Persönliche Absturzschutzsysteme müssen hohen Anforderungen entsprechen, da sie gegen Lebensgefahr schützen sollen. So ist neben sachgerechter Herstellung und Inverkehrbringung (vgl. / vgl.), Auswahl und Zusammenstellung (vgl. / vgl.), Unterweisung und Anwendung (vgl. / vgl.) auch die regelmäßige Prüfung (vgl. / vgl.) dieser Ausrüstungen erforderlich.
Inhalt:
- Definition
- Planung und Auswahl
- Errichtung und Inbetriebnahme
- Benutzungskompetenz
- Operative Prüfung
- Hauptprüfung
- Organisation und Verwaltung (Ressourcen) in Sachkunde24.de
Definition:
Anschlagmöglichkeiten
Anschlagmöglichkeiten sind temporär benutzbare Stellen an Teilen baulicher Anlagen, des Bauwerks, der Struktur oder anderen Objekten zum Befestigen von Trag- und Sicherungsseilen. Quelle: TRBS 2121 Teil 3 Abs. 2
Anschlagmöglichkeiten sind ausreichend tragfähige Bestandteile baulicher Anlagen/Einrichtungen/Maschinen zum temporären Befestigen von Rettungssystemen. Quelle: DGUV R 112-199 Abs. 2
Anschlageinrichtungen
Anschlageinrichtungen sind lasttragende Verbindungen mit dem Bauwerk, der Struktur oder anderen Objekten, die jeweils für das Tragseil und das Sicherungsseil unabhängig voneinander verwendet werden. Quelle: TRBS 2121 Teil 3 Abs. 2
Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 sind Bestandteile (z.B. Dreibein, Trägerklemme, Bandschlinge) von Rettungssystemen nach DIN EN 363, die vom Hersteller verkaufsfertig mit Verpackung, Kennzeichnung und Informationen des Herstellers geliefert werden. Quelle: DGUV R 112-199 Abs. 2
Eine Anschlageinrichtung ist eine Zusammenstellung von Teilen, die einen, mehrere ggf. auch bewegliche Anschlagpunkte beinhaltet. Sie stellen die Verbindung zwischen Sicherungssystem und Bauwerks- oder Konstruktionsstruktur dar. Quelle: DGUV I 201-056 Abs. 1.3
Planung und Auswahl:
Die organisatorische Zuweisung, Markierung und Freigabe von Anschlagmöglichkeiten z.B.
- Tragwerke,
- Bauwerksbereiche,
- Konstruktionen oder
- Arbeitsmittel,
wo später direkt oder flexibel über Anschlageinrichtungen (mobil) durch Anwender vorgenommen werden, sollten plausibel in Art, Umfang und Ausführung in einer geeigneten Lageskizze dokumentiert werden.
Die richtige Auswahl von permanent "auf der Dachfläche" vorzusehenden Anschlageinrichtungen ist in Abhängigkeit der Art und Nutzung der Anschlageinrichtung unter Berücksichtigung "der Besonderheiten der Dachfläche und" der Dauerhaftigkeit der Anschlageinrichtung sowie deren Verankerung im Untergrund vorzunehmen. Quelle: DGUV I 201-056
Die dauerhafte Montage von Systemkomponente eines Persönliche Absturzschutzsystem an und auf Bauwerken oder an Leitern und Steigeisengängen z.B.
- Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795 (A,C,D)
- Führungen für Auffanggeräte nach DIN EN 353-1 oder
erzwingen eine zusätzliche Berücksichtigung mitgelieferter Herstellervorgaben und angemessene Montagekompetenz.
Errichtung und Inbetriebnahme von Anschlageinrichtungen und Führungen:
Die Hinweise der Hersteller zur Inbetriebnahme sind ausserordentlich penibel und oft sehr detailliert z.B. in Dübelprotokolle mit abschließender Betreibererklärung zu dokumentieren. Das Ergebnis zukünftiger Prüfungen (organisatorisch, technisch, operativ) steht in hoher Abhängigkeit zu einer vollständig geführten Dokumentation. Achten Sie auf im Bauablauf unbedingt auf Ihre Pflichten als späterer Betreiber und holen Sie sich vom Planer, Hersteller, Errichter und Prüfer (Inbetriebnahme) der ortsfesten Systeme unbedingt alle notwendigen Unterlagen ein.
Dies gilt insbesondere für alle Montageaspekte, wenn die Befestigung nach Inbetriebnahme uneinsehbar werden (Verankerung unter Isolationsschichten oder Dachverkleidungen) oder die angewendeten Befestigungstechniken (z.B. Klebeverfahren) von einem vorgeschriebenen Montageprotokoll abhängig sind.
Die Befähigung zur Montagekompetenz, Inbetriebnahme und Prüfung wird sehr häufig vom jeweiligen Hersteller des Systems reglementiert. Allgemein gilt als fachkundiges Montagepersonal:
- ist mit dem Befestigungsverfahren und der AE vertraut (z. B. Schulung/Autorisierung durch den Hersteller der Anschlageinrichtung und Befestigungsmittel),
- besitzt die Fähigkeit zur Erstellung der Montagedokumentation,
- kann sich selbst bei der Montage fachgerecht sichern,
- kann die tatsächliche Einbausituation und den Untergrund beurteilen.
vgl. DGUV Präventionsleitlinie - „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“
vgl. Kommentar der D-GUV zur neuesten Fassung: DIN EN 353-1:2014-12
Benutzungskompetenz:
Operative Prüfung:
Die DGUV G 312-001 stellt unter anderem auch Aufbewahrungs- und Pflegebedingungen, die operative durch Benutzer durchzuführende Sicht- und Funktionsprüfungen und das LMRA, als notwendigen Schulungssinhalt in den Kontext zu erreichenden Benutzerkompetenz inkl. praktische Übungen und dem Reaktionsverhalten bei Feststellung von Schäden oder unklarer Sicherheit. Operative Prüfungen können daher durch unterwiesene Anwender selbst durchgeführt werden. Eine Dokumentation des Betreibers kann, aber muss nicht erfolgen, wenn auch für angemessene Ableitungen in die Gefährdungsbeurteilung z.B. Relativierung von Ablegereifen und Hauptprüfungszyklen eine möglichst lückenlos dokumentierte Gebrauchsintensität ebenso hilfreich wäre wie für kaufmännische Entscheidungen.
Hauptprüfung:
Organisation und Verwaltung (Ressourcen) in Sachkunde24.de:
Familien:
Synonyme: