Inhalt:
- Definition
- Benutzungskompetenz
- Planung und Auswahl
- Errichtung und Inbetriebnahme
- Operative Prüfung
- Hauptprüfung
- Organisation und Verwaltung (Ressourcen) in Sachkunde24.de
Definition:
Ein Spielplatz (eng. playground) ist ein in sich geschlossener Spielbereich mit einem oder mehreren Spielplatzgeräten und den normseitig geforderten Spielplatzböden, auf dem Kinder ohne Risiko für ihr Leben oder lebensbedrohlichen Verletzungen spielen können.
Benutzungskompetenz:
Eine bundeseinheitliche Nutzungsregelung für Spielplätze existiert nicht. Jede Stadt oder Gemeinde kann eigene Regeln aufstellen. Meist ähneln sich die Vorschriften aber stark. Beispielsweise sind Hunde in der Regel verboten, ebenso Fahrrad- oder Skateboardfahren. Absolut tabu sind Drogen und Alkohol. Und rauchen dürfen Sie dort auch nicht. Außerdem enthalten die Regeln meist bestimmte Nutzungszeiten und Altersbegrenzungen.
Spielplätze sind zum Spielen, Toben und Turnen für Kinder da. Als Jugendtreff sind sie nicht gedacht. Daher dürfen Spielplätze häufig (Versicherungsschutz) nur von Kindern bis beispielsweise zum 14. Lebensjahr genutzt werden. Kinder unter sieben Jahren müssen hingegen meist (Versicherungsschutz) von einer erwachsenen Person begleitet werden und dürfen nicht allein über den Spielplatz tollen.
Planung und Auswahl:
Wohingegen auf einem Privatspielplatz lediglich die Spielgeräte die sehr allgemeine DIN EN 71 für die Sicherheit von Spielzeug erfüllen müssen, sind bei den öffentlichen Spielplätzen, durch die erheblich umfangreicheren DIN EN 1176 und DIN EN 1177 für Spielplatzgeräte und Spielplatzböden, neben den Spielplatzgeräten und den Spielplatzböden auch Anforderungen an die Spielplatzhülle (Einfriedung, Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Vegetation, etc.) gestellt. Diese Normen legen neben den Anforderungen an einzelne Spielplatzgeräte und Spielplatzböden auch die Regeln für den Betrieb und Wartung von Spielplätzen fest und sollten bereits durch fachkundige Planung gemäß DIN 18034-1 berücksichtigt werden.
Errichtung und Inbetriebnahme:
Vor Inbetriebnahme muss eine Hauptprüfung erfolgen. Zur Absicherung des Betreibers und Montagepersonals ist zu empfehlen, eine bislang von der Planung und Montage unabhängige sachkundigen Person mit der ersten Hauptprüfung zu beauftragen.
Operative Prüfung:
Visuelle Routine-Inspektion: Täglich bis wöchentlich durch den Hausmeister oder Mitarbeiter der Stadt/Gemeinde, zur Feststellung von offensichtlichen Mängeln, resultierend aus Vandalismus, Verschleiß und Witterungseinflüssen.
Operative Inspektion: Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen, zur Feststellung des betriebssicheren Zustandes und der Stabilität mit Hinblick auf Verschleiß, durchgeführt werden. Die operative Prüfung sollte dabei mindestens folgende Prüfungen beinhalten:
- Sauberkeit der Anlage,
- erforderlicher Fallschutz,
- Bodenfreiheit der Spielgeräte,
- übermäßiger Verschleiß,
- freiliegende Fundamente.
Hauptprüfung:
Die jährliche Hauptuntersuchung muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden, welcher dazu durch eine allgemein bezugnehmende Ausbildung (z.B. Qualifizierter Spielplatzprüfer gem. DIN 79161 -1 / -2) befähigt oder vom Hersteller hinreichend qualifiziert wurden.
Quelle: DIN EN DIN EN 1176-7 6.2.c
Die Hauptprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustands des gesamten Spielplatzes. Jedes Gerät ist dabei zusätzlich zu den Anforderungen der 2. Operative Inspektion, hinsichtlich folgender Merkmale zu untersuchen:
- Konstruktive Festigkeit und Fundamente (Fundamente freilegen)
- Mindesträume (Freiräume, Fallräume und Geräteraum)
- Absturzsicherung (freie Fallhöhe etc.)
- Fangstellen (ggfs. Einsatz von Prüfkörpern gem. DIN EN 1176-1)
- Verschleiß und Verrottung
- Mindesträume (Freiräume, Fallräume und Geräteraum)
- Fallschutz (Eignung, Bodenbeschaffenheit, Schichtdicke)
Organisation und Verwaltung (Ressourcen) in Sachkunde24.de:
Spielplatzelemente (Artikel) können im System von Sachkunde24 zunächst eingelagert oder sofort errichtet werden. Nach der Errichtung ist jeder Artikel, wie normativ auch gefordert zunächst prüfpflichtig (Inbetriebnahmeprüfung). Die Prüfung kann von einem im System registrierten Sachkundigen vollzogen werden oder ersatzweise vom Betreiber bestätigt werden. Danach oder parallel kann die Betreiberdokumentation zur Spielplatzhülle vervollständigt und abschließend über 3 Mausbewegungen eine "Masseninbetriebnahme" aller Spielplatzelemente gleichzeitig im Stapel dokumentiert werden.
Im Zuge einer benutzerfreundlichen Programmierung wurden standardisierte Prozessen anderer Ordnungen für die der "Spielplatzgeräte und Spielplatzböden" angepasst und optimiert.
Anlegen von Spielplätzen, Spielgerätegruppen oder Spielplatzgeräten:
- Spielplatz neu anlegen: Diese Funktion bereitet die spätere Prüfung der Spielplatzhülle bzw. des Spielplatzumfelds vor.
- Spielplatzgerät anlegen: Über diese Funktion können einem Spielplatz dann beliebig viele Spielgeräte / Spielelemente zugeordnet werden.
Unterstützung durch das redaktionelle Sachkunde24 Modellverzeichnis:
- Sachkunde24.de bietet mit vorgefertigten "Normmodellen" eine einfach Lösung um den Spielplatz und dessen Komponenten und Bestandteile im System anzulegen.
- auf Wunsch und Initiative eines Hersteller eines Spielplatzes wird eine Integration einzelner Spielgeräte im redaktionellen Modellverzeichnis (SpSl) mit konkreten Produktinformationen eingerichtet
- werden auf einer Aussenanlage oder Spielplatz auch Spielangebote im Kontext Künstlicher Kletteranlagen nach DIN EN 12572 (Reihe) oder Hoch- oder Niederseilgänge angeboten, kann zusätzlich auf das redaktionell betreute Modelverzeichnis (oAeSa) und die dort hinterlegten Informationen und Checklisten zurückgegriffen werden.
Familien und Typen:
Die in den einzelnen Teilen der DIN EN 1176 1-11 von einander abgegrenzten Spielplatzgeräte und Spielplatzböden eines Spielplatzes werden auf Sachkunde24.de in Familien und untergeordnete Modelle strukturiert. Sofern es sich um Standard-Normmodelle handelt, werden diese zusätzlich typisiert, da für die unterschiedlichen Typen eines Spielgerätes mitunter deutliche Anforderungsunterschiede herrschen, welche bei Prüfungen später berücksichtigt werden müssen. Die speziellen Anforderungen sind in den von Sachkunde24 vorgefertigten Checklisten den jeweiligen Typen bereits zugeordnet und entsprechende Normvorgaben und Werte in den Checklisteniformationen hinterlegt.
- Spielplatz (ohne Spielplatzgeräte)
- Spielgerätekombination
(entspricht: DIN EN 1176-1,DIN EN 1176-7)
- Podeste:
- Podest (max. Fallhöhe 600mm)
- Podest (600mm ≤ freie Fallhöhe < 1000mm)
- Podest (1000mm ≤ freie Fallhöhe < 1500mm)
- Podest (1500mm ≤ freie Fallhöhe < 2000mm)
- Podest (2000mm ≤ freie Fallhöhe < 3000mm)
(entspricht: DIN EN 1176-1,DIN EN 1176-7:2008)
- Zu- und Abgänge:
- Kletter-Rutsch-Stange
- Kletternetze
- Kletterwand
- Rampe
- Sprossenleiter
- Taue und Seile
- Treppen
(entspricht: DIN EN 1176-1,DIN EN 1176-7)
- Brücken:
- Hänge- und Wackelbrücke
- Kettensteg
- Seil - und Netzbrücke
- Starre Brücke
(entspricht: DIN EN 1176-1,DIN EN 1176-7)
- Schaukeln:
- (Typ 1) Schaukel mit einer Drehachse
- (Typ 2) Schaukel mit mehreren Drehachsen
- (Typ 3) Einpunktschaukel
- (Typ 4) Kontaktschaukel
(entspricht: DIN EN 1176-1, DIN EN 1176-2, DIN EN 1176-7)
- Rutschen:
- Anbaurutsche (Typ 1)
- Anbaurutsche (Typ 2)
- Freistehende Rutsche (Typ 1)
- Freistehende Rutsche (Typ 2)
- Hangrutsche (Typ 1)
- Hangrutsche (Typ 2)
(entspricht: DIN EN 1176-1, DIN EN 1176-3, DIN EN 1176-7)
- Wippgeräte:
- (Typ 1) axiale Wippe
- (Typ 2A) Einpunkt-Wippgerät mit vorgegebener Haupt-Bewegungsrichtung
- (Typ 2B) Einpunkt-Wippgerät mit Bewegungsmöglichkeit in mehrere Richtungen
- (Typ 3A) Mehrpunkt-Wippgerät mit vorgegebener Haupt-Bewegungsrichtung
- (Typ 3B) Mehrpunkt-Wippgerät mit Bewegungsmöglichkeit in mehrere Richtungen
- (Typ 4) Schwingwippe
- (Typ 5) Schwenk-Wippe oberhalb der Benutzerposition gelagert
- (Typ 6) einachsige Überkopf-Wippe
(entspricht: DIN EN 1176-1, DIN EN 1176-6, DIN EN 1176-7)
- Karussels:
- (Typ A) Drehkreuz
- (Typ B) Karussell mit mitdrehendem Boden
- (Typ C) Drehpilze & Rundläufe
- (Typ D) Bahngeführte Karussells
- (Typ E) Drehscheibe
(entspricht: DIN EN 1176-1, DIN EN 1176-5, DIN EN 1176-7)
- Seilbahnen:
- Seilbahn für sitzende Benutzung
- Seilbahn für hängende Benutzung
(entspricht: DIN EN 1176-1, DIN EN 1176-4, DIN EN 1176-7)
- Spielplatzböden:
- Fallschutz
- Spielsand
- Synthetischer Fallschutz
(entspricht: DIN EN 1176-1, DIN EN 1176-7 & DIN EN 1177)
- Sonstiges (prüfpflichtig):
- Spielgerät ohne DIN EN 1176
- Spielhaus
- Sprunggerät
(entspricht: DIN EN 1176-1, DIN EN 1176-7)
Synonyme: Spielplatz, Kinderspielplatz, Spielgerät, Fallschutz, Kletteranlagen, Niederseilgärten, Hochseilgärten, Spielplatzplanung, Spielplatzprüfung, Spielplatzkontrolle