- Name:
- ASiG § 18
- Titel (Deutsch):
- Ausnahmen
- Titel (Englisch):
- Exceptions
Beschreibung
ASiG (ff.) - Abschnitt 4 (Gemeinsame Vorschriften) -
§ 18 Ausnahmen
Die zuständige Behörde kann dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des ASiG § 4 oder ASiG § 7 verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen.