Absturz (Sturzarten)
Synonyme:
Sturzformen, Absturz, Sturz, Pendelsturz, Auffangvorgang, Sturzbelastung, Systemsturz, Normsturz, Materialverlust, Materialabsturz
Definition Sturzarten
Absturz
Unkontrolliertes herabfallen, stolpern oder rutschen von Personen über eine Absturzkante auf eine gefährlich tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand mit Aufprall. Als Absturz gilt auch das Durchbrechen einer nicht tragfähigen Fläche, sowie das Hineinfallen und Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen.Systemsturz
Als Systemsturz bezeichnet man eine ungewollte und/oder unkontrollierte Bewegung durch den Sturzraum in eine Absturzsicherung mit Auffangvorgang. Hierbei ist es ursächlich unerheblich, ob die Bewegung bewusst oder unbewusst herbei geführt bzw. der Auffangvorgang kontrolliert oder unkontrolliert beendet wurde. Die Kraft im Moment des Auffangens in ein z.B. Persönliches Absturzschutzsystem nach DIN EN 363 wird dabei als Fangstoß bezeichnet.Pendelsturz
Der Pendelsturz beschreibt einen Systemsturz mit einem zusätzlich unkontrollierten halbkreisförmigen Sturzweg durch den Sturzraum. Für den Stürzenden entwickelt sich hier eine erhöhte Verletzungsgefahr durch Anschlagen. In Abhängigkeit von den äußeren Bedingungen z.B. scharfen Kanten bestehen gegenüber einem "senkrechten" Systemsturz erhöhte Risiken für die Zuverlässigkeit eingesetzter Systembestandteile.Materialabsturz
Unkontrolliertes ablassen einer Last.Normsturz
Bei Baumusterprüfungen zur CE-Kennzeichnung von PSA gegen Absturz werden in Abhängigkeit der normativen Voraussetzungen in Art und Form unterschiedlichen Normstürze herangezogen. Der Normsturz dient dazu, die Festigkeit von Arbeitsmittel zu messen und Kennwerte wie die Sturzzahl zu ermitteln. Dazu wird im Labor bzw. Laborbedingungen ein Sturz in das Arbeitsmittel nachgestellt.
Links:
TRBS 2121 (Absturzgefährdung - allgemeine Anforderungen)