Norm: DIN 28017-2

Beschreibung

Die Norm wird aktuell nicht in der DGUV I 208-032 :2018-10 erwähnt
Verweis auf Übersichtsnorm DIN 28017

Einführungsbeitrag

Diese Norm gilt für die Anordnung und die konstruktive Ausführung von Geländern an ortsfesten Zugängen zu verfahrenstechnischen Apparaten. Diese werden in der Regel zu Kontroll- und Wartungsarbeiten an diesen Apparaten begangen.

Bei emaillierten, ausgekleideten oder beschichteten Apparaten sowie Apparaten aus Nichteisenmetallen oder Kunststoffen ist die Anwendbarkeit zu prüfen.

Geländer nach dieser Norm sind für eine Horizontalkraft in Höhe des Handlaufes von 500 N/m ausgelegt. Diese Norm legt zwei Formen fest:

  • Form A eine Knieleiste und
  • Form B zwei Knieleisten.

Für Geländer für Bühnen an maschinellen Anlagen gilt: DIN EN ISO 14122-3.

Diese Norm wurde vom NA 012 Normenausschuss Chemischer Apparatebau (FNCA), Arbeitsausschuss NA 012-00-01 AA "Anlagenteile" erarbeitet.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort
1 Anwendungsbereich
2 Normative Verweisungen
3 Maße
3.1 Allgemeines
3.2 Geländer Form A
3.3 Geländer Form B
3.4 Verbindungen
3.4.1 Verbindung Geländerpfosten-Handlauf
3.4.2 Verbindung Geländerpfosten-Knieleiste
3.4.3 Verbindung Geländerpfosten-Bühnenrandwinkel
3.4.4 Verbindung Handlauf
3.4.5 Verbindung Knieleiste
4 Halbzeug und Verbindungselemente
5 Bezeichnung

Anhang A (informativ) Erläuterungen zu den rechnerischen Nachweisen

  • A.1 Allgemeines
  • A.2 Berechnungsgrundlagen
  • A.3 Konstruktive Voraussetzungen (nur für Bühnen)
  • A.4 Weiterführende Literatur zu den Berechnungen

Literaturhinweise