wurde im ISO/TC 43 "Akustik" bzw. dem gleichnamigen CEN/TC 211 erstellt. Von deutscher Seite wurde die Erarbeitung vom Spiegelgremium, dem Arbeitsausschuss NA 001-01-06 AA "Messung der Schalldämmung von Gehörschützern" des NALS, begleitet.

Gegenüber DIN EN 24869-3:1994-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Titel geändert, Norm redaktionell überarbeitet;
b) bisheriger Abschnitt 5.2 "Prüfsignal" in Abschnitt 5.3 "Messeinrichtung" eingearbeitet;
c) Abschnitt 5.3 "Messeinrichtung": detaillierte Vorgaben zur Messeinrichtung sind entfallen;
d) Anhang B neu aufgenommen

Beschreibung

Vermerk: Verweis auf DIN EN ISO 4869 ...

Die Norm legt ein Verfahren zur Messung der Schalldämmung von Kapselgehörschützern unter Verwendung einer akustischen Prüfvorrichtung fest. Behandelt werden

  • der Aufbau der akustischen Prüfvorrichtung
  • die Durchführung von Prüfungen
  • die Dokumentation des Messergebnisses

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Anerkennungsnotiz
Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

3.1 Gehörschützer
3.2 Kapselgehörschützer
3.3 Kopfband
3.4 akustische Prüfvorrichtung
3.5 Schalldämmung
3.6 Rosa Rauschen
3.7 Eigenschalldämmung
3.8 Eigenstörpegel
3.9 Bezugspunkt

4 Messprinzip

5 Messung der Schalldämmung von Kapselgehörschützern

5.1 Akustische Prüfvorrichtung (ATF)

5.1.1 Allgemeines
5.1.2 Beschreibung
5.1.3 Abstandhalter
5.1.4 Eigenschalldämmung

5.2 Prüfraum

5.2.1 Allgemeines
5.2.2 Feld mit diffusem Schalleinfall
5.2.3 Ebene fortschreitende Welle
5.2.4 Zulässiger Störschallpegel

5.3 Messeinrichtung

5.4 Prüfverfahren

5.4.1 Aufsetzen der Kapselgehörschützer
5.4.2 Messung
5.4.3 Wiederholung
5.4.4 Messunsicherheit

6 Angabe von Daten

Anhang A - Verwendung der akustischen Prüfvorrichtung als Richtmikrofon (informativ)
Anhang B - Unsicherheit der Schalldämmungs-Messungen (informativ)
Anhang ZA - Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 89/686/EWG (informativ)