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Sachkundiger zur Prüfung von Sportgeräte und Sportanlagen

Synonyme:
Sportgeräteprüfung, UVV- Prüfung Sportgeräte, Fitnessgeräte, Sportanlagen, Turnhalle, Sporthalle

Definition

Ein Sachkundiger für Sportstätten und Sportgeräte ist eine Person mit der entprechenden Fachkompetenz die über regelmäßig wiederkehrende Prüfungen an Sportgeräten und Sportanlagen dort bestehende organisatorische und sicherheitstechnische Mängel feststellen und beurteilen kann.

Einordnung in die Systematik

Sportgeräte und -anlagen müssen aufgrund ihres Gefährdungspotentials bei ihrer Benutzung hohen Anforderungen genügen. So ist neben sachgerechter Aufstellung und Inbetriebnahme auch eine regelmäßige mind. einmal jährlich s zu vollziehende Prüfung dieser Systeme durch eine Befähigte Person erforderlich. Diese Prüfung muss von Sachkundigen durchgeführt werden, welche dazu durch eine Ausbildung befähigt oder vom Hersteller qualifiziert wurden.

Quelle: TRBS 1203 (Befähigte Personen) und im speziellen in der GUV -SI 8044

Teilweise können für technisch aufwendigere Sportgeräte und Sportanlagen z.B. Sporttauchausrüstung (Atemschutzgeräte) und Hochseilgärten (Persönliches Absturzschutzsystem) weitere Befähigungsnachweise zur Erlangung der Sachkunde als Befähigte Person erforderlich werden bzw. kann die Sachkunde möglicherweise nur durch den Besuch von produktspezifischen Ausbildungen beim Hersteller erlangt werden.

angelegt: 18.10.2014 23:05, letzte Änderung: 25.05.2022 15:32