KVP
Definition
Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess (kurz KVP) strebt eine stetige Verbesserung aller Bereiche eines Unternehmens an. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf Produkt-, Prozess- und Servicequalität gelegt. KVP wird im Rahmen von Teamarbeit durch fortwährende Verbesserungsschritte umgesetzt. KVP ist ein Grundprinzip vieler Managementsysteme und unverzichtbarer Bestandteil zertifizierfähiger ISO- Normen.
Einordnung in die Systematik
KVP fördert Flexibilität, ein wichtiges Kriterium der Effizienz & Resilienz einer Organisation, um sich den verändernden Märkten oder strukturellen Bedingungen anpassen zu können. Eine Organisation wandelt sich nur, wenn es dafür einen äußeren Anlass z.B. Reklamation gibt – oder eben durch eine kontinuierlich aufrecht gehaltende innere Haltung zur stetigen Verbesserung (KVP).
Aus systemischer Sicht sind Organisationen immer bestrebt, stabil zu bleiben, sie haben ein „Beharrungsvermögen“ (sind oftmals strukturkonservativ). Eine Forderung nach ständiger Verbesserung steht dazu in einem gewissen Widerspruch. Kontinuierliche Verbesserung benötigt also ständigen Einsatz in Kommunikation, sonst werden Ergebnisse nicht umgesetzt und der gesamte Verbesserungsprozess schläft ein. Vorschläge sollten also hinreichend transparent für die Beteiligten und mit einer angemessenen Dokumentation transportiert werden um die für sich anschließende Prozesse notwendige Motiviation, Bereitschaft und Engagement nicht zu schwächen. Für KVP muss also gezielt Zeit für die Entgegennahme, Priorisierung, Umsetzung oder Ablehnung der eingehenden Vorschläge oder Reklamationen investiert werden.
Normative Einordnung:
RMS
AMS-SGAM
Der betriebliche Arbeitsschutz muss dauerhaft und systematisch weiterentwickelt werden, um eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erreichen. Die von Unternehmer/Unternehmerin durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzziele, Managementsysteme, das betriebliche Controlling und das „lernende“ Unternehmen sind geeignete Werkzeuge, um die vom Gesetzgeber in §3 Arbeitsschutzgesetz angestrebte Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erreichen. Auch die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten ist dabei ein Baustein innerhalb der angestrebten Verbesserung.
Quelle: DGUV Information 211-042 „Sicherheitsbeauftragte“ Kap. 3.1
Synonyme: Demming-Kreis, Plan-Do-Check-Act (PDCA)-Zyklus, Kaizen, Verbesserungsprozess, Reklamationsprozess, Vorschlagswesen, Ideenmanagement, Innovationsmanagement, Risikomanagement