- Name:
- DIN EN 564
- Titel (Deutsch):
- Bergsteigerausrüstung - Reepschnur - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
- Titel (Englisch):
- Mountaineering equipment - Accessory cord - Safety requirements and test methods
- letzte Aktualisierung:
- :2023-07
- Seiten:
- 14
- Link (Herausgeber):
- https://dx.doi.org/10.31030/3429668
- Dokumente:
Systematik
Beschreibung
Verweis auf die Ordnung: PSA gegen Absturz Familie: Seile, Spleiße und Führungen in Sachkunde24
Diese Norm steht in enger Verbindung zur Norm UIAA 102
Dieses Dokument legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Reepschnüre fest, die auf Trommeln oder in separaten Längen angeboten und beim Bergsteigen einschließlich Klettern verwendet werden.
Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-04-05 AA „Bergsteigerausrüstung“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport).
Inhaltsverzeichnis
Nationales Vorwort
- Änderungen
Gegenüber DIN EN 564:2015-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) der Nenndurchmesser 5,5 mm wurde in 4.2 aufgenommen;
b) Unterabschnitt 4.4 zur Leistungsangabe einer geknoteten Rundschlinge wurde hinzugefügt;
c) einige Ergänzungen in Abschnitt 7 "Anleitungen und Informationen des Herstellers". - Frühere Ausgaben
Europäisches Vorwort
Anwendungsbereich
Normative Verweisungen
Begriffe
- Reepschnur
Schnur- oder Seilstücke, bestehend aus Kern und Mantel mit einem Nenndurchmesser von 4 mm bis 8 mm, die der
Kraftaufnahme und nicht der Energieaufnahme dienen.
Sicherheitstechnische Anforderungen
- Ausführung
- Durchmesser
- Bruchkraft
- Leistungsangabe der geknoteten Rundschlinge
- Längenbezogene Masse
Prüfverfahren
- Prüfmuster
- Konditionierung
- Durchmesser
- Bestimmung der Bruchkraft
- Bestimmung der Leistungsangabe der geknoteten Rundschlinge
- Bestimmung der längenbezogenen Masse
Kennzeichnung
Anleitungen und Informationen des Herstellers
Verpackung
Normen für Bergsteigerausrüstung (informativ)
Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden EU-Richtlinie 2016/425 (informativ)