Normenverzeichnis » Norm: DIN EN 352-8

Änderungsvermerk

Für diese Norm ist das Gremium NA 075-02-01 AA "Gehörschutz" bei DIN zuständig. Gegenüber DIN EN 352-8:2021-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

a) Normative Verweisungen aktualisiert;
b) neuer Unterabschnitt 4.2.1.6 hinzugefügt;
c) Mandatsnummer im Anhang ZA geändert;
d) Norm redaktionell überarbeitet.

Beschreibung

Vermerk: Verweis auf DIN EN 352 ...

Dieses Dokument ist anzuwenden für Kapselgehörschützer mit Audiounterhaltungseingang. Es legt für die Integration der Tonwiedergabeeinrichtung für Unterhaltungszwecke Anforderungen hinsichtlich Konstruktion, Gestaltung, Leistung, Kennzeichnung und Benutzerinformationen fest.

Kapselgehörschützer mit Audiounterhaltungseingang sind mit einem drahtgebundenen oder drahtlosen System ausgestattet, über das Audioinhalte zu Unterhaltungszwecken wiedergegeben werden können. Sie können einen Rundfunkempfänger oder Musik-Player enthalten oder über einen Audioeingang für externe Geräte verfügen. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, Warnsignale oder Warnmeldungen zu übermitteln.

Durch die Produktnormen wird eine Begrenzung für den erzeugten Schalldruckpegel am Ohr festgelegt. Das Audiosignal für Unterhaltungszwecke kann mittels Funk (Rundfunk oder lokaler Werkssender) oder drahtgebunden oder durch andere Kommunikationssysteme, zum Beispiel Bluetooth, übertragen werden.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
Einleitung

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Anforderungen

4.1 Allgemeines
4.2 Leistung
4.2.1 Maximaler durch die Wiedergabeeinrichtung für Unterhaltungszwecke erzeugter Schalldruckpegel

5 Kennzeichnung

6 Anleitungen und Informationen des Herstellers

Anhang ZA (informativ) - Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der abzudeckenden Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen

Literaturhinweise

Tabellen

Tabelle ZA.1 — Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und der Verordnung (EU) 2016/425