Verordnung (EU) 2016/425
Inhaltsverzeichnis
Allgemein:
Die Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung (PSA) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.03.2016 wurde am 31.03.2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und löst mit einer Übergangszeit von zwei Jahren die Richtlinie 89/686/EWG zum 21.04.2018 ab. Sie ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden. Produkte nach der auslaufenden Richtlinie 89/686/EWG dürfen darüber hinaus noch bis zum 21.04.2019 in Verkehr gebracht werden. EG-Baumusterprüfbescheinigungen gemäß der scheidenden Richtlinie bleiben längstens bis 21.04.2023 gültig.
Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 gilt im Vergleich zur scheidenden Richtlinie 89/686/EWG verpflichtend in allen EU-Mitgliedstaaten und trägt somit deutlich zur Harmonisierung der Bedingungen für die Vermarktung von PSA-Produkten innerhalb der Europäischen Union bei.
Die Verordnung (EU) 2016/425 definiert für alle Wirtschaftsakteure der Handelskette Bestimmungen für die Bereitstellung von PSA auf dem Markt. Somit ergeben sich neben Pflichten für den Hersteller nunmehr auch Pflichten für Bevollmächtigte, Einführer und Händler. Ziel der Ausweitung der auf die Pflichten auf die gesamte Lieferkette ist es sicherzustellen, dass nur PSA auf dem Markt bereitgestellt wird, welche der Verordnung (EU) 2016/425 entspricht. Eine wirksame Rückverfolgbarkeit von PSA mittels Typen-, Chargen- oder Seriennummer soll es Marktüberwachungsbehörden über die gesamte Lieferkette ermöglichen, Wirtschaftsakteure zu identifizieren, welche nichtkonforme PSA auf dem Markt bereitgestellt haben.
Inhaltsverzeichnis der Verordnung (EU) 2016/425
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
- Artikel: Gegenstand
- Artikel: Anwendungsbereich
- Artikel: Begriffsbestimmungen
- Artikel: Bereitstellung auf dem Markt
- Artikel: Grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
- Artikel: Bestimmungen über die Verwendung von PSA
- Artikel: Freier Verkehr
Kapitel II: Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Artikel: Pflichten der Hersteller
- Artikel: Bevollmächtigte Vertreter
- Artikel: Pflichten der Einführer
- Artikel: Pflichten der Händler
- Artikel: Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten
- Artikel: Identifizierung der Wirtschaftsakteure (Rückverfolgbarkeit)
Kapitel III: Konformität der PSA
- Artikel: Konformitätsvermutung von PSA
- Artikel: EU-Konformitätserklärung
- Artikel: Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
- Artikel: Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel IV: Konformitätsbewertung
- Artikel: Risikokategorien von PSA
- Artikel: Konformitätsbewertungsverfahren
Kapitel V: Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- Artikel: Notifizierung
- Artikel: Notifizierende Behörden
- Artikel: Anforderungen an notifizierende Behörden
- Artikel: Informationspflichten der notifizierenden Behörden
- Artikel: Anforderungen an notifizierte Stellen
- Artikel: Konformitätvermutung bei notifizierten Stellen
- Artikel: Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
- Artikel: Anträge auf Notifizierung
- Artikel: Notifizierungsverfahren
- Artikel: Kennnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen
- Artikel: Änderungen der Notifizierungen
- Artikel: Anfechtungen der Kompetenz von notifizierten Stellen
- Artikel: Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
- Artikel: Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stelle
- Artikel: Informationspflichten der notifizierten Stellen
- Artikel: Erfahrungsaustausch
- Artikel: Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VI: Überwachung des Markt der Uniones, Kontrolle der auf den Markt der Union gelangenden PSA und Schutzklauselverfahren der Union
- Artikel: Überwachung des Marktes der Union und Kontrolle der auf den Markt der Union gelangenden
PSA - Artikel: Verfahren zur Behandlung von PSA, mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene
- Artikel: Schutzklauselverfahren der Union
- Artikel: Risiko durch konforme PSA
- Artikel: Formale Nichtkonformität
Kapitel VII: Deligierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
- Artikel: Befugnisübertragung
- Artikel: Ausübung der Befugnisübertragung
- Artikel: Ausschussverfahren
Kapitel VIII: Übergangs und Schlussbestimmungen
- Artikel: Sanktionen
- Artikel: Aufhebung
- Artikel: Übergangsbestimmungen
- Artikel: Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Anhang I: Risikokategorien von PSA
Anhang II: Grundlegende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen
Anhang III: Technische Unterlagen für PSA
Anhang IV: Interne Fertigungskontrolle
Anhang V: EU-Baumusterprüfung
Anhang VI: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle
Anhang VII: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
Anhang VIII: Konformität mit dem Baumuster auf der Grundlage einer Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess
Anhang IX: EU-Konformitätserklärung Nr. ...
Anhang X: Entsprechungstabelle