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Ordnung: Ortsfeste Anschlageinrichtungen (oAE)

Synonyme:
Absturzsicherung, Absturzsicherungsmaßnahmen,AE, Ankerpunkt, Auffangeinrichtung, Lifeline, oAE

Definition:

Ortsfeste Anschlageinrichtungen sind wichtiger Systembestandteil eines vervollständigten Persönliches Absturzschutzsystem nach DIN EN 363 und dienen im Zusammenspiel mit der mobilen PSA gegen Absturz (PSAgA) der systematischen Aufnahme und Überleitung (Systemsturz) des Fangstoß in das Tragwerk (Ankerpunkt).

Klassifizierung:

Ortsfeste Anschlageinrichtungen (engl. stationary anchor devices) nach DIN EN 795 (A,C,D), sowie Dachhaken nach DIN EN 517 stellen für die Anwender eine einfache, zertifizierte und geprüfte Verankerungsmöglichkeit dar um ortsveränderliche PSA gegen Absturz angemessen mit dem Untergrund des Tragwerks zu befestigen.

Ortsfeste Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795

Ortsfeste Dacheindeckungen nach DIN EN 517

Prüfroutinen:

In der PSA - Benutzungsverordnung (PSA-BV) werden im Besonderen die Arbeitgeberpflichten für die Bereitstellung PSA - Schutzklassen durch Arbeitgeber beschrieben. Ortsfeste Anschlageinrichtungen sind wie bereits beschrieben ein elementarer Bestandteil der PSA. Gemäß § 2 (4) PSA-BV muss der Arbeitgeber durch geeignete Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen eine sicheren und hygienischen Zustand der PSA über die gesamte Nutzungsdauer sicherstellen. Die DGUV Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ beschreibt im Detail die rechtlichen Zusammenhänge, aus denen sich die Pflicht zur regelmäßigen Sachkundigenprüfung von ortfsfesten Anschlageinrichtungen ergeben.

Jährliche Sachkundeprüfung:

Grundsätzlich muss eine Sachkundeprüfung mindestens alle 12 Monate durchgeführt werden.

Zwar gibt es für fest mit dem Bauwerk verbundene Anschlageinrichtungen die*Ausnahme der Fristverlängerung, in dieser Zeit darf die Anlage jedoch nicht durch einen Anwender benutzt werden. Ziel ist es an dieser Stelle einen Sachkundigen nicht unnötig zu Gefährden, weil er im Zweifel eine Sachkundeprüfung an einer ortsfesten Anschlageinrichtung durchführt, welche innerhalb der nächsten Zeit gar nicht benutzt wird. Für die Erstellung des Überprüfungszeitplans müssen aber zwingend etwaige Notfallsituationen mit einbezogen werden.

Darüber hinaus geben die Hersteller von ortsfesten Anschlageinrichtungen mit den jeweiligen Bedienungs- und Gebrauchsanleitungen detaillierte Informationen zur Montage, Benutzung und Sachkundeprüfung.

Im Besonderen sind auch ortsfeste Anschlageinrichtungen, welche einen Sturz aufgefangen haben, vor der nächsten Benutzung durch einen Sachkundigen oder durch eine von Hersteller autorisierte Person freizugeben.

Prüfberechtigung:

Ein Sachkundiger zur Prüfung von ortsfesten Anschlageinrichtungen ist eine fachlich kompetente Person mit allen erforderlichen Kenntnissen zu der jeweilig zu prüfenden Anschlageinrichtung. Diese beinhalteten sowohl das Wissen über die Durchführung einer regelkonformen Sachkundeprüfung, sowie alle Hersteller- und Produktinformationen. Die DGUV Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ benennt in diesem Zusammenhang eine nach DGUV Grundsatz 312-906 ausgebildete Person als hinreichend geeignet. Aus unserer Sicht sollte hier zusätzlich eine Herstellerschulung für ortsfeste Anschlageinrichtungen vorgehalten werden.

Errichtung und Inbetriebnahme:

Artikel können im System angelegt, in das Lager gelegt und später errichtet, oder direkt beim Anlegen errichtet werden. Nach der Errichtung ist jeder Artikel dieser Ordnung prüfpflichtig, da gem. DGUV I 201-056: Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern eine Montagedokumentation durchgeführt werden sollte. In diesem Zusammenhang sollte auch eine eingehende Vergleichsüberprüfung der Planungdaten mit der realen Bauwerkssituation erfolgen. Nach erreichen einer gültigen Prüfung in Sachkunde24.de kann der Artikel dann in Betrieb genommen werden.

Familien:

Anforderungen (AE):

Einzelanschlagpunkte:

Sicherheitsdachhaken:

Stahlseilsysteme:

Schienensysteme:

Systembesonderheiten:

Im Zuge einer benutzerfreundlichen Programmierung wurden standardisierte Prozessen anderer Ordnungen für die der "ortsfeste Anschlageinrichtungen angepasst und optimiert.

Anlegen von ortsfesten Anschlageinrichtungen:

Der Nutzer hat die Möglichkeit systemseitig vorgefertigte Prozesse zum Anlegen von Artikel zu wählen. Dabei übernimmt Sachkunde24.de lediglich einzelne Schritte, welche der Nutzer nach wie vor auch einzeln durchführen kann.

  • Anschlageinrichtung neu anlegen: Hierbei wird in der Prozessabfolge eine Gruppe mit dem Standardartikel "*Allgemein" angelegt. Dieser Artikel ermöglicht später die Hüllenprüfung inkl. aller Dokumente.
  • Artikel hinzufügen: Mit dieser Funktion kann jeder Einzelartikel (z.B. ein Einzelanschlagpunkt) dieser Ordnung einer zuvor angelegten Anschlageinrichtung zugefügt werden.

Quellen:

angelegt: 03.04.2018 11:10, letzte Änderung: 25.05.2022 15:54