angelegt: 18.10.2014 23:05, letzte Änderung: 05.09.2023 10:57
Sachkundiger zur Prüfung von mobiler Fahrgerüste, Leitern und Tritten
Synonyme:
Leiterprüfer, Trittprüfer, Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritte
Definition
Ein Sachkundiger zur Prüfung von Leitern und Tritten ist eine fachlich kompetente Person zur Prüfung von mobilen Fahrgerüsten, Leitern und Tritten.
Unterweisung und Befähigungsnachweis
Die Unterweisung muss von einer qualifizierten Stelle und Person durchgeführt werden, welche dazu durch eine allgemein bezugnehmende Ausbildung befähigt oder vom Hersteller hinreichend qualifiziert wurden.
Unterweisungsinhalte - (Theorie und Praxis)
- Einführung in das Thema Fahrgerüste, Leitern und Tritte
- Unfallbeispiele, Unfallzahlen und Statistiken im Umgang mit Fahrgerüsten, Leitern und Tritten
- Unfallursache und Unfallursachenforschung bei der Verwendung
- Gesetze und Vorschriften bei der Bereitstellung des Arbeitsmittels
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 und § 6
- BetrSichV § 2 Abs. 6 "Befähigte Person"
- BetrSichV § 3 "Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation"
- TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern und Tritten"
- DGUV V 1 §3
- DIN EN 1004-1
- DIN EN 131
- DIN 4567 (ff.)
- DIN EN 14183
- Anforderungen an Personen mit besonderer Befähigung zur Prüfung von Leitern und Tritte
- TRBS 1203 (Befähigte Personen)
- TRBS 2121 Teil 2 Abs. 5 "Prüfungen von Leitern und Tritten durch Befähigte Personen"
- Begriffsbestimmungen
- Bauarten und Definitionen für Fahrgerüste
- Bauarten und Definitionen für Leitern
- Bauarten und Definitionen für Tritte
- Bauarten und Definitionen von Zubehör und Ersatzteilen
- Unterweisungsinhalte für Anwender von Fahrgerüsten, Leitern und Tritten im betrieblichen Arbeitsumfeld
- Piktogramme bzw. Gebrauchs- und Bedienungsanleitung
- Sichtprüfung durch den Benutzer
- Regeln für den korrekte Einsatz
- Ungeeigneter Einsatz, Fehlanwendung, Missbrauch
- Festlegung von Ablegereifen und Prüffristen für Fahrgerüste, Leitern und Tritte
- Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für Inbetriebnahme, Betriebsanweisung
- Bedeutung der Herstellerhinweise
- Festlegung von Prüffristen
- Festlegung von Prüfungs- und Instandhaltungsprozessen
- Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Prüfung
- Prüfablauf und Dokumentation
- Inventarisierung, Nummern und Prüfplaketten
- Hinweise zur optimalen Prüfungsdurchführung
- Schadenserkennung bei Leitern und Tritten
- Häufige Mängel
- Aussonderungskriterien
- Praktische Übungen und Abschlusstest
- Theoretische Prüfung
- Sicht- und Funktionsprüfung eines Fahrgerüstes
- Sicht- und Funktionsprüfung einer Leiter
- Sicht- und Funktionsprüfung eines Tritts
- Schreiben eines Prüfprotokolls mit Mängelbericht