- Name:
- ArbSchG § 7
- Titel (Deutsch):
- Übertragung von Aufgaben
- Titel (Englisch):
- assignment of tasks
Systematik
Beschreibung
ArbSchG ff. - Abschnitt 2 (Pflichten des Arbeitgebers) -
§ 7 Übertragung von Aufgaben
Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.