Fahrgerüste
Synonyme: fahrbare Arbeitsbühne, fahrbares Gerüste, rollbares Kleingerüst, Rollgerüst, hochgelegene Arbeitsplattform
Definition
Als Fahrgerüste werden fahrbare Arbeitsbühnen bezeichnet, die als einfeldige Gerüstkonstruktionen nach DIN EN 1004-1 aus vorgefertigten (systemabhängigen) Bauteilen errichtet werden. Sie sind verfahrbare Arbeitsplätze mit unveränderlichen Längen und Breiten der Belagflächen und können immer nur in denselben fabrikmäßig vorgegebenen Abmessungen verwendet werden.
Fahrbare Gerüste sind aus Bauteilen eines Systemgerüstes erstellte Arbeitsgerüste, die auf Fahrrollen stehen und verfahren werden können. Sie sind Hilfskonstruktionen mit veränderlichen Längen oder Breiten der Belagflächen.
Kleingerüste sind gerüstähnliche Konstruktionen mit mehr als 1,00 m Standhöhe, die aus einer Gerüstlage mit unveränderlicher Länge und Breite bestehen und freistehend als Schnellbaugerüste benutzt werden können.
Einordnung in die Systematik:
Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen werden eingesetzt, um kleinere Bau- und Instandhaltungsarbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen rationell durchzuführen. Es sind sehr flexible Arbeitsmittel, die mit geringem Aufwand an wechselnden Arbeitsplätzen eingesetzt werden können. Für alle Fahrgerüste ist ein Brauchbarkeitsnachweis erforderlich. Wird das Gerüst in der Regelausführung aufgebaut, gilt der Brauchbarkeitsnachweis als erbracht. Fahrgerüste dürfen nur unter Aufsicht einer befähigten Person auf-, ab- oder umgebaut werden. Die dabei beteiligten Beschäftigten müssen fachlich geeignet und speziell für diese Arbeiten unterwiesen sein.
Auswahlkriterium Gerüstgruppe / Lastklasse
Ein wichtiges Kriterium zur Auswahl der Fahrgerüste für die jeweiligen Arbeiten bildet :
- Gerüstgruppe/Lastklasse 1: nur für leichte Inspektionstätigkeiten;
- Gerüstgruppe/Lastklasse 2: nur für Bau- und Instandhaltungsarbeiten, die kein Lagern von Materialien erfordern, zum Beispiel für Reinigungsarbeiten.
- Gerüstgruppe/Lastklasse 3: nur für Bau- und Instandhaltungsarbeiten,
bei denen die Belastung aus Personen und Material das flächenbezogene Nutzgewicht von 200 kN/m2 bzw 200 kg/m2 nicht überschreitet, z. B.
- Putz- oder Stuckarbeiten mit geringer Materiallagerung,
- Instandsetzungsarbeiten an Installationen der Haustechnik,
- Malerarbeiten, Beschichtungsarbeiten.