DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention (alt: BGV A1)
Diese DGUV-Vorschrift ist eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV) im Sinne des § 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Die Unfallverhütungsvorschriften behandeln die Pflichten von Unternehmen und Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Inhaltlich werden in der DGUV Vorschrift 1 die folgenden Themen behandelt:
Allgemeine Vorschriften:
§ 1 Geltungsbereich von UnfallverhütungsvorschriftenPflichten des Unternehmers:
§ 2 Grundpflichten des Unternehmers
§ 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten
§ 4 Unterweisung der Versicherten
§ 5 Vergabe von Aufträgen
§ 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer
§ 7 Befähigung für Tätigkeiten
§ 8 Gefährliche Arbeiten
§ 9 Zutritts- und Aufenthaltsverbote
§ 10 Besichtigung des Unternehmens, Erlass einer Anordnung, Auskunftspflicht
§ 11 Maßnahmen bei Mängeln
§ 12 Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln
§ 13 Pflichtenübertragung
§ 14 AusnahmenPflichten der Versicherten:
§ 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
§ 17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
§ 18 Zutritts- und AufenthaltsverboteOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes:
1. Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung, Sicherheitsbeauftragte:
§ 19 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten
§ 20 Sicherheitsbeauftragte2. Maßnahmen bei besonderen Gefahren:
§ 21 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
§ 22 Notfallmaßnahmen
§ 23 Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens3. Erste Hilfe:
§ 24 Allgemeine Pflichten des Unternehmers
§ 25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel
§ 26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer
§ 27 Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter
§ 28 Unterstützungspflichten der Versicherten4. Persönliche Schutzausrüstungen:
§ 29 Bereitstellung
§ 30 Benutzung
§ 31 Besondere Unterweisungen
Ordnungswidrigkeiten:
§ 32 OrdnungswidrigkeitenÜbergangs- und Ausführungsbestimmungen:
§ 33 Übergangs- und AusführungsbestimmungenAufhebung von Unfallverhütungsvorschriften:
§ 34 Aufhebung von UnfallverhütungsvorschriftenInkrafttreten:
§ 35 Inkrafttreten
Links:
- Text der DGUV (DGUV)