CMS » Norm: DGUV V 1 §17

Hinweise der Redaktion

Titel letzte Änderung
Arbeitsmittel 16.03.2026 09:29

Beschreibung

DGUV V 1 - Drittes Kapitel: Pflichten der Versicherten -

§17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen

Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen.